Kontrollen durch Behörde / Gemeinde

Diskutiere Kontrollen durch Behörde / Gemeinde im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen In welchem Umfang und Häufigkeit habe ich auf meiner Baustelle Kontrollen durch die Gemeinde zu dulden?? Hintergrund ist...

  1. Jan.

    Jan.

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    Hallo zusammen

    In welchem Umfang und Häufigkeit habe ich auf meiner Baustelle Kontrollen durch die Gemeinde zu dulden??

    Hintergrund ist folgender, für unser Grundstück welches bereits alt bebaut ist und geteilt wird gibt es im B-Plan eine hintere Bebauungsgrenze von 30m Tiefe. Da bei Einhalten dieser Grenze sich altes und neues Haus mit absolutem Minimum-Mindest-Abstand an einer Ecke "auf den Füßen stehen" haben wir in einer Bauvoranfrage bei unserer :mauer Gemeinde um eine Befreiung von den Satzungen des B-Planes zwecks Überschreiten der hinteren Baugrenze ersucht. Wurde aber kategorisch abgelehnt. Gebaut wird nun eng an eng innerhalb der Grenzen.

    Damit habe ich schlafende Hunde geweckt.

    Ein Nachbar hat dasselbe Prozedere durch (mit ebenso negativem Bescheid) und hatte zum Dank 4 oder 5 mal irgendwelche Gemeindeheinis, Vermesser, Schnüffler auf dem Hof die sich ohne zu fragen auf der Baustelle umgesehen bzw. vermessen haben.

    Erwarte nun ähnliches für unser Vorhaben....

    Zu dulden oder nicht??

    Gruß Jan
     
  2. #2 lakra-man, 30.07.2005
    lakra-man

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    Hallo Jan...

    ... das war aber undiplomatisch, diese Leute als Gemeindeheinis und Schnüffler zu bezeichnen, zumal sie ein Begehungsrecht haben. Stellen Sie sich vor, die Mitarbeiter der Behörden und Ihre Nachbarn lesen gerade hier mit, wie Sie über die denken.
    .
    Außerdem ist es allemal für alle Beteiligte (das heißt, auch für den Nachbarn UND für Sie selbst, Jan) kostengünstiger und nervenschonender, wenn die "Spielregeln", die durch einen entsprechenden Bebauungsplan aufgestellt wurden, von allen (!) eingehalten werden. Und nicht nachher das große Katzenjammern anfängt.
    .
    Nochmals: Die beteiligten Behörden haben ein Begehungsrecht. Wie soll sonst die Einhaltung auch kontrolliert werden?
    .
    Gruß
     
  3. Jan.

    Jan.

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    Hallo lakra man:

    Der Antrag auf Befreiung von einzelnen Festsetzungen des B-Planes um, wie in diesem Fall eine Baulinie/Baugrenze zu überschreiten ist überall und jederzeit statthaft und auch durchaus genehmigungsfähig. Fragen kann man... In diesem und in dem Nachbar-Fall ist er aber im Vorwege abgelehnt worden, in anderen Gemeinden wird sowas auch durchweg positiv beschieden, hier nicht. Schade zwar, aber so wurde (nachbar) und wird (ich) gebaut mit Bauantrag innerhalb der bestehenden Grenzen.
    Die von Ihnen angesprochenen Spielregeln sind und werden also eingehalten. Es gibt also keinen Grund mehrmals Kontrollen durchzuführen, so ist es aber gekommen und ich erwarte ähnliches.

    Sollen sie, aber nicht vier mal.

    Ich möchte damit sagen, diese Kontrollen würden ohne die vorherige Anfrage gar nicht stattfinden, daher meine Frage.

    Wenn sie von Begehungsrecht schreiben, wie sieht das detailliert aus??

    Begehung mit oder ohne Absprache?
    Beinhaltet eine "Begehung" auch Vermessungsarbeiten??

    Gruß Jan
     
  4. #4 Frank Paul, 30.07.2005
    Frank Paul

    Frank Paul Gast

    Davon weiß Klaus Fuchs nix, der ist Finanzer...

    Die Regelungen sind abhängig von den Landesgesetzen. Einmal müssen Vermesser soweiso aufs Grundstück, das ist normale Prozedur. Sie können ja mal versuchen, die Gemeinde dann auf diese Begehung hinzuweisen.

    Haben die sich denn beim Nachbarn angemeldet? Oder sind die einfach so "reingeschneit"?

    Ich würde das ertragen, solange ich baue. Man sitzt immer am kleineren Hebel bei solchen Leuten und die können einem guten Ärger bereiten. Also ertragen. Wenn das Haus steht und alles fertig ist, können Sie sich ja in die Lokalpolitik begeben und den Leuten auf die Pelle rücken.

    Wenn Sie mit einer Rechtsanwältin verheiratet sind (oder in naher Verwandtschaft haben), dann sieht das natürlich anders aus...

    Servus, Frank
     
  5. #5 lakra-man, 31.07.2005
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    Jan.

    Hier ein Link, wenn es nur um das Thema "Vermessung" geht.
    http://www.bdv-home.de/downloads.htm
    .
    Auch Baukontrolleure dürfen, ohne Anmeldung, ein Baugrundstück betreten. Wie sollen die sonst ne Baustelle beispielsweise wegen "Schwarzbau" einstellen und versiegeln, wenn sie sich anmelden würden????
    .
    Noch was zum Thema "Befreiung":
    Jede Befreiung ist eine Einzelfallentscheidung. Manchmal werden auch für ein Bauvorhaben von mehreren gewünschten Befreiungsanträgen nur einige oder gar keine erteilt. Aber falsch wäre es zu sagen: "Die Gemeinde x erteilt immer und die Gemeinde y erteilt nie eine Befreiung."
    .
    Ja ja, was so mancher Finanzierer dank seines Berufes und Ausbildung und Tätigkeit so alles weiß, gelle Frank Paul??? :D
    .
    Gruß
     
  6. PeMu

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    @Jan: Baukontrollen werden nach dem Ermessen der Gemeinde durchgeführt. In der Regel sind 2x eh mit Bauleiter verpflichtend: Rohbauabnahme, Endabnahme - kann aber auch ausfallen. Und manche Gemeinde kontrolliert auch so mal, ob sich was tut (auch ungenehmigtes ohne Anfrage und ohne Baugenehmigung gibt es).

    Alternative zur Kontrolle durch die Gemeinde: Sie beauftragen auf Ihre Kosten einen öbuv Sachverständigen und senden das Gutachten an das Baurechtsamt - so oft die Gemeinde Bedarf hat.
    Was ist günstiger?
     
  7. #7 lakra-man, 07.08.2005
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  8. #8 MoRüBe, 07.08.2005
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    Noch mal zur Klarstellung...

    ... alle Behörden haben jederzeit und immer und überhaupt das Recht, Ihre Baustelle zu kontrollieren. Dieses gilt für Baubehörden/Zoll/Arbeitsamt/Polizei/BG/wasweißichwernoch. Und das haben Sie nicht nur zu dulden, Sie sind sogar auskunftspflichtig. Falls nicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit (ggfls sogar Straftat) die geahndet werden kann. Ich bin weiß Gott auch kein Freund dieser "Staatsterroristen" aber, im Laufe der Jahre hat man gelernt sich damit zu arrangieren. (Mein Gott, daß ich so etwas jemals sagen würde.:-)) Klaus! Und sowas können eh nur diejenigen verstehen, die sich damit auskennen...
     
  9. Gast 1

    Gast 1 Gast

    Baukontrollen


    Und wie häufig dürfen sie sein? Begrenzung? Wie hoch sind die Gebühren dafür? Bei uns überschreiten die Kosten für die "Kontrollen" bereits die Gebühren für die ursprüngliche Baugenehmigung
     
  10. Quelle

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  11. PeMu

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    Wer stellt da Kosten in Rechnung?
     
  12. Gast 1

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    @ Quelle schlimm?

    @ PeMu natürlich keine Kosten *lach - es sind GEBÜHREN
    das Bauordnungsamt einer Kommune tuts
    :-(
     
  13. PeMu

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    Was für Gebühren?
    Für die Kontrollen?
    Mal genauere Angaben.
     
  14. Gast 1

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    @ PeMu

    Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung des Rohbaus, abschließende Fertigstellung, das ist o.k. und war auch nur einmalig aber die Termine für Kontrollen der Bauüberwachung waren sehr häufig und in Summe überschreiten sie die Kosten für die Baugenehmigungsgebühren
     
  15. #15 VolkerKugel (†), 02.03.2006
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    Hallo Gast1 ...

    ... sach mal, in welchem Bundesland Du lebst.
     
  16. Gast 1

    Gast 1 Gast

    @ PeMu < scheint sprachlos

    @ VolkerKugel es ist NRW
     
  17. PeMu

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    nee, übersehen

    Kontrolle der Bauüberwachung:

    Wer hat kontrolliert?
    Was wurde kontrolliert?

    Stellen Sie mal ein Protokoll ein.

    Hintergrund:
    Kontrollen der Bauüberwachung erfolgen i.d.R. bei geprüften Bauverfahren. Da NRW das Sachverständigenverfahren hat, hätten Sie ein prüfpflichtiges BV (Statik, Wärmeschutz, Brandschutz) und das veranlassen und die Berichte vorlegen müssen.

    Wenn die Baurechtsbehörde da aktiv wird, liegt irgendetwas außergewöhnliches vor. Denn das was man allgemein wissen und kontrollieren möchte, erfolgt bei Rohbau- und Schlußabnahme.

    Daher nochmal, wer hat warum die Bauüberwachung veranlasst?
     
  18. #18 VolkerKugel (†), 07.03.2006
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    @Gast1

    ... sorry, ich kenne mich nur in Hessen aus (Sch... Föderalismus) :deal
     
  19. Gast 1

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    @ PeMu

    Fachbereich Bauaufsicht

    Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung des Gebäudes und diverse Baukontrollen / Bauüberwachungen gem. § 63 BauO NRW während der Bauphase sowie die Schlußabnahme (ist ein Krankenhaus). Die Häufigkeit liegt wohl im Ermessen der Baubehörde.
     
  20. PeMu

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    Logo. Bei EFH ist das alles unüblich. Bei BV in der Prüfpflicht ein anderes Thema. Dann kommt sowoeso eine Bauüberwachung vom Prüf-SV und/oder Baurechtbehörde. Einige tausend Euro gehen da schon mal weg.
     
Thema: Kontrollen durch Behörde / Gemeinde
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