Verständnisprobleme Grundflächenzahl GRZ I + II

Diskutiere Verständnisprobleme Grundflächenzahl GRZ I + II im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe mich bei der Berechnung der minimalen Grundstückgröße über die Grundflächenzahl GRZ an folgendem Muster orientiert....

  1. #1 walleye, 04.09.2012
    walleye

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    Hallo,

    ich habe mich bei der Berechnung der minimalen Grundstückgröße über die Grundflächenzahl GRZ an folgendem Muster orientiert.

    www.sehnde.de/formulare/fs.php?id=15-915000502-15

    Dabei bin ich an einigen Stellen auf Verständnisprobleme gestoßen. Zur besseren Verständlichkeit habe ich eine farbig unterteilte Prinzipskizze angehängt.

    Dachüberstand:
    Fließt bei einem Dachüberstand > 50cm der gesamte Dachüberstand von bspw. 70cm in die überbaute Grundfläche mit ein, oder nur der Teil > 50cm, also 70cm-50cm=20cm?

    Terrasse:
    Wo ist definiert, was unter einer Terrasse genau verstanden wird?
    Zählt der hell- und mittelgraue Bereich nun zum Fußweg ums Haus (GRZ II) oder zur Terrasse (GRZ I)? Zählt z.B. ein „terrassenähnlicher“ überbauter Bereich im Garten, der nicht direkt ans Haus anschließt (also z.B. durch einen Grünstreifen abgetrennt ist) als Terasse (GRZ I) oder nicht (GRZ II)?
    Fließt die gesamte Grundfläche der Terrasse in die Berechnung mit ein, oder nur der Bereich der nicht vom Dachüberstand überdeckt wird (mittelgrau+dunkelgrau)?

    Garagen:
    Gilt für Garagen in der GRZ II ebenfalls die 50cm Regelung für Dachüberstände?

    Gehwege analog zur Terrasse:
    Fließt die gesamte Grundfläche der Gehwege in die Berechnung mit ein, oder nur der Bereich der nicht vom Dachüberstand überdeckt wird (dunkelgrün)?
    Genaue Abgrenzung zwischen Fußweg und Terrasse?

    Ich hoffe Ihr könnt an einigen Stellen Licht ins Dunkel bringen. Vielen Dank im Voraus.

    Gruß,

    Andreas






    GRZ.png
     
  2. #2 Der Bauberater, 05.09.2012
    Der Bauberater

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    Gebäude mit Dachüberstand (blau u. hellgrün) und Terrasse (dunkelgrau) wenn sie mit dem Gebäude verbunden ist zu 19(1) BauNVO --> (I)
    Wege (dunkelgrün), Garage mit Dachüberstand und Terrasse (dunkelgrau) wenn sie nich mit dem Gebäude verb. ist zu 19(4) BauNVO --> (II)
    Alle Dachüberstände sind zu rechnen, da sie ja das Grundstück überdecken!
    M.M. ansonsten den Vermesser fragen! :bierchen:
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 05.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Vorweg - GRZ I und II sind keine offiziellen Begriffe, sondern "Krücken", um die Priviligierung mancher Bereiche zu kennzeichnen!

    Dann - Sehnde ist Niedersachsen. Da galt früher per Gerichtsurteil und jetzt qua neuer Bauordnung der 50 cm Dachüberstand als untergeordnetes Bauteil gemäß Bauordnung.
    Daher vermutlich die Eintragung in dem Muster.

    Wobei diese Nichtberücksichtigung eines untergeordneten Dachüberstands auch nicht ausdrücklich in den Vorschriften der Baunutzungsverordnung vorgesehen ist.

    Also klären, ob Dachüberstände nach BayBO überhaupt untergeordnet sind und dann weitersehen!
     
  4. #4 winnetou, 06.07.2016
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    Hallo Bauberater,

    zwei Bemerkungen / Fragen:
    Falls ein Teil oder der ganze Weg senkrecht unter dem Dachüberstand liegt, muß der Weg dann trotzdem zur GRZ gerechnet werden, zumal ja der Dachüberstand schon in die GRZ eingeflossen ist ? (das wäre doch dann doppelt)
    Kann ich vom Dachüberstand nicht generell sogar 50 cm abziehen (Anteil geht nicht in die GRZ), weil dieser Anteil als funktionelle Anlage (Spritzschutz) gilt ?
    Diesmal geht es um Niedersachsen/Wolfsburg.
    Gruß Winneotou
     
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