Schlussabnahme

Diskutiere Schlussabnahme im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, heute habe ich meine Baugenehmigung (vereinfachtes Verfahren in Baden-Württemberg) erhalten. Unter dem Punkt 'Auflagen, Bedingungen,...

  1. #1 sonicer, 31.08.2012
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    Hallo,

    heute habe ich meine Baugenehmigung (vereinfachtes Verfahren in Baden-Württemberg) erhalten.
    Unter dem Punkt 'Auflagen, Bedingungen, Hinweise' steht:
    "Eine Fertigstellungs-/Schlussabnahme ist erforderlich. Nach Fertigstellung ist das Landratsamt unverzüglich zu informieren."

    Soweit ich weiß ist das Anordnen einer Abnahme eher die Ausnahme.
    Ich frage mich nun ob die Formulierung bedeutet, dass ich Pech habe und bei uns tatsächlich das Amt vorbei schauen möchte, oder heißt das noch gar nichts?
     
  2. #2 Baufuchs, 31.08.2012
    Baufuchs

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    Geh mal davon aus, dass die Jungs zur Abnahme kommen.
     
  3. #3 sonicer, 31.08.2012
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    Da wir über 5.000€ an Gebühren bezahlen dürfen, freut uns natürlich auch die Vorzugsbehandlung bei der Abnahme.....gnarf.....
     
  4. #4 Baufuchs, 31.08.2012
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    Für 5.000 € darf man auch das volle Programm erwarten..:winken
     
  5. #5 Gurkensalat, 31.08.2012
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    Rein interessehalber: Was muss man denn bauen, damit man 5000€ für eine Baugenehmigung zahlen darf? Ist das normal?
     
  6. Julius

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    Vielleicht diverse Befreiungen, wo dann verständlich ist, daß man amtlicherseits sehen möchte, ob zumindest der Rest an Vorgaben eingehalten wurde...
     
  7. #7 sonicer, 31.08.2012
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    Die normalen Bauantragsgebühren belaufen sich auf ca. 1600, die Befreiungen kosten 3700.
    Befreiungen wurden beantragt für ein Abweichen von einer Baulinie, ein Grasdach (statt dunkelbrauner engobierter Ziegel) und eine andere Position der Garage.
    Hinzu kommen Kosten für den Dachüberstand (Hier hab ich mich schon mal darüber geärgert).

    Ob das normal ist? In einigen Gemeinden in BW scheint das zumindest nicht unüblich.......

    Erwähnte ich schon den Satz vom Sachbearbeiter als wir das Ganze besprochen haben? "Ich sage Ihnen gleich die Befreiungen kosten einen vierstelligen Betrag und da steht keine 1 vorne". Das Ganze in breitem Schwäbisch ond mir war klar, des wird teier...
     
  8. #8 ManfredH, 31.08.2012
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    Wieso Pech - was ist denn so schlimm an der Abnahme ?
     
  9. #9 sonicer, 31.08.2012
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    Keine Ahnung, ob die Abnahme wirklich schlimm ist.
    Momentan verbuche ich das aber eher unter, nicht unbedingt notwendigem Kontakt mit dem Bauamt und hoffe das hier nicht noch weitere Haken oder zu schluckende Kröten lauern. Könnte ja auch sein, dass ich die Anreise der Mitarbeiter in einer schicken Limousine bezahlen muss. Es gibt bestimmt irgendwo einen Anhang zu einer Gebührensatzung und ich darf wieder einen vierstelligen Betrag bezahlen ;-)
     
  10. Julius

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    Wenn Du vorhast, Dich an den genehmigten Plan zu haltzen, kannst Du der Abnahme gelassen entgegensehen.
    Hoffen wir dann nur, daß der zuständige Beamte kein Schultrauma hat... :mega_lol:
     
  11. #11 Gast036816, 02.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn schon ein großteil der gebühren für befreiungen drauf gegangen sind, möchte das amt auch etwas an dienstleistung dafür erbringen. es kann durchaus sein, dass die einhaltung der befreiung geprüft wird und ob weitere gebühren im nachhinein noch berechnet werden können.
     
Thema: Schlussabnahme
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