VOB in Bauverträgen mit Verbrauchern

Diskutiere VOB in Bauverträgen mit Verbrauchern im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe eher wenig bis nichts mit dem Einfamilienhausbau zu tun, lese aber hier ab und zu mit. Mir ist aufgefallen, dass häufig bei den...

  1. #1 Tafelsilber, 07.09.2012
    Tafelsilber

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    Ich habe eher wenig bis nichts mit dem Einfamilienhausbau zu tun, lese aber hier ab und zu mit.

    Mir ist aufgefallen, dass häufig bei den Bauverträgen erwähnt wird, dass die VOB vereinbart wurde.
    Aber ist dies nicht nach Rechtssprechung des BGH nur noch gegenüber bauerfahrenen Auftraggebern (Generalunternehmer, öffentlicher Bauherr) noch sinnvoll?
    Alle Regelungen der VOB/B müssten sonst auf ihre Konformität mit den AGB-Paragraphen des BGB hin untersucht werden.
    siehe: http://www.anwalt.de/rechtstipps/in...rkung-zum-urteil-des-bgh-vom-juli_003190.html
     
  2. #2 Baufuchs, 07.09.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist bekannt.
    Unternehmer, welche die VOB mit Privat vereinbaren sollten das Risiko, dass einzelne Regelungen im Streitfall unwirksam sind kennen.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 07.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    BGH hat nur gekippt, dass die VOB-Gemeinschaft die VOB als DAS Bauregelwerk bewerben darf, wenn es um Bauverträge mit Laien geht.

    Die VOB kann und darf weiterhin zwischen den Vertragsparteien als Vertragsbestandteil vereinbart werden, so wie auch vereinbart werden kann, dass alle Maurer ein rosa Tütü tragen müssen ;).
    Das es Vertragsbedingungen sind, gilt das AGB-Recht, wodurch einzelne Klauseln kippen können.

    Bestes Beispiel ist hier die Gewährleitungsfrist von 4 Jahren nach VOB, die gegenüber Endverbrauchern/Laien nicht rechtswirksam vereinbart werden kann, dort also IMMER die 5 Jahre nach BGB gelten!
     
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