Eigenheimzulage 2006??

Diskutiere Eigenheimzulage 2006?? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag! Da unserem BVH erst eine Änderungs des Bebauungsplans vorausgehen muss können wir mit einer Genehmigung des Bauantrags erst Anfang...

  1. #1 blackflash, 29.07.2005
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    Guten Tag!

    Da unserem BVH erst eine Änderungs des Bebauungsplans vorausgehen muss können wir mit einer Genehmigung des Bauantrags erst Anfang 2006 rechnen... Gibt es für uns dennoch eine Möglichkeit uns die Eigenheimzulage zu sichern??? Ist es sinnvoll den Antrag vor Änderung des Bebauungsplans einzureichen???

    Danke für die Antworten!

    MfG. blackflash
     
  2. Bruno

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    Der Inhalt des künftigen B-Plans scheint bekannt zu sein. Ich würde rechtzeitig 1) den Bauantrag stellen, konform mit dem künftigen B-Plan. Parallel würde ich einen Antrag auf Abweichung/Befreiung von den Festsetzungen des bisherigen B-Plans stellen.

    1) so lange das derzeitige Eigenheimzulagengesetz noch gilt. Maßgeblich nach diesem Gesetz ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Genehmigung.
     
  3. noi76

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    Wieso muss Eurem Antrag eine Änderung im Bebauungsplan vorrausgehen? Könnt Ihr nicht einfach einen normalen Bauantrag stellen. Ein Bebauungsplan hieß für mich bis jetzt nur eine Vereinfachung für Bauherren, da das Kenntnisgabeverfahren angewandt werden kann...

    Mario
     
  4. #4 blackflash, 31.07.2005
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    Hallo Mario!

    Danke für Deine Antwort, wir wollen ins Grundstück der Eltern bauen, hierzu liegt noch kein Bebauungsplan vor. Wir haben ein einer Bauvoranfrage unser Anliegen für uns und 4 weitere Anwohner abgeklärt und Bedingung ist nun eine vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung. Solange die nicht vorliegt können wir zwar einen Antrag stellen aber der würde abgelehnt. Da dies kein Baugebiet ist - soweit mein Kenntnisstand!

    Mfg. blackflash
     
  5. #5 blackflash, 31.07.2005
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    Hallo Bruno!

    Danke für die Antwort!
    Der Inhalt ist bekannt, da unser Architekt diesen Bebauungsplan für uns ändert! Ich werde ihm beim nächsten Telefonat mal Anfragen wann es Sinn macht den Bauantrag zu stellen.

    MfG. blackflash
     
  6. Bruno

    Bruno

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    Falls es derzeit noch gar keinen B-Plan gibt (das kam in der Frage falsch rüber, ich dachte, ein bestehender wird geändert), ist ein Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen eines B-Plans natürlich das falsche Instrument. Der Kollege wird aber wissen, wann der richtige Zeitpunkt für den Bauantrag ist.
     
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