Verpflichtung zur Fertigstellung von Zufahrt und Stellplatz

Diskutiere Verpflichtung zur Fertigstellung von Zufahrt und Stellplatz im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo Zusammen, wir haben unsere Bauabnahme Ende Juni gehabt. Dort ist festgestellt worden und vermerkt worden, dass die Zufahrt noch...

  1. #1 macjodie, 05.09.2012
    macjodie

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    Hallo Zusammen,

    wir haben unsere Bauabnahme Ende Juni gehabt. Dort ist festgestellt worden und vermerkt worden, dass die Zufahrt noch fertigzustellen ist (ohne Termin). Also alles okay soweit.

    Nun beschwert sich regelmäßig eine Nachbarin bei uns und neuerdings auch beim Bauamt, dass wir auf einem öffentlichen Stellplatz in der Nähe ihres Gartens stehen. Das geparkte Auto ist jedoch ein Zweitwagen und wie gesagt, es ist ein öffentlicher Stellplatz.
    Das Bauamt will uns deswegen eine Frist setzen noch in diesem Jahr alles fertig zu stellen. Da stell' ich mir die Frage, ob das erlaubt ist, da sich an der Parksituation nichts ändern wird und ich finde, dass eine Frist für noch in diesem Jahr sehr unrealistisch ist (mehrere Firmen, möglicher früher Frostbeginn, etc.)!?
    Andere Neubauten machen doch auch ihre Einfahrten erst Jahre später, wieso können die uns eine Frist setzen?
     
  2. #2 Baufuchs, 05.09.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ganz einfach.
    Bei Neubauten ist eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen nachzuweisen.
    Mit Aufnahme der Nutzung des Objekts muss auch der Stellplatz nutzbar sein.

    Wenn der bei Abnahme durch das Bauamt noch nicht fertig ist, geht es meist mit einem Vermerk wie bei Euch ab.

    Kommen dann aber Beschwerden, läufts auch wie bei Euch: Fristsetzung.

    PS:
    Oft werden solche Zufahrten erst später fertiggestellt, aber der Schotterunterbau wird gleich erstellt, so dass das Auto von der Strasse kommt.
     
  3. #3 Gast036816, 05.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    stellt euren zweitwagen in die einfahrt, der unterbau wird hoffentlich schon drin sein. die nachbarin benötigt den von euch genutzten öffentlichen stellplatz für ihren drittwagen. so einfach ist das.
     
  4. #4 macjodie, 05.09.2012
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    Vielen Dank für die schnellen Antworten!

    Also wenn ich euch richtig verstehe, wird es wohl auf eine Frist hinauslaufen, obwohl das Problem der Nachbarin gar nicht gelöst wird. Der vorgeschriebene Stellplatz wird von uns genutzt, aber für den zweiten Wagen haben wir keinen Stellplatz. Anforderung bei Baugenehmigung war ein Stellplatz pro Haushalt und das halten wir ein.

    Darf die Frist denn so kurzfristig sein? Was ist wenn meine Firmen erst wieder im Frühjahr können oder ich Teile selber machen wollte und dafür naturgemäß mehr Zeit benötige?
     
  5. #5 stoschi, 05.09.2012
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    Meinen Glückwunsch zur neuen Nachbarin.:mauerDie hat doch nicht alle Tassen im Schrank gleich zum Bauamt zu laufen.Kenne ich aber auch .Bei uns haben auch welche gedacht die Strasse vor ihrem Grundstück gehört ihnen und man darf dort nicht Parken,schließlich machen sie den Rinnsteig sauber.
     
  6. BJ67

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    Das kenne ich auch. Wir haben dann 3 Meter weiter geparkt. Die Straße war einfach groß genug auf dem Dorf. Zwischenzeitlich hat es sich dann durch den Neubau erledigt. Aber ich dachte wir wären mit so was allein.:biggthumpup:
     
  7. #7 mastehr, 05.09.2012
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    Wenn genug Stellplätze dort vorhanden sind, würde ich beide Autos vor ihrem Garten parken. Auch nach Fertigstellung der Zufahrt.
     
  8. #8 ManfredH, 05.09.2012
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    Ich finde es auch immer interessant, dass die einen auf ihre eigenen Kosten die (vorgeschriebenen!) Stellplätze auf dem eigenen Grundstück schaffen und dort ihre Autos abstellen, während andere die von der Kommune - also aus den Steuergeldern aller - geschaffenen öffentlichen Stellplätze als Dauer-Privatparkplätze für ihre eigenen PKW oder Anhänger oder Wohnwagen etc. ansehen.
     
  9. #9 kappradl, 05.09.2012
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    kappradl Gast

    Die Nachbarn meiner Eltern fahren morgens die Autos aus der Garage auf den (öffentlichen) Parkplaz vor ihrem Haus und Abends wieder rein, damit sich kein anderer auf die Plätze stellen kann.:irre
     
  10. #10 tkoehler78, 05.09.2012
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    Nachbarin hin oder her.
    Ist euer Grundstück so eng bemessen, dass da kein zweiter PKW Platz hat???
    Kann ja keine Dauerlösung sein, diesen immer auf öffentlichen Parkplätzen stehen zu lassen. Oder doch?
    (Hätte ich zumindest anders geplant, schon aus Eigeninteresse...)
     
  11. BJ67

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    Bei uns war es ganz normale Straße, nur hatten die Nachbarn dort den Rinnsteig immer gereinigt (wozu ich das Auto auch weg gefahren hätte) Öffentliche oder der Wohnung zugeordneten SP gab es nicht. Die Nachbarn konnten ihre Autos dagegen auf den Hof fahren und parkten auch nie draußen. Nur weil sie dort eben immer reinigten ... Und ich habe beim Parken nicht so genau auf die verlängerten Grundstücksgrenzen geschaut, war ja genug Platz, weshalb das Umstellen auch nicht schwer fiel. Ein Kopfschütteln und die ewig während Erinnerung bleibt da trotzdem ...
     
  12. #12 mastehr, 05.09.2012
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    Warum nicht?
     
  13. #13 ManfredH, 05.09.2012
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    Da könnte man nach den vorangegangenen Beiträgen und mit ein bisschen Nachdenken auch von selber drauf kommen....
     
  14. Julius

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    Kraftfahrzeuge ja - aber Solo-Anhänger dürfen nicht beliebig lange auf öffentlichen Flächen abgestellt werden! Gemäß StVO nämlich nur bis zu zwei Wochen.
    Sowas sollte man beim Erwerb des Führerscheins eigentlich gelernt haben...
     
  15. #15 trekkie, 05.09.2012
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    Machen die das auch im Winter? Also Stellplätze freischippen und tagsüber beparken? ;)
     
  16. #16 mastehr, 06.09.2012
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    Im ursprünglichen Beitrag ging es aber um private PKW. Die kann man beliebig lange im öffentlichen Verkehrsraum abstellen, wenn sie regelmäßig bewegt werden.

    Was meinst Du, wo viele stellplatzlose Fahrer ihre PKW in Großstädten abstellen?
     
  17. #17 tkoehler78, 06.09.2012
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    Es geht hier aber nicht um stellplatzlose PKW-Fahrer aus Großstädten!!!

    Wie ich schon sagte, hätte ich beim Besitz von 2 Fahrzeugen aus eigenem Interesse mindestens 2 Stellplätze in meinem eigenen Grundstück geplant oder zumindest eine Zufahrt, die das Abstellen der PKW's ermöglicht.

    Soll ich dir jetzt noch Gründe dafür nennen?

    Diebstahlschutz, Schutz vor anderen Verkehrsteilnehmern, günstigere Versicherung, Weg vom Haus zum Fahrzeug, Autoreinigung, Einkäufe erledigen.....
     
  18. #18 JaquesTati, 06.09.2012
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