Korrekte Ausführung Garage bzgl. Brandlast

Diskutiere Korrekte Ausführung Garage bzgl. Brandlast im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Experten, wir wohnen jetzt ca. 15 Monate in unserem Haus und mittlerweile habe ich wieder den Drive, noch anstehende Punkte...

  1. #1 homerjaysimpson, 01.09.2012
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    Hallo liebe Experten,

    wir wohnen jetzt ca. 15 Monate in unserem Haus und mittlerweile habe ich wieder den Drive, noch anstehende Punkte anzugehen.
    Wir hatten, wie ich schon häufiger schrieb, ziemliches Pech mit unserem Architketen (Vollbeauftragung LP1-9).
    Ein immer noch offener Punkt ist die korrekte Ausführung der ans Haus anschließenden Garage in Grenzbebauung, also die Garge ist einseitig ans Haus angebaut, und steht auf der Grenze.
    Die Außenwand des Hauses ist auch gleichzeitig die Wand der Garage, d.h. Garage verfügt auf Hausseite nicht über eine eigene Wand.
    Oberhalb der Garage sind Fensteröffnungen im Haus und die Außenwand des Hauses, die gleichzeitig auch Garagenwand ist, verfügt über einen durchgehenden Vollwärmeschutz (Schwenk WDVS, Neowall mit Silikonharzoberputz).
    Die Garagendecke besteht aus eiiner Pfette die auf der Nachbarseite der Garage und der Hauswand gelagert ist, auf diesen Pfetten liegen 5 Sparren im Abstand von ca. 50cm, 3° Dachneigung. Auf den Sparren ist eine raue Schalung 22mm, dann Bitumenschweißbahn, 4cm EPS Dachdämmung und dann eine Evalon Folie, die an das WDVS des Hauses angeschlossen ist.

    -Trockenbauer der die Decke erstellt hat ist mittlerweile insolvent und Kumpel des Archi
    -Verputzer (ebenfalls Archi-Empfehlung) hat GmbH mittlerweile aufgelöst, allerdings keine Insolvenz

    Alle Rechnungen wurden vom Archi natürlich freigegeben und von mir gezahlt.

    Die Situation, die nach Abschluss der Arbeiten vorlag und von meinem Archi in keinster Weise kritisch gesehen wurde war folgende:

    -Vollwärmeschutz EPS Neowall geht komplett und ohne Brandriegel durch.
    -Die Decke der Garage ist auf der Innenseite mit GKI (grüne Platten) 12,5mm beplankt und stumpf an das WDVs gestoßen.

    Ich habe im Laufe der Bauphase sehr viel ungeplante Zeit und Kraft aufwenden müssen, da es nur so von Planungs- und Überwachungsfehlern gewimmelt hat, ich aber leider nicht die Konsequenz hatte, die Zusammarbeit zu beenden.

    So fiel mir auf, dass eine GKI alleine keine F30 Einstufung ermöglicht und habe dies angemerkt und im Januar diesen Jahres gab es dann einen vor Ort Termin in dem mir dann mündlich bestätigt wurde, dass ich nur eine weitere Lage GKF-Platten aufbringen müsste und stumpf an den Oberputz des WDVS anschließen müsste und die Welt wäre in Ordnung.

    Meine Email Protokollnotiz mit der Bitte um Bestätigung, dass kene weiteren Maßnahmen insbesondere kein Brandriegel und keine Anschlussdetails notwendig wären, wurde nicht beantwortet.

    Ich fiel dann erst einmal gesundheitlich in ein tiefes Loch, die ganze Doppelbelastung aus anspruchsvollem Job und ungeplanter Dilletantenbauleitung meinerseits hat ihren Tribut gefordert.
    Im Juli habe ich die Sache nochmals in Angriff genommen und die Bestätigung der damals mündlich getätigten Aussagen mehrmals schriftlich, zuletzt mit Fristsetzung angemahnt (versierter Anwalt aus dem Bekanntenkreis steht hinter den Kulissen bereit, wenn es denn sein muss).
    Wie erwartet ist der Archi dann gestern bei enem weiteren vor Ort Termin eingeknickt.
    Skuriller Neuvorschlag war, die WDVS Oberfläche in der Garage jetzt mit GKF Platten abzudecken, die Garage innenseitig also mit einer F30 Bekleidung komplett einzuhausen. Mein Einwand war, dass neben der ästhetischen Katastrophe, der WDVS Hersteller sicherlich keine zusätzlcihen Bekleidungen auf seinem Oberputz freigibt.
    Der nächste Vorschlag war, das WDVS im Bereich der Decke aufzutrennen, einen MiWO Brandriegel einzubringen und dann den Putz wieder herzustellen. Bzgl. Detailausbildung der dann notwendigen F30 Decke mit GKF Platten an den Brandriegel will sich der Archit bis zum 07.09. kümmern.
    Ich war gestern auch ziemlich deutlich, dass ich keinen Cent für diese nachträgliche Ertüchtigung zahlen werde und zumindest gestern gab es da keine Widerworte.

    SO, gaaaanz langer Text, jetzt die Frage:
    Da mein Archi fachlich schwach dafür aber äusserst bauernschlau ist, bin ich mir hinsichtlich der wirklich korrekten Ausführung nicht sicher.
    Irgendwo ist auch der Punkt erreicht, wo ich mich nicht weiter fachlich einarbeiten will und kann.
    Ist die vorgeschlagene Möglichkeit einen Brandriegel einzubringen und über die Planung entsprechener Anschlussdetails (wo sind hier die kritischen Punkte) eine GKF Decke zu errichten, ein gangbarer Weg.
    Oder ist die komplette Garagenkonstruktion, also mit 3 anstatt 4 eigenen WÄnden und WDVS an der Hausaußenwand überhaupt nicht in Richtung notwendiger Brandschutz zu ertüchtigen.
    Was würdet ihr mir für das weitere Vorgehen raten.

    Danke und Gruß
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Ich würde mal Hunderwasser ne PM schreiben, ob er die Details checken kann. Macht er bestimmt :winken
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

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    öffentlichrechtlich:
    ist das in hessen oder rlp?
    aus der grenzbebauung (?) könnten anforderungen enstehen ..

    privatrechtlich:
    "abdichtung an wdvs angeschlossen" erzeugt bei mir immer kribbeln ..
    andere beschriebene details auch: besonders, wegen der beschriebenen
    architektonischen kompetenz ..
     
  4. #4 fmw6502, 01.09.2012
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  5. #5 homerjaysimpson, 01.09.2012
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    Hallo,

    Ja ist Saarland.
    Bzgl. Anschluss der Dachfolie an das WDVS, danke für den Hinweis, ist aber jetzt nicht Primärfokus bzw. noch nicht.
    Kann sein, dass das Detail falsch ist oder auch nicht.
    Ich habe sowieso das Gefühl, das gerade bei uns im Saarland sehr viel gepfuscht wird, bzw. das eine sehr eigene Auffassung der aaRdT besteht.
     
  6. #6 Gast036816, 02.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    stell doch mal die detailzeichnungen des architekten hier ein mit dem dach- und deckenanschluss der garage an der hauswand. oder gibt es keine?
     
  7. #7 homerjaysimpson, 02.09.2012
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    Hallo,

    natürlich gibt es keine Detailzeichnung.
    Werkplanung beschränkt sich auf 1:50 Pläne und Ausschreibungstexte.
    Dieses Detail ist aber in keinem 1:50 dargestellt
    Ist hier im Saarland aber anscheinend auch bei Architektenbauten der schlechte Standard, bei mehreren Kollegen aus dem Bekanntenkreis, die ich teilweise nach meinen schlechten Erfahrungen ermahnt habe, mehr Detailplanungen einzufordern sieht es genauso aus.
    In meinem Fall habe ich im Auschreibungstext des Trockenbauers folgenden Passus (darüber bin ich eigentlich erst darauf gestoßen, dass F30 etwas anderes ist als die normale GKB Decke im Innenbereich):
    Liefern einer Gipskartondecke F30
    Das ist die Detailplanung.
    Daher habe ich ja bei unserem letzten Treffen am Freitag die Detailplanung für nächsten Freitag eingefordert, mal sehen was kommt.
    Was mich wirklich am meisten wundert ist, dass er es anscheinend wirklich nicht besser weiß. Er weiß einfach nicht, wie es richtig geht und macht den Job seit >30 Jahren. Bislang hat er vermutlich immer Glück gehabt, dass die Handwerker dann die Detailplanung übernommen haben bzw. das gutgläubige Bauherren den Schrott nicht hinterfragt haben.
     
  8. #8 homerjaysimpson, 04.09.2012
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    Hallo,

    schade dass keiner mehr antwortet bzgl. korrekter Ausführung oder weiterem Vorgehen.
    Was ich nicht verstehe sind Post wie von mls.
    Natürlich habe ich keinen Anspruch auf eine Antwort, aber das etwas unkronkrete Hinweisen auf weitere mögliche Bomben hilft mir doch auch nicht weiter, im Gegenteil die Verunsicherung wird noch größer.

    Und der Post kommt ja nicht von Irgendwem sondern von einem User mit nachgewiesen hoher fachlicher Kompetenz, soziale Kompetenz ist dann eine andere Komponente.
    Nochmal, ich komme als Bittsteller und habe natürlich keinen Anspruch auf Hilfe, aber unkonkrete weitere Verunsicherung ist dann eher das Gegenteil.

    Back to topic, falls noch jemand mitdiskutieren möchte:
    -Tipps vom Profi, wie ich weiter vorgehen sollte?
    Ich denke formal habe ich mit Anmahnung und Fristsetzung richtig gehandelt, nur bei der bisherigen Herangehensweise meines Archis habe ich leichte Zweifel, dass etwas Gutes dabei herauskommt.
    Mir ist aber auch bewusst, dass ich als LAie irgendwann an meine Grenzen stoße bzw. diese längst überschritten habe
    --> weiteren eigenen unabhängigen Sachverstand heranziehen? Nur wen, immerhin war der aktuelle Archi Tipp eines obüv SV
    --> Gibt es eine Möglichkeit, die mir dann entstehenden zusätzlichen Kosten (für den zweiten Archi/Gutachter) irgendwann zurück zu erhalten?
     
  9. #9 Gast036816, 04.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du hast ihm die chance gegeben hier nachzubessern. jetzt musst du abwarten, ob und wie er reagiert.

    du kannst ja mal ein foto vom abdichtungsanschluss der garage an der wohnhauswand einstellen. vielleicht sieht man dann mehr und weiter.
     
  10. #10 planfix, 04.09.2012
    planfix

    planfix Gast

    lies mal hier
    und bedenke dabei, dass du wahrscheinlich eine klein(st)garage von XXqm hast.
    eventuell lösen sich die probleme dann von alleine.
    §7
    §8
    ...
    bla bla bla
    trifft alles nicht zu

    oder da §30 und §67

    wo ist das problem, oder hab ich was übersehen?
     
  11. #11 homerjaysimpson, 04.09.2012
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    Hallo,

    erst einmal danke für die Hinweise.
    Bzgl. der Hinweise von Planfix:
    Gemäß UBA ist die Mindestanforderung an die Decke F30, da unter Fensteröffnung.
    Und F30 ist wohl mehr als nur GKF Platten (12,5mm 15mm, einfach beplankt, doppelt beplankt??) in der Fläche sondern auch Brandriegel im WDVS und Anschlussdetails.
    Die Geschichte mit den GKF Platten in der Fläche und alles wird gut, war ja die Aussage nach dem ersten vor Ort Termin im Januar.
    Dies wollte ich schriftlich bestätigt haben und dann ist der Archi eingeknickt und hat den nachträglichen Brandriegel in Form von Steinwolle oder aber die (indiskutable wegen fehlender Freigabe des WDVS Herstellers bzgl. zusätzlicher Bekleidung) Kompletteinhausung der ganzen Garage mit GKF Platten vorgeschlagen.
    Was ich nicht ganz verstehe, mein Problem muss doch eine bekannte Standardsituation bei zigtausend EFH mit WDVS und angebauter Garage sein.
    Aufgrund der immer kleineren Grundstücke und der höheren Grundstückspreise ist es hier fast überall Standard mit einseitig angebauter Garage zu bauen, die auf der Grenze steht. Und KS + WDVS ist ja auch nicht ganz exotisch.
    Da muss es doch vorgefertigte Standarddetails geben.
    Nur ich hab' bei keinem WDVS Hersteller bis jetzt etwas gefunden.
     
  12. #12 Hundertwasser, 04.09.2012
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    Hast du mal Fotos, Pläne usw ? Ich kann mir das Ganze momentan nicht so richtig vorstellen.
     
  13. #13 homerjaysimpson, 04.09.2012
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    Fotos mache ich morgen im Hellen und stelle das Ganze dann ein.

    Soweit vielen Dank an Alle und bis Morgen ;-)
     
  14. #14 homerjaysimpson, 07.09.2012
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    Hallo Zsammen,

    kurze Rückmeldung über den Zwischenstatus, weil ich noch keine Fotos eingestellt habe.
    Ausführung wird in Abstimmung mit UBA geplant und von Architekt und UBA bzgl. Konformität mit den Forderungen der LBO schriftlich bestätigt.
    Sobald bzw. falls mir die Unterlagen vorliegen (noch ist es nur verbal und "talk is cheap") werde ich die Planung un d die Fotos einstellen.

    Soweit erst mal vielen Dank für die Tipps und das ANgebot zur Unterstützung.

    Viele Grüße und schönes Wochenende
     
Thema: Korrekte Ausführung Garage bzgl. Brandlast
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