Einziehen in ein fast fertiges Haus

Diskutiere Einziehen in ein fast fertiges Haus im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, gibt es irgendwelche Vorschriften o.ä., die es untersagen, in ein noch nicht 100% fertiges Haus einzuziehen? Bis zur...

  1. LL0rd

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    Hallo Leute,

    gibt es irgendwelche Vorschriften o.ä., die es untersagen, in ein noch nicht 100% fertiges Haus einzuziehen?
    Bis zur Fertigstellung fehlt noch folgendes:

    - Anschluss an den Regenwasserkanal
    - Anbringung von Geländern an bodentiefen Fenstern im DG
    - Verlegen von Fliesen und Treppenstufen im Treppenhaus
    - Ausbau des Dachgeschosses (Trockenbau)
    - Garage & Carport

    Alles andere ist im Haus schon fertig. Was gibt Wasser und Strom. Die Küche ist auch schon drin. Die Malerarbeiten in den Wohnräumen sind auch schon abgeschlossen.
     
  2. roro

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    Das könnte ein Problem sein.

    Wie kommt Ihr dann rauf?

    BTW: Ein 100% fertiges Haus gibt es eh nie.
     
  3. LL0rd

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    Mit dem Aufzug! - Ist Ausnahmsweise kein Witz, da in dem Haus später zwei Rollstuhlfahrer wohnen werden.
    Die Treppe ist aus Beton. Was fehlt, ist eben die Verkleidung des Betons mit Granit. Die Stufen liegen zwar schon im Haus, können aber erst ende kommender Woche verlegt werden.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 06.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Gibts in der Baugenehmigung oder in der LBO die Verpflichtung zur Endabnahme?
     
  5. #5 Rosmarin, 06.09.2012
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    Ich frage mich gerade, wer verhindern könnte, dass Du in Deinem eigenen Haus übernachtest ..., noch dazu, wo der Zeitraum bis zur (99%igen) Fertigstellung ja überschaubar ist. Bzgl. Sicherheit treffen Dich imho ohnehin die üblichen Pflichten, die Du als Hauseigentümer sowieso hättest (z.B. Fluchtwege sicherstellen, da wird evtl. der Aufzug nicht genügen, wenn die Treppe nicht benutzbar ist). Also evtl. auch die Fenster absperren und hoffen, dass dann kein Handwerker versucht, diese mit roher Gewalt zu öffnen.
    Ich schlage vor, vorher auch die Versicherungen zu prüfen, ob z.B. die Bauherrenhaftpflicht noch greifen würde, wenn Du schon eingezogen bist.
     
  6. #6 Der Bauberater, 06.09.2012
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    Wenn es mehr als drei WE sind gehe ich mal davon aus, dass eine Schlußabnahme vorgeschrieben ist.
    Wenn die Treppe nicht begehbar ist, dann fehlt M.E. der erste Rettungsweg und das Baurechtsamt müsste dir die Nutzung untersagen!
     
  7. #7 Gast036816, 06.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das bauamt muss die nutzung untersagen, da der fahrstuhl nicht als ersatz des flucht- und rettungswegs herangezogen werden kann - ausnahme ein entsprechend ausgestatteter feuerwehraufzug.

    wie wird der absturz an den bodentiefen fenstern sicher gestellt?

    ich stand als bauleiter einmal vor einer ähnlichen problematik und musste den einzug verweigern. die verantwortung kann niemand übernehmen. das sollte sich auch kein bauherr selbst antun!!!
     
  8. LL0rd

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    Die Treppe ist ja benutzbar. Die nutze ich momentan ja sowieso, da es mit dem Aufzug zu lange dauert um aus dem Keller ins DG zu gelangen. Die Treppe wird nur 1-2 Tage lang nicht benutzbar sein und zwar dann, wenn die Granitverkleidung kommt. Bzw. was heißt nicht benutzbar?? Wenn ich aus dem Haus fliehen muss, dann wird es mir egal sein, dass ich auf den gerade geklebten Granitplatten laufe.

    Und das Problem mit den bodentiefen Fenstern lässt sich ja mit abschließbaren Türgriffen lösen.
     
  9. #9 Gast036816, 06.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wer trägt im sinne der lbo die verantwortung? wer ist in der haftung? hast du deinen bauleiter von der haftung freigestellt mit einem gesonderten vertrag zum vertrag?

    ist das glas in den bodentief fenstern absturzsicher? wer hat einen schlüssel der abschliessbaren griffe? wie wir der verwahrt? ist eines der abschliessbaren fenster als 2. fluchtweg im og ausgebildet? wenn ja, wie wird der 2. fluchtweg mit abgeschlossenem fenstergriff sicher gestellt?

    den fragenkatalog kann man fortsetzen!!!
     
  10. LL0rd

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    Mit welchem Ziel?
     
  11. #11 Gast036816, 07.09.2012
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    Gast036816 Gast

    beantwortest du fragen immer mit einer gegenfrage?

    die fragen musst du beantworten, um die sicherheit der bewohner zu erhalten.
     
  12. #12 Der Bauberater, 07.09.2012
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    Mit dem Ziel, dass wir dir hier im Forum helfen können, ob du einziehen kannst oder nicht.

    Am besten rufst du beim Baurechtsamt an und fragst die.
    Mit der Antwort die du oben abgegeben hast, beim Baurechtsamt darfst du gaaaanz sicher einziehen :winken
     
  13. #13 biologist, 08.09.2012
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    Wir sind im Februar eingezogen und haben erst heute unsere Geländer für die bodentiefen Fenster im DG bekommen. Bei zwei Personen (keine Kinder) und wenn keiner schlafwandelt, kann ich das Risiko für mich vertreten. Bei Kindern würde ich entweder die Griffe abschrauben oder eben gleich welche nehmen, die abschließbar sind. Wie auch immer: bei uns hat sich niemand vom Amt dafür interessiert. Es war auch zum Einzug fast im gesamten EG noch kein Bodenbelag da. Mit dem Staub haben wir letztlich selbst leben müssen. Aber wie schon oben erwähnt: wenn Kinder im Spiel sind, dann würde ich das etwas anders sehen...
     
  14. #14 Gast036816, 09.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich habe den eindruck, als wenn man den vorzeitigen einzug in ein nicht fertiges haus durch eine rosa brille betrachten kann. wenn der bauherr das risiko für sich betrachtet und 6 oder 7 monate ohne absturzsicherungen leben kann, ist das eine sache. damit kommt euer bauleiter in haftungsrisiken, die niemand überschauen kann. kommt es zu einem unfall mit personenschäden, wird der bauleiter zivilrechtlich zur verantwortung gezogen, da kommt er nicht raus, selbst wenn der bauherr tausend mal sagen würde, das ist mein risiko. mal im ernst - welcher bauherr macht es dann im ernstfall? bauherren schaden nicht nur sich selbst, es werden weitere personen in den strudel mit hereingezogen, die noch einige jahre oder jahrzehnte diesen job ausfüllen möchten.
     
  15. Baumal

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    ähnliche situation bei mir vor kurzem.
    bauleiterbestellung von mir unterschrieben, familie zieht
    ohne absturzsicherung bei bodentiefen (balkon)fenstern (balkon
    aber noch nicht vorhanden) in die wohnung ein.

    gut geschlafen habe ich nicht mehr.
    das müssen nicht unbedingt kinder sein, die eine türe
    öffnen, in erwartung einen balkon zu betreten und ins
    bodenlose fallen.... da genügt z.B. auch mal eine feucht
    fröhliche party.

    ich habe einen schrieb von meinem anwalt aufsetzen lassen.
    (ob dieser vor gericht von nutzen gewesen wäre, steht auf
    einem anderen blatt...)

    schlussendlich bin ich selber beim bauamt vorstellig geworden.
    die nutzung der wohnung wurde aufgrund fehlender
    absturzsicherung untersagt.

    und ich konnte wieder besser schlafen.
    keine lust zu, dass mir die staatsanwaltschaft auf der matte
    steht, nur weil bauherren der meinung sind: "uns passiert,
    doch eh nix..."
     
  16. #16 biologist, 09.09.2012
    biologist

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    Kommt er nicht, denn sämtliche Leistungen der Hausbaufirma waren (bei uns) bereits im Dezember abgeschlossen und das Ganze auch abgenommen. Es war also definitiv nicht so, dass hier noch Handwerker der Hausfirma rumgetingelt sind und wir einfach eingezogen sind. Es gab im Rahmen vom Ausbau diverse Arbeiten, die wesentlich gefährlicher waren, als drei fehlende Geländer. Ich gebe allerdings auch zu, dass ich weder stolz drauf bin- noch das es geplant war so lange keine Geländer zu haben. Sie waren frühzeitig geordert, aber das soll jetzt nicht Kern der Diskussion sein.
    Sei es drum: wenn niemand anderes für mich haften muss und hier auch nicht ständig Besuch kommt, dann halte ich das Risiko weiterhin für vertretbar. Da lebe ich beispielsweise als Radfahrer gefährlicher, wie ich vor zwei Wochen gerade feststellen durfte, als mir netterweise von einem Autofahrer die Vorfahrt genommen wurde!
     
  17. #17 Gast036816, 09.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    kommt er wohl - er haftet zivilrechtlich im sinne der lbo bis die letzte schraube am bau dran ist - glaub es!

    abgenommen im sinne der lbo kann es nicht gewesen sein. eine abnahme nach vob oder bgb ersetzt nicht die abnahme nach lbo. so wie dir der autofahrer die vorfahrt nimmt und dafür gerade stehen muss, steht der bauleiter gerade, wenn die geländer noch nicht dran sind. beide haben sich nicht an die regeln gehalten!
     
  18. Gwenny

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  19. KlausK

    KlausK Gast

    Bei einem Kind könnte ich die Aussage fast verstehen, aber bei einem 64jährigen?!
     
  20. #20 Gast036816, 12.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ... sehbehindert, im rollstuhl, beine amputiert ..... hast du vergessen!!!

    die aussage des 64-jährigen spielt keine rolle. deinen einwand muss man nicht verstehen??? oder willst du etwa dem älteren herrn eine teilschuld aufs ´auge´ drücken. das versäumnis haben andere zu vertreten.
     
Thema: Einziehen in ein fast fertiges Haus
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