Heizunsmängel nach 1 Jahr

Diskutiere Heizunsmängel nach 1 Jahr im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Teilnehmer!!!! Brauche mal wieder eure Hilfe!!! Folgendes Problem! Wohnen seit ca. 1 Jahr in unserem Haus.. Heizungsanlage lief hin und...

  1. Sven

    Sven

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    Hallo Teilnehmer!!!!
    Brauche mal wieder eure Hilfe!!!
    Folgendes Problem!
    Wohnen seit ca. 1 Jahr in unserem Haus..
    Heizungsanlage lief hin und wieder nicht nach unseren Vorstellungen..
    Habe mir jetzt mal einen rangeholt, der damit beruflich ein wenig zu tun hat.
    Nun haben wir ein Jahr folgendes festgestellt..
    Im EG Liegt eine FBH mit drei Schlangen..Im Vertrag und Beschreibung steht seperater Heizkreislauf..Das müßte doch dann normalerweise mit Mischer sein oder??Um Verschiedene Vorlauftemperaturen zu fahren..
    Nun ist es aber für FBH und Radiatoren augenscheinlich nur ein Heizkreislauf!!
    Was ist ´machbar???Wie weiß ich ob Radiatoren ausrechend sind für niedrige Vorlauftemperaturen(Wärme bedarfsrechnung)??
    Ist der Installateur verpflichtet, mir Wärmebedarfsrechnung und Rohrverlegeplan auszuhändigen????

    Nächtes Problem:
    Ist ein Sicherheitsthermostat für die VorlaufTemperatur der FBH zwingend vorgeschieben und gehört es zur Heizungsanlage als Standart?????


    Ist bei einer Heizungsanlage mit Warmwasserspeicher ein Ausgleichsbehälter oder ein Abfluß Standart..
    Was ist Besser..was ist zu tun wenn ich einen Abfluß habe..

    was kann ich fordern..was nicht????
    danke schonmal
     
  2. #2 Jürgen V., 01.08.2005
    Jürgen V.

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    Ich kenne nur zu gut den Unterschied zwischen wie man es gerne hätte und was die Vert

    Kommt darauf an was bestellt wurde, somit was geschuldet wird.

    Wer ist den Vertragspartner? Du oder der BT?
    Auf welche Unterlagen habe ich als Bauherr Anspruch?
    Für die Erstellung von Dokumentationen steht in der VOB §3, Die zur Ausführung notwendigen Unterlagen sind vom Auftraggeber zu liefern und dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
    Stellt der Auftraggeber die nötigen Unterlagen, Zeichnungen und Berechnungen nicht zur Verfügung und verlagt diese nach Ausführung, ist der Auftragnehmer nach VOB §2 berechtigt sich die Kosten für die Anfertigung der Planungsunterlagen erstatten zu lassen.
    -
    Geliefert werden müssen alleine die technischen Dokumentationen der eingebauten Geräte.

    Aus meiner Sicht gibt es keine Vorschrift, die den Installateur/Planer direkt dazu zwingt, eine Berechnung durchzuführen. Das nur eine Berechnung sichere Einstellwerte für den hydraulischen Abgleich liefert, ist eine andere Sache. Haustechnische Berechnungen sind für den Installateur Besondere Leistungen und als solche auch gesondert zu vereinbaren und zu vergüten; das heißt im Klartext: Willst Du eine Berechnung als Dokumentation haben, musst Du sie extra bezahlen.
    -

    Die Heizungsanlage muss funktionieren wie das der HB auf die Reihe bekommt ist sein Problem. Bestellt wurde kein hydraulischer Abgleich sondern eine Heizungsanlage, die zu funktionieren hat...oder steht im Vertrag was von hydraulischem Abgleich ?
    Nur als Beispiel...damit eine DIN 18380 Gültigkeit erlangt muss die VOB bindend vereinbart worden sein oder eine Heizungsanlage nach DIN 18380 explizit bestellt werden...ist denn das überhaupt der Fall ?
    -

    Ein richtig dimensioniertes und an den Kaltwaserzulaufdruck angepasstes Ausdehnungsgefäß ist sicher geeignet, eine Druckdifferenz zu kompensieren.
    Aufgrund der Aufheizung dehnt sich das Warmwasser aus. Dabei steigt der Druck bis zum Druchk des Sicherheitsventils an, bis es tropft.
    Fazit: bevor der Kessel platzt, geht garantiert das Ventil auf.


    Nach DIN 4807 T5 müssen Ausdehnungsgefäße für Trinkwasseranlagen durchströmt und sollten DVGW-zertifiziert sein. Durchströmt deshalb, damit bei Versagen der Membrane(oder auch kein Vordruck mehr da) das Gefäß nicht zur Bakterienschleuder durch stehendes Trinkwasser wird. Das Wasser saust dann in dem Fall unter Umgehung dieser Erfindung direkt in den Warnwasserspeicher.
    Denn ohne regelmäßige Wartung passiert garantiert nach 3-4 Jahren das oben Geschilderte.
    Dazu kosten die Dinger in ordentlicher Qualität und Zertifizierung so ab 80,-Euro aufwärts!
    Pflicht sind die Dinger nicht!!


    Hatte ich oben schon mal.

    Kommt darauf an was bestellt wurde, somit was geschuldet wird.
     
  3. Sven

    Sven

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    Erstmal dank für deine Ausführung

    Also.!!!
    Wir haben mit dem HB einen Werkvertrag.
    Grundlagen und Vertragsbestandteile sind -
    1."Dieser Auftrag".
    Er bezieht sich auf das mir vorliegende Angebot zum Festpreis.
    Besondere Vereinbarung sind zB :Das EG erhält eine FußbodenHeizung mit gesondertem Heizkreislauf und regulierbare Thermostat fühler.etc.
    2.BauBeschreibung,1:100Planung
    Bei widersprüchenVOB/B§1Nr2
    3.Die Regeln der Technik und Baukunst
    4.Die BOB/B ind der Zeit gültigen neustenFassung(21.1.2004)
    5.Das Leistungverzeichniss
    etc....
    Ich denke ich bin in einer guten ausgangslage..
    Weíß nun nur nicht genau was ich fordern kann.
    Was ist nun mit dem Mischer bzw zweitem Kreislauf
     
  4. Sven

    Sven

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  5. #5 Achim Kaiser, 01.08.2005
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    Was steht in der besonderen Vereinbaung über die FBH genau ?
    Bitte den kompletten Text *wörtlich*...und nicht sinngemäß.

    Gruß
    Achim Kaiser

    P.S.
    *Ausdehnungsgefäß* in der Zuleitung zum WW-Bereiter *kann* man montieren. Nach Norm ist es allerdings nicht zwingend vorzusehen.

    Das Sicherheitsventil der Zuleitung muss allerdings *zwingend* über einen geeigneten Einrichtungsgegenstand mit Entwässerungsanschluß (z.B. Ausgußbecken o.Ä.), oder mit eigenem Entwässerungsanschluß (gesonderter Siphon) geführt werden, da ohne Außdehnungsgefäß regelmäßig und mit Ausdehnungsgefäß im Defektfall *immer* mit Wasseraustritt gerechnet werden muss.
     
  6. Sven

    Sven

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    " Das Erdgeschoß erhält eine Fußboden Heizung mit gesondertem Heizkreislauf und regulierbare Thermostatfühler in jedem Raum.Die Thermostatfühler werden bauseitig gestellt."
     
  7. #7 Achim Kaiser, 01.08.2005
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    *Seufz*....
    Die Beschreibung ist wieder mehr als wachsweich.....

    Man kann da u.U. (zu) viel hineininterprätieren...

    *Gesonderter Heizkreislauf* kann fast alles bedeuten...

    Von 2 Rohren von der allgemeinen Verteilung weg auf einen Verteiler und anschliesend ein FBH-System das Vorlauftemperaturen bis 70 Grad vertägt (z.B. Rotex System 70)...
    bis zu
    seperate Heizkreisverteilung mit Mischer und Heizkreispumpe, einer *klassischen Fußbodenheizung* mit Vorlauftemperaturen bis 55 Grad (in der Regel weniger) mit Regelungserweiterung und der Möglichkeit gesonderte Zeiten vorzugeben.

    Beide Ausführungen können den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, wenn sie korrekt gebau wurden.

    Beides kann m.M.

    1. *Diesem Auftrag*
    2. der Baubeschreibung
    3. den *anerkannten* Regeln der Technik
    4. der VOB
    5. dem Leistungstext in den besonderen Vertagsbedingungen

    erfüllen, wenn es richtig gemacht und verlegt wurde.

    Aus dem Vertragstext lässt sich keine weitere Spezifikation oder Anforderung entnehmen. *Ausser* regelbar über bauseitige Thermostatregler ist keine weitere Anforderung spezifiziert.

    Zu Sicherheit genügt ein Anlegethermostat der im Störfall die Pumpe der gesamten Anlage abschaltet.

    Mehr gibt der Leistungstext nicht her. Das man fast alles auch anders hätte machen können steht auf einen anderen Papier und ist *persönliche* Geschmacks-und Auffassungssache. Auch ein Sachverständiger kann nur prüfen FBH nach den allgemeinen Regeln der Technik erfüllt oder nicht....der Rest ist eine *Rechtsfrage*

    Aus dem Text lässt sich aus meiner Sicht kein spezielles System ableiten....

    Nur mal wieder meine nicht maßgebliche Meinung....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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