Nur 2,5 Bar Druck der Wasserversorgung

Diskutiere Nur 2,5 Bar Druck der Wasserversorgung im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Experten Als stolzer/genervter Bauherr plage ich mich gerade mit einem für mich sehr unnötigen Problem herum. Unser hiesiger...

  1. #1 Bauherr(gast), 28.07.2005
    Bauherr(gast)

    Bauherr(gast) Gast

    Hallo Experten

    Als stolzer/genervter Bauherr plage ich mich gerade mit einem für mich sehr unnötigen Problem herum. Unser hiesiger Wasserversorger liefert in das frisch entstandene Baugebiet nur Wasser mit einem Druck von 2,5 bar. Diesen Druck zu erhöhen ginge angeblich nicht, da tiefergelegene Grundstücke, die an der gleichen Leitung hingen, einen unzulässig hohen Druck bekämen.

    Nun tropft es mehr schlecht als recht aus unserer Dusche im Obergeschoss, eben weil der Wasserdruck so gering ist. Die Badewanne braucht zum Füllen (subjektiv) eine Ewigkeit. Der Sanitärmensch hat schon weitestgehend auf Bögen und ähnliche Druckfresser verzichtet, sogar Rohre mit höherem Querschnitt eingebaut, aber das kann es irgendwie nicht sein. Die Bauherren des Baugebietes laufen Sturm, aber der Versorger zeigt sich unbeeindruckt.

    Jetzt (endlich) meine Frage: Gibt es irgendeine Vorschrift oder DIN oder was auch immer, die den Wasserdruck regelt, den die öffentlichen Versorger (in Hessen) zu liefern haben? Gibt es irgendeine Handhabe?
     
  2. #2 Achim Kaiser, 28.07.2005
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    Leider siehts da nicht so toll aus, von wegen dem Versorger *Beine machen wollen*.....

    Geregelt ist das in *Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser* (AVBWasserV).

    Genauer gesagt was der Versorger an Wasserdruck zu stellen hat, steht in §4

    /Zitat

    (3) Das Wasser muß den jeweiliges geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik für die vereinbarte Bedarfsart (Trink- oder Betriebswasser) entsprechen. Das Wasserversorgungsunternehmen ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Bedarfsdeckung des üblichen Bedarfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Das Unternehmen ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Kunden möglichst zu berücksichtigen.

    (4) Stellt der Kunde Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Verpflichtungen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen.

    /Zitat Ende

    Zur AVBWasserV gibts dann noch eine Stellungnahme des DVGW, die etwas präzisere Angaben dazu macht, was unter erforderlichem Versorgungsdruck zu sehen ist.

    ....Auszug :

    Der ervorderliche Versorgungsdruck im versorgungstechnischen Schwerpunkt einer Druckzone richtet sich nach der überwiegenden ortsüblichen Geschoßzahl der Bebauung der Zone.

    Für die einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs sind mindestens folgende Versorgungsdrücke - gemessen am Hausanschluß - anzustreben :

    - für Gebäude mit EG 2,00 bar
    - für Gebäude mit EG und 1 OG 2,35 bar **)
    - für Gebäude mit EG und 2 OG 2,70 bar
    - für gebäude mit EG und 3 OG 3,05 bar
    ......
    **) Zuschlag : 0,35 bar je Stockwerk,

    Die anzustrebenden Versorgungsdrücke können bei Spitzenverbräuch an wenigen Stunden des Jahres kurzfristig unterschritten werden. Außerdem können wirtschaftliche Gründe gegen eine generelle Vorhaltung dieser Drücke bei historisch gewachsenen Versorgungsfällen sprechen.

    .....Auszug Ende

    Gehe ich mal davon aus, dass es sich um eine überwiegende Bebauung mit EG und 1 OG handelt so sind *minimal* 2,35 bar Versorgungsdruck erforderlich.

    Wenn der vorhandene Versorgungsdruck bei 2,5 bar liegt, so hat der Versorger seine Hausaufgaben gemacht und die an ihn per Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt....es wird sich im ganzen Verordnungswald nichts finden lassen, dass hier hilft (zumindest ist mir nichts bekannt).

    Nachdem die Installationen fertig gestellt sind gibts im Grunde nur 2 Möglichkeiten....

    1. Leben mit der Anlage wie sie nun läuft und gebaut ist.
    2. Prüfen ob der Einbau einer Druckerhöhungsanlage möglich ist *UND* ob dem Einbau der Anlage der Wasserversorger zustimmt
    (Wichtig : Der Versorger MUSS dem Einbau zustimmen....ansonsten kann er die Anlage auch stilllegen lassen, sofern Beeinträchtigungen auch nur zu erwarten sind).

    Nur mal wieder meine nicht maßgebliche Meinung - keine Beratung :-))

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 Bauherr(gast), 28.07.2005
    Bauherr(gast)

    Bauherr(gast) Gast

    Wow! Vielen Dank erst einmal für die schnelle und sehr ausführliche Antwort (auch wenn sie mir ganz und gar nicht gefällt).

    Sie haben mit Ihrer Vermutung der 1-2 geschossigen Bauweise ins Schwarze getroffen. Wenn also keine rechtlichen Möglichkeiten gegeben sind, werden wir Betroffenen wohl versuchen politisch und über die Lokalzeitung Druck zu machen. Schließlich brüstet sich die Stadt eine erstklassige Wohngegend geschaffen zu haben. Als Betroffener erwartet man dann aber bei Preisen von über 280 EUR pro qm mehr als ein spärliches Rinnsal. Zum Glück stehe ich nicht alleine da, sondern habe 180 Leidensgenossen.

    Von einer Druckerhöhungsanlage habe ich bisher noch nichts gehört, aber das hört sich verdächtig nach gehörigen Mehrkosten an. Kann man soetwas noch nachträglich einbauen?

    Zusatzfrage: Mein Bauträger hat wegen des geringen Druckes den obligatorischen Druckminderer entfallen lassen, weil dieser angeblich auch im komplett geöffnetem Zustand für weiteren unerwünschten Druckabfall sorgt. Ist das in meinem Sinne bei der gegebenen Situation, oder ist das etwas was ich nicht hinnehmen sollte?
     
  4. #4 Achim Kaiser, 28.07.2005
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    >Mein Bauträger hat wegen des geringen Druckes den obligatorischen Druckminderer entfallen lassen, weil dieser angeblich auch im komplett geöffnetem Zustand für weiteren unerwünschten Druckabfall sorgt.

    Die Aussage ist korrekt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. Helmut

    Helmut

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    Vorsicht

    bei uns wurde in den 70-er Jahren die Wasserversorgung geändert und dabei der Druck erhöht, ohne diese Druckerhöhung konkret mitzuteilen.

    In der Umstellungsnacht wachte ich von einem maschinengewehrartigen Geräusch, dementsprechend laut, auf . Das Warmwasser Sicherheitsventil machte ständig auf und zu. Zum Glück war ich zu hause und konnte das Wasser abstellen . Am anderen Tag wurde mir dann von meinem Installateur ein Druckregler und auf meinem Wunsch ein zusätzlicher Kugelhahn eingebaut.
    Der Schaden war minimal, lediglich der Leim eines alten Schreibtisches löste sich auf.

    An diesen Tag hatten die Installatuere dicke Auftragsbücher.

    Am anderen Tag hatte ich ein Mitteilungsblatt der Wasserwerke im Briefkasten mit dem Hinweis:
    Der Wasserdruck wurde erhöht und unter Umständen ist ein Druckregler erforderlich . Bitte setzen Sie sich mit Ihren Installatuer in Verbindung.

    Also bitte Vorsorge treffen.

    mfg helmut
     
  6. #6 Achim Kaiser, 29.07.2005
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    @Helmut,

    gegen einen Blindfuchs beim Wasserversorger kann man nichts machen.

    Einen Druckminderer einzusetzen, wenn keiner notwendig ist ist ganz einfach Blödsinn.

    Sicherheitsventile können auch in 8 oder 10 bar Ausführung eingesetzt werden, wenn es der Warmwasserbereiter (max. Betriebsdruck) zulässt.

    Die Sicherheitsventile öffnen zwar erst beim angegebenen Druck müssen aber erst bei 80% des Ansprechdruckes wieder geschlossen sein...was heisst bei 4,8 bar Versorgungsdruck wird es bei einem 6 bar Sicherheitsventil *eng*...deswegen wedern Druckminderventile so üblicherweise ab einem Versorgungsdruck von 4 bis 4,5 bar - je nach Schwankungsbreite - eingebaut.

    In Gegenden mit 2,5 bar Versorgungsdruck ist ein Druckminderer *tödlich*, denn er drosselt auch *voll geöffnet* den Durchfluss kräftig.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. Helmut

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    @achim

    natürlich ist hier ein Regler fehl am Platz.
    Ich meinte nur, das man dann ein wachsames Auge haben muß. falls irgendwann der Druck erhöht wird, und dies ist in diesem Fall zu erwarten.
    Also höllisch aufpassen.

    mfg
    Helmut
     
  8. #8 Bauherr(gast), 29.07.2005
    Bauherr(gast)

    Bauherr(gast) Gast

    Was ist denn das Schlimmste was bei einer unbemerkten und unangekündigten Druckerhöhung passieren kann? Mein Installateur meinte, dass dann nur das Warmwasser Sicherheitsventil am Wärmetauscher (wir haben "Nahwärme" im Baugebiet) aufmacht und es - Zitat - "nur ein wenig tröpfelt".
     
  9. Helmut

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    die Tropfen habe ich mit Eimern rausgetragen

    da bei mir die Ablaufleitung damals noch nicht fertig war.
    Auch ist es ein Unterschied, wenn es nur tröpfelt ( sprich bei erwärmung des Boiler ohne Ausgleichsbehälter für WW) oder ob der Vordruck gewaltig erhöht wird. dann rauschts .
    Probier mal das Sicherheitsventil aus, ob die Menge Wasser auch ablaufen kann.
    Eventuell auch unter der Rückstauebene Rückflussverhinderer notwendig in der Ablaufleitung.
    Aber da kann Achim bestimmt perfekt Auskunft geben.
    Er ist einer der kompetem Fachleute hier, erzollt meinen Respekt wie soviele hier.

    mfg Helmut
     
  10. Helmut

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    Nachtrag

    @ Achim

    im waschbecken, badewannen, Bidet etc. sind ja Überläufe vorhanden.
    Werden eigentlich vom Installateur die Eckventile so eingestellt, das der Überlauf die zulaufende Menge schafft oder wird da kein Augenmerk darauf gelegt ?

    Als Leidtragender ( meine Frau hatte den Einhandmischer geöffnet bei geschlossenem Ablauf und dann kam ein Telefongespräch, das nur eine Minute lang war)
    habe ich danach denunter den Bad befindlichen Vorratskeller trocken gelegt.

    Seitdem werden bei mir die Eckventile nur soweit geöffnet, das der Überlauf auch den Zulauf schafft.

    Erfahrung macht weise
    helmut
     
  11. #11 Achim Kaiser, 29.07.2005
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    @Helmut,

    die Bidetarmatur hat normalerweise einen Wassermengenregler eingebaut.
    Der sitzt in Flussrichtung gesehen *vor* dem Perlator und begrenzt die Aulaufmenge auf ein unschädliches Maß (das sicher über den Überlauf abgeführt wird).

    *Hochdruckreinigung im Genitalbereich* ist nicht jedermanns Sache ;-)).

    Ausserdem würde ohne Wassermengenbegrenzung der Auslaufstrahl weit über die Keramik reichen und da glaube ich auch nicht dass sowas *gewünscht* wird. Die Wassermenge packt der Überlauf unter normalen Bedingungen immer. Hin und wieder wird der Wassermengenregler beim Perlatortausch auch mit entsorgt - dann kanns anders aussehen.

    Bei Waschtischen ist der Überlauf *normalerweise* immer so ausgelegt das die *Normauslaufwassermenge* der Armatur sicher abgeführt wird. Das sind ~ 10 bis 13 Liter/Min bei einem Fliessdruck von 3 bar.
    Je nach Armatur kanns natürlich auch mal sein, das da 15-20 Liter/Min (wenn z.B. der ursprüngliche Perlator gegen einen Siebstrahlregler getauscht wurde) gehen bei 3 bar...liegen nun auch noch 4,5 bar an...kanns schon mal vorkommen, dass der Überlauf die Auslaufmenge nicht mehr abführen kann.

    Problem bei der Sache...ich kann das bei der Inbetriebnahme sicher über die Eckventile einregulieren...nur alles was danach abläuft hab ich eben nicht im Griff.
    Einmal wegen irgendwas die Eckventile geschlossen und wieder geöffnet ...schon ist die Einreguliererei für die Katz gewesen...

    Wer hier ein Problem hat, der sollte sich nach Perlatoren mit Durchflussmengenreglern (oder Wasserdimmer) umschauen....die begrenzen die Auslaufmenge automatisch...das Becken läuft nicht mehr über und zwischen 20 und 30% Wasserersparniss können je nach Benutzerverhalten auch noch drin liegen.

    Wenn das Waschbecken übergelaufen ist...dann war das Telefonat mit ziemlicher Sicherheit länger als ne Minute :-))

    Infos über *Strahlregler* gibts z.B. hier :
    www.neoperl.de

    Gruß
    Achim Kaiser

    l
     
  12. Helmut

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    @achim

    Danke für den Tip mit den Wassermengenregler, war mir nicht bekannt.

    Das ein Minutengespräch hies wörtlich von meiner Frau:

    "Ich habe doch nur eine Minute gesprochen"

    Beim Test ergab sich: erst nach ca 5 Minuten tröpfelte es über den Rand.

    Bei der Menge , die überlief, war ich der Meinung, das eher 1 Stunde zutraf.

    mfg helmut
     
Thema: Nur 2,5 Bar Druck der Wasserversorgung
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