Vorstellung und wichtige Frage

Diskutiere Vorstellung und wichtige Frage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forumsmitglieder, Ich bin neu hier und möchte mich hier in der runde kurz vorstellen: "Ich heisse Peter komme aus NRW und habe...

  1. #1 retep12, 06.09.2012
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    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    Ich bin neu hier und möchte mich hier in der runde kurz vorstellen:

    "Ich heisse Peter komme aus NRW und habe eine Bauneurose" :winken

    - Ne, Spass beiseite ;-), aber ich bin Handwerklich ganz begabt.



    Nun zu meinen Fragen:

    Meine Frau bekommt das Grundstück von ihrem Vater (1100m2) geschenkt – dort steht sein altes FWH inkl Garagen auf der vorderen Hälfte. Darin will er wohnen bleiben und wir können/ wollen im hinten Teil (550 m2) bauen (EFH 130 m2).

    Später mal (wenn er mal nicht mehr unter uns weilen sollte), können wir das Alte abreissen und hätten einen grossen Garten dazu.

    Fragen:

    1. Können wir das so machen?
    2. Muss das alte erst abgerissen werden?
    3. Bei Schenkung Grunderwerbsteuer?


    Ich habe mal eine Zeichnung beigefügt:

    GS.jpg

    Danke vorab und Gruss Peter
     
  2. #2 Gast036816, 06.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die fragen 1 und 2 solltest du an das zustaendige bauamt richten. da die auflagen nicht bekannt sind zur bebaubarkeit des grundstuecks, wird es schwierig, eine korrekte antwort zu geben.
    frage 3 musst du an einen notar richten.
     
  3. #3 Baufuchs, 06.09.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lies mal zu 3) den §3 des Grunderwerbsteuergesetzes.

    Näheres dann beim Notar/Anwalt.
     
  4. LaZi

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    Warum das alte abreißen? Man könnte es später vermieten oder Grundstück teilen und verkaufen. Hinten bleibt immer noch Platz für einen Garten.
     
  5. #5 Zuendler, 06.09.2012
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    Grunderwerbsteuer würde in diesem Fall nicht fällig.
    Unter Umständen Schenkungssteuer, sollte der Wert des Grundstückes den Freibetrag (Schenkung Eltern an Kind) übersteigen (und dann nur auf diesen Teil).
    Um das zu berechnen, bräuchte man etwas mehr Daten.
    Bodenrichtwert
    Wert des eingetragenen Niesbrauchs
    ...
     
  6. #6 retep12, 10.09.2012
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    Nun gut Danke für die antworten - da werde ich mich jetzt erst einmal schlau machen (müssen).
     
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