Frage zum Architektenhonorar

Diskutiere Frage zum Architektenhonorar im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe eine Frage zu einem Angebot eines Architekten, der unser Haus planen möchte. Wir möchten ein einfaches Einfamilienhaus mit EG, DG...

  1. #1 carinafiore, 10.09.2012
    carinafiore

    carinafiore

    Dabei seit:
    08.09.2012
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    noch München
    Hallo,
    ich habe eine Frage zu einem Angebot eines Architekten, der unser Haus planen möchte. Wir möchten ein einfaches Einfamilienhaus mit EG, DG und Keller mit ca. 90m² Grundfläche bauen. Der Architekt hat eine Kostenschätzung erstellt und auf dieser Grundlage sein Honorar berechnet. Es sollen alle Leistungsphasen ausgeführt werden, Bauwerksplanung, Tragwerksplanung und Wärmeschutznachweis, 7% Nebenkosten, Honorarzone III (Mittelsatz) und natürlich 19% MwSt.
    Kann mir anhand dieser Daten bitte jemand ausrechnen, was der Architekt demnach nach HOAI verlangen dürfte? Den HOAI-Rechner habe ich schon ausprobiert, allerdings habe ich so meine Probleme mit den anrechenbaren Kosten…
    Wie man diese ermittelt wüßte ich auch gerne, evtl. könnte mir das jemand anhand der folgenden Kostenschätzung erklären? Wie verhält sich das mit den Eigenleistungen? Werden die auch irgendwie bei der Ermittlung des Honorars berücksichtigt? Außerdem würde z.B. die Heizung nicht mitgeplant, wirkt sich das aus? Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen…

    Bauwerkskosten:

    Erdarbeiten 9500€
    Maurer 64500€
    Zimmerer 9500€
    Dachdecker 14000€
    Fenster u. Haustür 16000€
    Innenputz, Trockenbau 14000€
    Außenputz 18500€
    E-Installation 7000€
    Heizungsinstallation 21000€
    Sanitärinstallation 14000€
    Tischlerarbeiten 11500€
    Fliesenarbeiten 13500€
    Estrich 4500€
    Bodenbeläge 7000€
    Anstreicher 4000€
    Schlosser 2500€
    Außenanlagen 10000€
    Summe 241000€

    + Grundstück, Anschlusskosten, Nebenkosten etc.

    Vielen Dank!!

    Carina
     
  2. #2 Gast036816, 10.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du kannst nicht einfach mal ein gewerk rausnehmen, auch wenn es benötigt wird und zur fertigstellung des hauses notwendig ist. das hat eine unterschreitung der mindesthonorarsätze zur folge und ist damit nicht zulässig. der architekt plant die heizung zwar nicht selbst, aber er hat die planung zu koordinieren und deren belange in die werk- und detailplanung zu übernehmen.

    habt ihr denn schon einen entwurf, wenn die einzelnen gewerkezahlen vorliegen?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 11.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Eigenleistung? Ganz einfach. Für die Kosten(Honorar) des Kollegen werden die mit ortsüblichen Handwerkersätzen angerechnet.

    Alles andere erklärt Dir sicher gern der Kollege.
     
  4. #4 Thomas B, 11.09.2012
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Grundsätzlich sind auch die technischen Gewerke honorarauslösend (außere sie übersteigen einen bestimmten %-Satz...dann ändert sch was...ist aber beim EFH uninteressant). Auch EL sind zu entlohnen. Warum? Umkehrschluss: Theoretisch könnte man ja ein Haus komplett in EL bauen. Folge: Honorarfähige Kosten EUR 0,00 --> Honorar ca. 12 % von 0,00 = 0,00.

    Es werden daher die ortsüblichen Kosten angesetzt (= Kostenschätzung).
     
  5. #5 carinafiore, 11.09.2012
    carinafiore

    carinafiore

    Dabei seit:
    08.09.2012
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    noch München
    das leuchtet ein.
    ja, einen entwurf haben wir bereits ausgearbeitet.
    demnach müssen die gesamten kosten, die in der schätzung enthalten sind, als anrechenbare kosten angesehen werden?
     
  6. #6 Hessekopp, 11.09.2012
    Hessekopp

    Hessekopp

    Dabei seit:
    30.06.2011
    Beiträge:
    419
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Dortmund
    Nein,
    vereinfacht gesagt nur die Kosten, die für die Erstellung des Hauses notwendig sind mit technischen Anlagen (ohne Umsatzsteuer) also die KG300 und KG400 (wobei m.W. für 400 eine prozentuale Abhängigkeit als max. angerechnet wird). Deine Außenanlagen gehören nicht dazu, es sei denn Du beauftragst den Archi damit. Aber Dein Architekt kann Dir aber die Details nennen.
    Von daher ist nicht klar, ob Du oben Brutto oder Nettopreise hast - die 10K für Außenanlagen gehören da aber nicht mit rein.

    beste Grüße
     
  7. #7 Manfred Abt, 11.09.2012
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    im Wesentlichen richtig: die Netto-Summe der Baukosten entspricht den anrechenbaren Kosten für die Objektplanung des Architekten.

    Für die Tragwerksplanung als Fachplanung gilt dies nicht, hier werden nur bestimmte Leistungen mitgezählt. Grundsätzlich gibt es in der HOAI Listen, was jeweils dazugehört und was nicht.

    Außenanlagen und Technische Ausrüstung wären weitere Besonderheiten. In genauer Lesart der HOAI gesondert zu vergüten, in der Praxis bei kleinen Bauvorhaben wie normalem EFH oft einfacher, wenn man es in die Objektplanung mit reinnimmt. Sollte aber beiden Parteien bei Vertragssschluss genau bekannt sein. Neben der Honorarfrage ist vor allem wichtig das Leistungssoll eindeutig zu definieren. Also klar zu stellen, welche Leistungen benötigt werden und wer welche Leistungen zu erbringen hat.
     
  8. #8 Memento, 11.09.2012
    Memento

    Memento

    Dabei seit:
    12.05.2011
    Beiträge:
    553
    Zustimmungen:
    9
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Also wir haben bei unserem ersten Architektenbesuch unseren eigenen Plan mitgebracht und sind den durchgegangen und wir haben uns einige Pläne vom Architekten angesehen zu Häusern die er schon gebaut hat, die unserem Stil entsprechen und unser Budget genannt. Nachdem er einige Verbesserungsvorschläge zu unserem Plan gemacht hat, die genau unseren Vorstellungen entsprachen haben wir einen pauschalen Preis ausgemacht, nicht nach HOIA. Er meinte wenn er nach HOIA abrechnet würde er seine Kunden nur Abschrecken zumindest bei so einem kleinen Budget.
    Und nein, dass ist kein kleiner Dorfarchitekt, der baut auch im 7-Stelligen Bereich EFHs und öffentliche Gebäude.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 12.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Ja toll - es gibt in der HOAI auch keine Leistungsphase "Stempelaugust" :mauer
     
  10. #10 carinafiore, 13.09.2012
    carinafiore

    carinafiore

    Dabei seit:
    08.09.2012
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hausfrau
    Ort:
    noch München
    Vielen Dank :-)
     
  11. #11 Gast036816, 13.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vielleicht sollte man den kammern mal den vorschlag für zone 4a - stempelaugust - machen, dann aber nicht 6 punkte honorar, sondern 600 punkte mit vertraglich garantierter haftungsfreistellung - zur abschreckung.
     
  12. Monipa

    Monipa

    Dabei seit:
    12.09.2012
    Beiträge:
    71
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Buchhalterin
    Ort:
    Bad Oeynhausen
    Hi Carina,

    wir haben das mit der HOAI etwas anders gemacht und ich finde es genauso so besser. Ursprüngliche Kostenschätzung lag bei 390k - wir haben die Architektin für alle Phasen eingeplant und einen Pauschalpreis von 40k + Mwst. ausgemacht. Nachdem wir den Bauantrag eingereicht haben, hat sie uns eine Rechnung über 10.800 Euro + Märchen gesendet und weiter geht es mit 1:50.

    Gruß
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 19.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Was ist daran jetzt anders?
     
  14. Monipa

    Monipa

    Dabei seit:
    12.09.2012
    Beiträge:
    71
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Buchhalterin
    Ort:
    Bad Oeynhausen
    Das wir schon jetzt wissen, was insgesamt das Honorar ausmacht - und wir nicht irgendwann mal über 2 oder 3k "verhandeln" müssen.

    Gruß
     
  15. #15 Gast036816, 19.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bei 390 t€ herstellkosten weisst du auch ohne pauschalierung, was das honorar betragen wird.
     
  16. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    wie kommst du von kostenschätzung über kostenberechnung zu
    herstellkosten?
     
  17. Monipa

    Monipa

    Dabei seit:
    12.09.2012
    Beiträge:
    71
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Buchhalterin
    Ort:
    Bad Oeynhausen
    ja, gut 39k netto - aber wir kennen/kannten ja erstmal nur die Kostenschätzung und nicht die Herstellungskosten - die werden wir wohl erst Mitte 2013 oder gar später genau wissen.

    Gruß
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 19.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Seit der HOAI 2009 (das sind 3 Jahre!) gilt ausser bei Kostensteigerungen durch zusätzliche Bauherrenwünsche, dass IMMER die Kostenberechnung die Honorargrundlage für ALLE Leistungsphasen ist!!!
     
  19. #19 Gast036816, 19.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    (anrechenbare) herstellkosten sind es immer, ob ich sie in einer kostenschätzung, kostenberechnung oder einer kostenfeststellung ermittelt habe.
     
  20. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    @ralf: in §6 steht´s anders.
    @norbert: die hoai benutzt "herstellkosten" genau 1-mal - aber nicht
    im zusammenhang mit der honorierung von architektenleistungen.

    mag sein, dass ihr beide bei euren bauten keine/geringfügige differenzen
    zwischen KS, KB und KF habt - ich kenne änderungskünstler, die sich
    einen tiefen schluck aus der (kostensteigerungs)pulle genehmigen.

    ich bin gespannt, wann und ob die baukostenvereinbarung kommt ..
     
Thema: Frage zum Architektenhonorar
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Hoai Detailplanung bad

Die Seite wird geladen...

Frage zum Architektenhonorar - Ähnliche Themen

  1. Hilfe, Frage zur fachmännischen Montage von Fenstern

    Hilfe, Frage zur fachmännischen Montage von Fenstern: [ATTACH] [ATTACH] Liebe Bauexperten, ich wende mich an euch mit einer Frage bezüglich der Montage von Fenstern. Ich habe kürzlich Fenster von...
  2. Fragen Trockenbau OG, Bestandsgebäude auf oder unter Estrich?

    Fragen Trockenbau OG, Bestandsgebäude auf oder unter Estrich?: Hallo, wir wollen das ganze OG unseres Einfamilienhauses mit ca 90 m² Bodenfläche im OG neu aufteilen, z.T. stehen dort noch gar keine Wände...
  3. Fragen zum Architektenhonorar und zur Position Unvorhergesehenes eines Angebots

    Fragen zum Architektenhonorar und zur Position Unvorhergesehenes eines Angebots: Hallo, ein Architekt wurde beauftragt Angebote für Renovierungsarbeiten in Treppenhäusern einzuholen. Hier nun ein Ergebnis dieser Aktion. Teil...
  4. Frage zu Architektenhonorar / Abrechnung

    Frage zu Architektenhonorar / Abrechnung: Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe eine DHH gebaut. Für die Gewerke Erdarbeiten, Baumeister, Putz, Estrich, Zimmerer,...
  5. Frage zum Architektenhonorar

    Frage zum Architektenhonorar: Hallo Forum Ich hatte einen Architekten für eine Kostenschätzung hier bei mir. wenn ich das richtig verstanden habe,richtet sich sein...