Fliesenleger Auftragsangebot unterschrieben -> Änderungen noch möglich??

Diskutiere Fliesenleger Auftragsangebot unterschrieben -> Änderungen noch möglich?? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, bei unsrem Neubau haben wir bei einer Fliesenlegerfirma ein Angebot unterschrieben. Dies haben wir schon 2x abgeändert....

  1. #1 Emmeringer, 01.09.2012
    Emmeringer

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    Hallo zusammen,

    bei unsrem Neubau haben wir bei einer Fliesenlegerfirma ein Angebot unterschrieben. Dies haben wir schon 2x abgeändert. (Kleinigkeiten, andere Fliesen an dieser Wand, etc). Dies war jedesmal in Ordnung, die Firma machte dies sehr unkompliziert und ohne Einwände.

    Das letzte aktuelle Angebot haben wir wieder unterschrieben.
    Nach einem Gespräch mit einem Bekannten haben wir jetzt nochmal Änderungen, diesmal würde sich die Auftragshöhe verringern. z.B wollen wir die Sockelleisten im Bad nicht mehr.

    Wir rufen bei der Firma an und teilen mit, dass es nochmal zu Änderunge kommen wird und wir diese in den nächsten Tagen per Mail mitteilen. Kein Einwand.
    Wir teilten nach ein paar Tagen die genaue Änderung mit. Es änderten sich Kleinigkeiten von der Fliesenmenge und halt, dass die Sockelleisten nicht gewünscht werden.

    Tja und heute haben wir im Briefkasten, dass keine Änderungen mehr möglich sind, weil die Fliesen bereits bestellt sind.

    Dürfen die das machen, kommen wir irgendwie aus diesem Angebot raus? Wir sind so sauer, am liebsten würden wir eine andere Firma beauftragen.
    Wir glauben nicht das bereits bestellt ist, sonst hätte man dies uns am Telefon ja mitgeteilt. Aber wenn wirklich bestellt wäre, kann man doch Ware zurück schicken. Noch dazu ist das Angebot sehr ungenau was die qm angehat (Abrechnung nach Aufmaß) Und unser Bad ist nicht sehr groß.

    Uns kommt es so vor, dass die Firma weniger mit uns jetzt verdienen würde und schon kann man nichts mehr ändern. Seht ihr eine Möglichkeit zu verhandeln bzw kommt man da noch raus?

    Viele Grüße aus Emmering
     
  2. Neutal

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    Irgend wan muss man ja bestellen. Auftrag ist doch unterschrieben.
     
  3. #3 Gurkensalat, 02.09.2012
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    Meine laienhafte Meinung: Da kommst Du zu Recht nicht raus. Vertragstreue ist nun mal eine wichtige Grundlage des geschäftlichen Umgangs miteinander. Du hast unterschrieben und schon zweimal Glück gehabt, dass sich noch etwas ändern ließ. Insofern musst Du Dir den Schuh wirklich selbst anziehen, auch wenn Du jetzt scheinbar die Firma verantwortlich machst und sauer auf sie bist. Du kannst ja mal mit ihnen reden und schauen, was sie an gutem Willen zeigen, aber Du musst sehen, dass jede Änderung der Firma ja auch Kosten verursacht und ein entgangener Gewinn durch die Änderung nach Auftragserteilung wirklich nicht akzeptiert werden muss. Insofern kannst Du Ihnen ja anbieten, einen Preis für die Rücksendung des überschüssigen Materials zu zahlen, oder etwas in der Art.
    (Oder anders: Ich weiß ja nicht, wie das bei Dir in der Firma ist, aber wenn ein Kunde verbindlich 500 Stück von etwas bestellt und der Preis auf dieser Basis gemacht wird und er dann meint, dass er nur noch 300 abnehmen will aber natürlich zum gleichen Stückpreis, dann will ich die Firma sehen, die nicht sagt, dass sie schon das Material bestellt hat und leider keine Änderungen mehr möglich sind.)
     
  4. H.PF

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    Man sollte sich vorher überlegen, was man hinterher haben will. Ein Vertrag ist ein Vertrag und da hält man sich dran. Wieso regst du dich auf weil die Firma sich an den Vertrag hält? DU willst den ändern! Was würdest du denn sagen, wenn die dir sagen: wir brauchen aber 5% Mehr Lohnanteil weil die Löhne gestiegen sind? Du würdest denen einen Vogel zeigen!

    Aber im Endeffekt machst du genau DAS. Du willst die Leistungen ändern ohne das du den entgangenen Gewinn bezahlen willst.

    Sorry, vergiss es... Bezahl denen die Fliesen wie sie es im Angebot stehen habe und leg sie dir auf Lager. Dann kannst du die in die Bucht schmeißen. Das wäre eine Möglichkeit, wie du das vor Ort regeln kannst...
     
  5. #5 RMartin, 02.09.2012
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    Also einfach zu sagen, dass der Vertrag unterschrieben ist, man sich das vorher überlegen soll und nun keine Änderungen mehr möglich sind, ist dumm und albern.

    Es steht in keinem Satz vom TE, dass er nicht gewisse Mehrkosten tragen würde. Aber nun einfach die Auftragsmengen zu bezahlen, ohne diese zu benötigen, kann nicht sein.
    Im allerschlechtesten Fall müsste er nur die Materialkosten der Fliesen bezahlen; nicht die Verlegekosten. Das fällt auf alle Fälle mal raus. (Ich gehe hier nun nicht von dann evtl. höheren Einheitspreisen der Positionen aufgrund der Umlage sowie evtl. entgangenen Gewinn aus.)

    Aber eigtl. müsste es für einen Fliesenlegerbetrieb schon möglich sein den Fliesenüberschuss zurückzuschicken und mit entspr. Abzug rückvergütet zu bekommen. Muss er sich halt bisschen drum kümmern - aber für einen guten Kunden und um als entspr. kundenfreundlich zu gelten, sollte er das schon machen.
     
  6. Neutal

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    Ist es? Bei sehr vielen Bestellungen ist es eben nicht möglich die Artikel zurückzugeben. Hier wurde schon 2x der Auftrag geändert. Jede Änderung ist auch mit viel mühen für den ausführenden Betrieb verbunden. Der Betrieb hat ja nun auch schon mehrfach und ohne zu murren eingelenkt, nur wie lange soll man solche Spiele mitspielen?
    Wenn ich etwas bestelle bin ich mir im klaren darüber was ich will. Und wenn ich einen Auftrag unterschreibe habe ich mich entschlossen. So jedenfalls geht es mir.
    Das anfallende Mehrkosten vom TE übernommen werden sollen ist nirgends erwähnt, sondern nur das sich die Mengen verringern. Das allein bringt in der regel schon Mehrkosten mit sich
     
  7. Julius

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    Und ich würde sagen, die Wahrheit liegt in der Mitte!

    1) aus dem Vertrag kommst Du einseitig nicht heraus, also vergiß das mit dem anderen AN (der bisherige scheint immerhin korrekt und bisher durchaus kundenfreundlich zu arbeiten!)

    2) selbstverständlich kannst Du jederzeit - also auch jetzt noch - den Umfang ändern, andere Fliesen auswählen etc. oder die Verfliesung ganz streichen.

    allerdings greift dann logischerweise (und fairerweise) das Handelsrecht:

    3) Du muß bei Erweiterungen/Änderungen den Mehraufwand bezahlen, bei Streichungen aber den tatsächlichen Aufwand UND den entgangenen Gewinn!
    Bei signifikanter Mengenminderung kann es auch sein, daß sich der Preis für die verbleibenden Positionen deswegen erhöht.

    Das bedeutet, daß der Sockel auf Wunsch weggelassen wird (wobei die Frage bleibt, ob das reinigungstechisch so genial ist...), aber Du dafür durchaus einiges bezahlen wirst müssen!
    Wenn es sich nicht um eine risige Menge handelt, könnte es tatsächlich das Billigste sein, sichj die dafür vorgesehenen Fliesen einfach unverlegt anliefern zu lassen. Und dann entweder einzulagern oder selbst weiterzuverkaufen.

    Deine Auffassung von vertraglicher Partnerschaft ist übrigens SEHR einseitig!
    Fast würde man sich wünschen, daß dieser (wohl gute) Betriebn Eurem Wunsch nach Vertragsaufhebung nachkommt und Euch mit den bestellten Fliesen (welche Ihr natürlich trotzdem bezahlen müßtet) Eurem Schicksal überläßt...
     
  8. uban

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    Vertragstreue? Soweit mir bekannt darf die Schlussrechnung durchaus 15% mehr ,als ursprünglich angeboten , betragen. Der AN muss/sollte es begründen, aber das dürfte so nicht das Problem sein.
    (hier gehts ja nicht um einen Fixpreis, sondern es wird ja nach Aufmass berechnet)
     
  9. BJ67

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    Auch sollte sich hier mal jeder Bauherr überlegen, dass der Großhandel den Handwerkern nicht ein quasi kostenfreies Rückgaberecht einräumt, wie es (leider) der Einzelhandel mit den Endkunden viel zu oft praktiziert. In der Regel werden Abschläge auf die Ware einbehalten, auf den Transportkosten bleibt der Handwerker immer sitzen.

    Jeder der älter als 18 Jahre ist, sollte sich darüber im Klaren sein, das er Dinge, die er beauftragt, bestellt oder kauft auch abnehmen und behalten muss (Ausnahme Versandhandel).

    Leider gehört die vermeintliche Kulanz des Handels dazu, dass der Endverbraucher meint, für jeden Vertrag ein Widerrufsrecht zu haben .

    Und beim Handwerker gibt es eben kein Widerrufsrecht.
     
  10. #10 RMartin, 03.09.2012
    RMartin

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    Jaja, das ist ein ganz schlauer Spruch mit dem älter als 18. Die Praxis zeigt aber immer wieder, dass Bauherrn nunmal aus welchen Gründen auch immer nach Vertragsschluss schonmal die Meinung/ ihre Wünsche teilweise ändern. Die hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass man sich bei Vertragsabschluss für ein Bauwerk für 1000 und mehr kleinere und größere Dinge gleichzeitig entscheidet.

    Nachträgliche teilweise Änderungen sind menschlich und erstmal nichts, was ein ausführender Fachbetrieb nicht bedienen können sollte.

    Da muss man sich halt bisschen drum kümmern und so gut es geht versuchen seinen Kunden zufriedenzustellen. Was halt nicht geht, muss freundlich und fachgerecht kommuniziert werden. Dann werden unvermeidliche Mehrkosten auch von (fast) jedem Kunden verstanden.

    Nur immer so zu tun als ob es das 8.Weltwunder wäre etwas ändern zu wollen und wie kann man nur und das funktioniert jetzt aber überhaupt nicht mehr, geht natürlich nicht.
     
  11. #11 ManfredH, 03.09.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Richtig.
    Aber dass der Fachbetrieb bei der 3. Änderung nicht mehr mit grosser Begeisterung reagiert, ist m.E. auch menschlich - zumal wir hier die Schilderung des Sachverhalts auch nur von der einen Seite her kennen.
     
  12. BJ67

    BJ67

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    Da stimme ich in so weit zu, dass es beim Haus auf Grund der Komplexität sicher nicht unbedingt überschaubar ist, was alles im Grundvertrag enthalten ist. Somit ist es gut, wenn dann die einzelnen Gewerke, über die der Bauherr mit entscheiden kann, via Bemusterung etc. abgestimmt wird.

    Im konkreten Fall hat dies wohl der Fliesenleger auch gemacht, denn es wurden Angebote des Fliesenlegers unterschrieben. Und an der Stelle hört dann der Spaß auf. Wer da unterschrieben hat, sollte sich darüber bewusst sein das jeglicher weiterer Änderungswunsch als Zusatz, also gegen Mehrpreis fällig wird, auch wenn sich, wie im Beispiel, die Menge ggf. verringert.

    Was soll der Fliesenleger mit z.B. 20 m Sockelfliesen einer ganz bestimmten Sorte ? Wann kann er die mal wieder verlegen ? Nimmt ihm die der Großhändler zurück, wenn ja zu welchem Preis? Auf welchen Kosten bleibt er sitzen (z.B. Transport) ?
     
  13. #13 Gast036816, 03.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    egal was du jetzt anstellst, du wirst zahlen muessen. kuendist du, zahlst du bisherige aufwendungen - bestelltes material - der auftragnehmer hat das recht weiteres in rechnung zu stellen, abzueglich ersparter aufwendungen.

    mein rat - zahl was du bestellt hast, auch wenn es nicht eingebaut werden soll. eine null-nummer kannst du nicht mehr davon machen, nur wenn der auftragnehmer dies mit dir vereinbart.

    mal eine andere frage - wer beraet euch eigentlich?
     
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