Liefervertrag (Hilfe kann teuer werden)

Diskutiere Liefervertrag (Hilfe kann teuer werden) im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo die Herren, jetzt, bitte einfach ich mal um Hilfe zu folgenden Sachverhalt. im Mai erhielten wir den Auftrag, eine Schaufensterscheibe...

  1. #1 schriebs71, 04.09.2012
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    Hallo die Herren,

    jetzt, bitte einfach ich mal um Hilfe zu folgenden Sachverhalt.

    im Mai erhielten wir den Auftrag, eine Schaufensterscheibe zu ersetzen. Also, Aufmass .....
    Irgendwann kommt das Ding, so groß, gleich mit Gestell auf den Hänger und ab zur Montage. Sie wiegt ca. 160kg. VSG einseitig.
    Der wechsel, alles gut, schriftliche Abnahme und fertig. (Denke ich)

    Nun kommt einen paar Tage später der Fensterputzer und das Wetter wird auch besser und siehe da, die Scheibe hat senkrecht
    einen 4cm breiten Fehler, auf der gesamten Höhe!! Es folgt: Reklamation beim Hersteller, dem Glaswerk mit Foto!!

    Erst mal wird abgewiegelt! Keine Reklamation!! Nun, nachdem ich nun das Glaswerk soweit gebracht habe, dass es den Fehler/Mangel zugibt,
    Wurde mir eine andere neue Scheibe kostenlos gebaut und zur Verfügung gestellt!!

    Nun die Frage: wer kommt für die Kosten der zusätzlichen Montage auf!!!
    Der Herr Geschäftsführer von Glaswerk spricht von einem offenen Mangel!! Obwohl seine Qualitätsprüfer, wir und der Kunde den
    Mangel nicht erkannt haben.

    Eure Meinung würde mich interessieren

    Viele Grüße Schriebs 71
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 05.09.2012
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    Ich kenne das auch nicht anders. Glashersteller liefert Ersatz, Austauschkosten gehen bei optischen Fehlern zu Lasten des Glasers/Tischlers.
    Mit genau dem Argument - hätte gesehen werden können.
     
  3. Neutal

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    Ähnlichen Fall selber gehabt. Glas und Lieferung zur Baustelle vom Hersteller, den Einbau mußte ich übernehmen. Ist nicht schön.
     
  4. #4 OLger MD, 05.09.2012
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    Genau dieses Problem liegt gerade beim BGH erneut vor.
    Ich habe gelesen, dass bei Verbraucherverträgen günstig für den Verbraucher ausgegangen ist.
    Diese Situation bei Verträgen zwischen Kaufleuten (handwerker / Hersteller) ist wohl noch nicht endgültig national (BGH) geklärt.
    Hierzu findest Du Ausführungen und Wiedergabe der Rechtssituation im Netz unter den Suchbegriffen "Fliesenfall", "Austauschkosten mangelhaftes Material", "Ein- und Ausbaukosten", "Mangelhftes Material EuGH).
    Dies nur als Hinweise für die eigene Recherche - nicht als Beratung.
    Wichtig bei der Argumentation ist, dass der Mangel erst bei/nach Einbau erkennbar war (z.B. nach Abziehen der Schutzfolie, Lichteinfall im Einbauzustand, Anlieferung mit Schutzummantelung).

    Gruß Holger
     
  5. bernix

    bernix

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    ...rein interessehalber

    wie kann ich mir das Vorstellen?

    Ein Fehler, 4cm breit über die gesamte Höhe, der erstmal von keinem festgestellt wurde.

    Steht der Mangel/die Einschränkung überhaupt in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand?
    gruss
     
  6. #6 Gast036816, 05.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sei froh, dass der hersteller dir nicht mit spruch kommt - ist beim einbau passiert, bei der annahme der glasscheibe wurde nichts bemängelt.

    dann müsstest du auch noch das neue glas komplett übernehmen, einschließlich der entsorgungung der älteren neuverglasung.
     
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