Pfusch, Handwerker stellt sich tot, Nachbesserungsfrist verstrichen, Schadenssersatz?

Diskutiere Pfusch, Handwerker stellt sich tot, Nachbesserungsfrist verstrichen, Schadenssersatz? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ein Handwerker (konkret Gartenbauer), hat hier einiges an Pfusch abgeliefert. Auf meine berechtigten Mängelrügen hin hat er die Mängel sogar...

  1. #1 Corinna72, 08.09.2012
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    Ein Handwerker (konkret Gartenbauer), hat hier einiges an Pfusch abgeliefert.
    Auf meine berechtigten Mängelrügen hin hat er die Mängel sogar schriftlich zugegeben und eine Nachbesserung zugesichert, diese ist aber nie erfolgt.
    4 zugesagte Termine in Folge hat er untätig verstreichen lassen und es nicht mal für nötig befunden abzusagen.
    17 eMails zur Erinnerung und unzählige Mailboxerinnerungen verhallten ohne jede Reaktion.
    Daraufhin habe ich ihm eine 4 wöchige Frist gesetzt und per eMail, sowie gleichzeitig per Einschreiben geschickt.
    Diese letzte Frist hat er auch untätig verstreichen lassen.

    Nun war aber rasches Handeln nötig, weil sonst u.a. Bäume Schaden genommen hätten, weshalb ich die Sache nun selber in die Hand genommen habe.
    Die Materialkosten sind hierbei gering, meine eingesetzte Arbeitszeit aber üppig, ist eben viel Arbeit, alles zu korrigieren.

    Meine Frage jetzt nur (bin da ziemlich ratlos):
    Darf ich ihm jetzt nur die Materialkosten in Rechnung stellen (unter EUR 100.-) oder auch die mühsame stundenlange Arbeit (2 Mann a 10 Stunden), Fahrtkosten zur Materialbeschaffung, etc..?

    Selbstverständlich möchte ich in diesem Forum keine Rechtsberatung hierzu, aber vielleicht gibt es Meinungen oder Erfahrungswerte zu diesem Thema.
    Das wäre echt super und mir eine große Hilfe!
     
  2. #2 Gast036816, 09.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du darfst es ihm in rechnung stellen. wenn er sich jetzt tot stellt, wird er sich nach eingang der rechnung noch toter stellen. die frage ist, was machst du dann?

    hast du den gartenbauer 100% ausbezahlt?
     
  3. #3 Corinna72, 09.09.2012
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    Danke für die Antwort!
    Also darf ich auch meine eigene Arbeitszeit in Rechnung stellen? Was für ein Stundensatz ist denn da angemessen? Er selber berechnet EUR 35.- plus MWSt pro Stunde. Kann ich das auch zu Grunde legen?

    Ja, leider habe ich 100% ausgezahlt, zum einen weil ich zu gutgläubig war, zum anderen, weil man manche Mängel nicht sofort gesehen hat. Er hat aber die Mängel sogar schriftlich zugegeben und geschrieben, dass er das selbstverständlich im Rahmen seiner Gewährleistung in Ordnung bringen wird. Nur dann ist nie wieder was geschehen, wie oben beschrieben.

    Ich werde ihm eine Rechnung schicken, mit Materialkosten, Fahrtkosten und Kosten für die Arbeitsleistung (falls ich das darf), per Einschreiben. Wenn er nicht zahlt gibt es eine Mahnung mit Hinweis, dass ansonsten ein gerichtliches Mahnverfahren gibt.
    Der Typ hat mich dermaßen verarscht, mir mehrfach und nachweislich direkt ins Gesicht gelogen, dass es mir den Stress wert wäre. Ich frage mich nur, wie der überhaupt noch in den Spiegel schauen kann.
     
  4. #4 Inkognito, 09.09.2012
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    Verlangen können Sie viel, ob es das hergibt ist fraglich, es gibt da viele Formalien, die man einhalten muss. Sollten Sie wirklich Geld einklagen müssen führt vermutlich kein sinnvoller Weg am Anwalt vorbei. Wobei ich es erstmal mit der Schiedsstelle der Innung versuchen würde, wenn es sowas gibt.

    Das Problem ist - ein solches Verhalten kenne ich persönlich nur von Unternehmen, die schon abgewickelt wurden, das sind auch die, die häufig den größten Pfusch hinterlassen. Ob sich das ganze Theater lohnt für diese Summen steht auf einem anderen Blatt.
     
  5. #5 Corinna72, 09.09.2012
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    Also abgewickelt ist der noch nicht, geht auch nicht so leicht, denn das ist eine Personengesellschaft, nix GmbH oder so.
    Tja, der Aufwand lohnt sich im Grunde nicht, aber vom dem Typen bin ich in einer üblen Art und Weise dermaßen verarscht worden, dass mir es die Sache wert wäre. Nicht wegen des Geldes, dass ich vielleicht bekomme, sondern einfach, damit der Typ mal endlich eine auf den Deckel bekommt.
    Er macht es auf anderen Baustellen nämlich genauso, wie ich inzwischen erfahren habe.

    Gerichtliches Mahnverfahren geht übrigens komplett ohne Anwalt (Amtsgericht) und ist überhaupt nicht teuer.
     
  6. #6 wasweissich, 09.09.2012
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    wasweissich Gast

    hat aber den nachteil , dass du unter umständen durch mahnen von sachen , die formal keinen bestand haben , dich selbst ins abseits stellst .


    mich würde schon interessieren , was da schiefgelaufen ist ...
     
  7. H.PF

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    Naja, wenn er sich darauf auch nicht meldet, hat er Pech...
    Dann ist völlig egal, ob das Angemahnte rechtes angemahnt wurde oder nicht, die Summe wird fällig...
     
  8. #8 Corinna72, 09.09.2012
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    Dass er die Fehler gemacht hat, hat er ja bereits schriftlich zugegeben.
    Er hat soagr die Nachbesserung zugesagt, aber halt dann nie gemacht und stellt sich jetzt komplett tot.

    Konkret waren es 4 Sachen:

    -Großen Baum gesetzt (25 cm Stammumfang, 6 Meter hoch) mit nur einem Pfahl gestützt (im Angebot steht "wird mit 2 Pfählen getützt"). Der Baum stand natürlich bald reichlich schief. Ist ein ziemlicher Aufwand, den jetzt schon kräftig angewachsenen Baum noch zu korrigieren, ohne die Feinwurzeln zu schädigen. Waren 2 Pfähle dazu nötig, war schwer genug die in den harten Kiesboden tief genug reinzubringen ohne dass der Pfahl splittert (haben ihn dann mit Schalungsdraht oben umwickelt), dann muss man das Seil immer wieder nachspannen...

    -Er hat im März 12 Geißblätter gepflanzt, angeblich immergrüne (wir haben immergrüne beauftragt, schriftlich). Es stellt sich aber jetzt als Waldgeißblatt heraus, also laubabwerfend. Auf NAchfrage hat er uns direkt ins Gesicht gelogen: "die sind inzwischen alle so gezüchtet, dass die immergrün sind". Wie ich jetzt weiß, stimmt das keinesfalls. 4 davon sind trotzt ausreichenden wässerns nicht angewachsen und zumindest diese müssen ausgetauscht werden - wegen falscher Sorte sogar eigentlich alle. Wuchshöhe 150cm.

    -Er hat den Stützfuß der Sichtwand nicht in das gebohrte senkrechte Loch im Granit darunter reingebracht, weil sein Bohrer nicht dick genug war. Dann hat er versucht mit der Flex das Teil dünner zu schleifen. Dabei hat er die Zinkschicht weggeflext. Reingepasst hat es trotzdem nicht. Er hat dann später mit einem dickeren Bohrer ein breiteres Loch gebohrt und das steht der jetzt schon rostige Fuß nun drin und rostet munter vor sich hin. Habe ihn darauf angesprochen. Sein Kommentar: "das betoniere ich eh ein". Ist natürlich nie geschehen.

    -Gitterstabmattenzaun hat er geschnitten, ohne die Schnittstellen zu verinken oder zu lackieren. Darauf angesprochen hat er beahauptet, dafür habe er sein Zinkspray, doch das hatte dann an dem Tag wohl daheim vergessen. War halt wieder mal eine Lüge, weil er gedacht hat, ich könnte das eh nicht so leicht nachprüfen
     
  9. #9 Gast036816, 09.09.2012
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    Gast036816 Gast

    wenn du zu 100% bezahlt hast, dann ist die leistung auch abgenommen. du musst jetzt beweisen, dass die mängel von ihm verursacht wurden. hast du bereits die mängel beseitigt, wird der nachweis sehr kompliziert.

    ich würde mir das überlegen mit gerichtlichem mahnbescheid. je nach dem, wie hoch deine rechnung ausfällt, kann es sein, dass du mit gutem geld nach schlechtem geld wirfst, d. h. du produzierst weitere kosten und bleibst am ende auch darauf hängen. die einzige hoffnung kannst du nur haben, wenn er auf den gerichtlichen mahnbescheid nicht reagiert, dann kommt der gerichtsvollzieher und treibt das geld ein.
     
  10. #10 Corinna72, 09.09.2012
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    Hm, ich habe Zeugen (Nachbarn) und Fotos. Er die Mängel ja auch bereits selber schriftlich zugegeben. Die MAils habe ich natürlich noch. Er hat sogar die Mängelbeseitigung bereits schriftlich zugesichert. Reichen solche Beweise nicht aus?

    Habe ich nicht sogar eine Mitwirkungspflicht, um noch gößere Schäden zu verhindern?
    Hätte man den Großbaum dermaßen schief stehen lassen, wäre er immer fester angewachsen und irgendwann bekommt man ihn gar nicht mehr gerade, ohne ihn dabei zu schädigen. Außerdem sah es furchtbar aus, bei einem ansonsten perfekt gewachsenem Hochstamm.
     
  11. #11 Bautine, 09.09.2012
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    Achtung, Laienmeinugn:
    Mail ist nicht unbedingt "schriftlich", wird oft nicht als Beweis anerkannt. Darauf würde ich mich daher nicht verlassen.
     
  12. #12 wasweissich, 09.09.2012
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    wasweissich Gast

    .........
     
  13. #13 Corinna72, 12.09.2012
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    @waweissich:
    Meinst Du das ".........." jetzt als Bestätigung, dass nur formal was nicht passen könnte?

    Oder wie findest Du als Profi die Beanstandungen vom fachlichen her? Würde mich echt interessieren!
    Riecht schon nach Pfusch, oder?
     
  14. #14 Corinna72, 18.10.2012
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    Was wären denn so typische Fehle in formaler Hinsicht?
     
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