Vermögenswirksame Leistungen zur Darlehenstilung einsetzen?

Diskutiere Vermögenswirksame Leistungen zur Darlehenstilung einsetzen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Gemäß Vermögensbildungsgesetz ist es ja möglich Vermögenswirksame Leistungen zur Reduzierung der monatlichen Annuität bei einer vorhanden...

  1. #1 zuluxxx, 03.09.2012
    zuluxxx

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    Gemäß Vermögensbildungsgesetz ist es ja möglich Vermögenswirksame Leistungen zur Reduzierung der monatlichen Annuität bei einer vorhanden Baufinanzierung einzusetzen.

    Da mein alter VL-Vertrag Ende des Jahres ausläuft, habe ich bei einem Vertreter meines Baufinanzierers nachgefragt, was ich hierzu machen müsste. Seine Antwort war, dass dies nicht funktioniert. Wenn ich meine VL einsetzen möchte, dann nur zwecks Abschluss eines Bausparvertrages. Daran hatte ich natürlich kein Interesse und habe das Gespräch höflich beendet.

    Ehe ich mich nun nochmals per Mail direkt an den Baufinanzierer wende, hätte ich gerne von Euch gewusst, ob jede Bank/Versicherung dazu verpflichtet ist VL in ein bestehendes Darlehen einzubinden oder ob es eine freiwillige Leistung ist?

    Hat jemand schonmal seine VL bei dem Baufinanzierer mit dem großen blauen A so einsetzen können?
     
  2. LaSina

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    Theoretisch kannst dir deine vl aufs Tagesgeld überweisen lassen wenn der Arbeitgeber mitmacht.
     
  3. R.B.

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    Wie ist Deine Baufinanzierung aufgebaut?

    Falls ein Bauspardarlehen integriert ist, kannst Du die VL einfach auf das Bauspardarlehen laufen lassen. Dort sind üblicherweise Sondertilgungen jederzeit möglich.
    Alternativ kannst Du das Geld auch auf Dein Girokonto überweisen lassen, ABER nicht vergessen, Deinem Arbeitgeber die Verwendung nachzuweisen.

    Falls Deine Finanzierung keine SoTi Möglichkeit vorsieht, dann hast Du ein Problem, aber nur theoreitsch, denn kein Kreditgeber ist verpflichtet den Darlehensvertrag so zu ändern, dass Du dort sondertilgen kannst. Das ist aber an sich auch nicht notwendig, denn Du zahlst ja die Raten jeden Monat, und hast somit einen Verwendungsnachweis. Du kannst sie dann nur nicht für eine höhere Tilgung einsetzen.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Bricoleuse, 04.09.2012
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    Das ist interessant. Wir haben vor ein paar Jahren versucht, nachträglich die (winzigen) VLs in unsere Tilgung einfließen zu lassen, einen freundlichen Brief an die finanzierende Bank geschrieben und trotz Nachbohren nie wieder davon gehört.

    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, wäre das korrekte Vorgehen gewesen:

    Kredit normal weitertilgen, Arbeitgeber bitten, mir die VLs auf's Konto zu überweisen, Nachweis gegenüber AG, dass Immokredit getilgt wird (Vertrag? Kontoauszüge?).
    Dann werde ich mal meinen AG darauf ansprechen.
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Siehst Du richtig. Es steht nirgendwo, zumindest ist das mir nicht bekannt, dass die VL nur in einen BSV eingezahlt werden dürfen. Man kann sie natürlich auch zur Tilgung eines Immodarlehens einsetzen. Leider wird es kaum möglich sein, die VL zusätzlich zur vereinbarten Rate zu nutzen so lange der Darlehensvertrag keine SoTi zulässt, wobei oft auch die min. Summe der SoTi vertraglich geregelt ist.

    Eine direkte Überweisung auf das Darlehenskonto kommt somit also meist nicht in Frage. Dann bleibt halt nur der Weg über Dein Girokonto, und dem AG kannst Du das über die monatlichen Raten für das Darlehen nachweisen. Wenn alle Stricke reißen, dann soll die Bank das bestätigen. Für die Arbeitnehmersparzulage, sofern das überhaupt ein Thema ist, brauchst Du dann sowieso eine Bestätigung (der Bank) für´s FA.

    "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Steuerberater oder Finanzfachmann."

    Gruß
    Ralf
     
  6. Markul

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    Handhabt jeder AG anders. Einfach mal ausprobieren. Manche AG (v.a. die "großen") überweisen dann die VL einfach mit dem Gehalt, wenn Sie keine andere Kontonummer/Vertragsnummer mitgeteilt bekommen. Einfach mal ausprobieren.
     
  7. #7 Gast217, 04.09.2012
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    Maßgeblich ist das Vermögensbildungsgesetz, aber auch der Arbeitsvertrag.

    Vielleicht auch mal hier gucken:

    http://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/__3.html

     
  8. LaSina

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    Das ist Schnee von gestern. Du hast freie Wahl.
     
  9. R.B.

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    Kannst Du das auch belegen? Wir wollen doch keine Tipps geben die sich später vielleicht als falsch herausstellen. Ich kenne es zwar auch so, aber der Beitrag von Marion hat mich jetzt etwas nachdenklich gestimmt.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Gast217, 04.09.2012
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    Worauf bezieht sich der Beitrag?
     
  11. LaSina

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    Die Bank macht keine Probleme wo das Geld hin geht solange man kein Förderungen will. Ist alles Sache des Arbeitgebers ob er es auf ein normales Konto zählt. Auch Sperrfristen gelten nur wenn man Förderungen bekommt.
     
  12. #12 Gast217, 04.09.2012
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    Gast217 Gast

    Es ging nicht um die Bank sondern um den Arbeitgeber. Deshalb hatte ich auch auf den Arbeitsvertrag verwiesen.
    Wenn der Arbeitgeber zusätzlich zum vereinbarten Gehalt VWL zahlt, interessiert das den sehr wohl, ob die Beträge entsprechend des Vermögensbildungsgesetzes angelegt werden. Bei der Wahl der Anlage ist der Arbeitnehmer frei.

    Gültiges Gesetz ist nie Schnee von gestern. ;)
     
  13. LaSina

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    Ich wiederhole mich gerne das ist Sache des Arbeitgebers er kann es auch aufs Girokonto überweisen. Ist eine freiwillige Leistung.
     
  14. #14 Gast217, 04.09.2012
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    Gast217 Gast

    Ich wiederhole mich auch gerne:


    Wenn der Mitarbeiter VL vom Arbeitgeber zusätzlich zum vereinbarten Gehalt erhält, bekommt er es nur wenn er es zweckgemäß (also gemäß VermBG) anlegt und entsprechend nachweist. Alles andere wäre eine normale Gehaltserhöhung, die aber arbeitsvertraglich so nicht gewollt ist.

    Dementsprechend, sollte der Mitarbeiter kein VL zusätzlich zum vereinbarten Gehalt erhalten sondern einen Betrag aus seinem vereinbarten Gehalt als VL anlegen wollen, erübrigt sich die Diskussion, wenn keine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird. Warum sollte er dann überhaupt VL anlegen? Dann kann er sich gleich sein Nettogehalt, das von seinem vereinbarten Gehalt berechnet wurde, auszahlen lassen. Wird dagegen Arbeitnehmersparzulage gewährt, dann greifen wieder die Vorschriften des VermBG.
     
  15. #15 fmw6502, 04.09.2012
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    Treffer und versenkt oder 1:0 für Marion :D

    Gruß
    Frank Martin
     
  16. #16 zuluxxx, 04.09.2012
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    Vielen Dank für den Tipp den AG zu fragen, ob das Geld aufs Girokonto überwiesen werden kann. An so eine Möglichkeit hatte ich gar nicht gedacht. Aber was wenn der AG da nicht mitspielt?

    Da mein Annuitätendarlehen nur eine einmalige Sondertilgung je Jahr vorsieht scheidet dieser Weg bei mir wahrscheinlich aus, genauso der Weg über einen Bausparvertrag. Ich hatte eher daran gedacht, dass meine monatliche Annuität um den Betrag gesenkt wird, der von meinem AG an den Baufinanzierer überwiesen wird. Geht diese Möglichkeit oder wäre dies genauso unwahrscheinlich, als wenn das Geld direkt aufs Girokonto überwiesen wird, zumal dann auch noch die Bank mitspielen muss.

    Aber noch einmal eine andere Nachfrage unter der Annahme, dass ich die VL-Leistungen in eine monatliche Sondertilgung einbringen könnte: Momentan gibt es die Möglickeit VL bei einer supermarktangehörigen Bank (konkrete Namen sind ja hier wohl nicht erlaubt) als Banksparplan anzulegen mit einer laufenden Grundverzinsung von 2,5% und einem Bonus am Laufzeitende von 14%. Dies entspricht einer ungefähren Rendite von 5,5%. Wäre es günstiger in diesen Banksparplan einzuzahlen und nach Ende der Vertragslaufzeit eine Sondertilgung vorzunehmen oder die monatliche Sondertilgung bei einem Annuitätendarlehen von 4,31%?
     
  17. #17 Gast217, 04.09.2012
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    Gast217 Gast

    AG fragen. Kommt halt immer auf die Rahmenbedingungen an. Im Falle VL als Zuschuss würde ich als AG verlangen, dass die Vorgehensweise VermBG konform ist. Lies meinen Link oben noch mal genau. Da gibt es einen Fall, wo der AG auf Verlangen des AN an den AN überweisen muss ....

    Die Rendite Deiner Sondertilgungen entspricht dem Darlehneszinssatz.
     
  18. LaSina

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  19. #19 D3esperator, 05.09.2012
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    bei ihr ist das auch nicht schwer :D
    zumindest unterhaltsam ist lasina, da lohnt eine suche nach dem namen
    - siehe betonplatte für ter(r)asse,
    besser als rtl2.
     
  20. R.B.

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    Dort steht aber auch, was ich oben schon geschrieben hatte,

    d.h. er kann damit nicht zusätzlich tilgen. Dazu müsste die Rate im Kreditvertrag geändert werden.

    Der AG benötigt den Nachweis, da es sich ansonsten nicht um VL sondern, wie Marion schon geschrieben hat, um eine normale Lohnerhöhung handelt.

    Gruß
    Ralf
     
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