Böschung vs. Auffahrt

Diskutiere Böschung vs. Auffahrt im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, ich habe mich hier angemeldet, weil ich eine Frage/Problem habe: Unser Nachbar und ich wir bauen quasi gleichzeitig. Nun hat er bis an...

  1. #1 baugnom, 14.09.2012
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    Hallo,

    ich habe mich hier angemeldet, weil ich eine Frage/Problem habe:
    Unser Nachbar und ich wir bauen quasi gleichzeitig. Nun hat er bis an unsere Grundstücksgrenze eine Grube mit Böschung bis in den Keller hinunter gegraben. Das soll auch so bleiben, damit er Licht im Keller hat. Auf unsere Seite pflastern wir gemäß Plan die Auffahrt bis an die Grundstücksgrenze heran, weil der Carport auf der Grundstücksgrenze stehen wird. Das ist so auch in der Baugenehmigung festgelegt. Den Carport kann ich nicht von der Grenze wegschieben, da steht mein Haus im Weg...
    Jetzt habe ich Bedenken, daß mein Pflaster und Carport abrutscht bzw. Setzschäden zeigen wird. Die Böschung ist nicht weiter befestigt, einfach nur Erde angeschüttet. Ich habe den Nachbar gefragt und das soll so bleiben. Kommentar: "Wenn die Pflastersteine sich zur Böschung neigen, dann hat der Gartenbauer schlampig gearbeitet. Sie müssen da zusätzlich Betonfundamente im Boden eingraben."
    Das sehe ich aber irgendwie nicht ein, kostet ja auch ein bischen was, solche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen. Ich muß doch davon ausgehen können, daß ich mein Grundstück "normal" pflastern kann. Müßte nicht er als Verursacher dafür sorgen, daß an meinem Grundstück keine Schäden entstehen? Oder bin ich da auf dem Holzweg?
    Was sollte ich jetzt tun, falls es in naher Zukunft doch zu Setzschäden kommt?
    Vielen Dank für Tips!

    baugnom

    PS: Ich habe die Situation drei Gartenbauern vor Ort gezeigt. Alle haben abgewunken und gesagt, das wird nicht dauerhaft halten, wenn wir dort pflastern. Ebenso habe ich den Vorschlag mit dem Betonfundamenten angebracht, die Gartenbauer waren übereinstimmend der Meinung, daß das nichts bringt, sondern die Befestigungsmaßnahme muß auf Nachbars seit geschehen.

    P.P.S. Der Gartenbauer hat noch nicht begonnen, weil noch das Gerüst zwecks Außenputz+Anstrich steht, d.h. es ist noch etwas Zeit.
     
  2. H.PF

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    Wer abböscht muß die Standsicherheit herstellen...

    Der Nachbar muß dafür sorgen...
     
  3. #3 Baufuchs, 14.09.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @baugnom

    Wenn Du als Wohnort nicht nur "Norddeutschland" angegeben hättest, dann könnte man in der betreffenden Landesbauordnung/Nachbarrecht nachsehen, was die zu der Abgrabung des Nachbarn aussagt.

    Aber so...
     
  4. #4 baugnom, 15.09.2012
    baugnom

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    Achso, jetzt verstehe ich, warum das Pflichtangabe war...
    Der Bauplatz liegt im südlichen Niedersachsen, nähe Hannover.

    baugnom
     
  5. H.PF

    H.PF

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    Dann schreib mal unserem Oberboss Josef eine PN das du gerne deinen Wohnort geändert haben möchtest...
     
  6. KlausK

    KlausK Gast

    Im NNachbG sind nur Bodenerhöhungen geregelt (§26), in der NBauO steht meiner Erinnerung auch nichts zu Abgrabungen.
    In NDS kommt wohl nur §909 (Vertiefung) BGB in Frage?!
    Die Fachleute mögen mich korrigieren, ich habe mit diesen Gesetzten nur am Rande zu tun.
     
  7. #7 KlausK, 15.09.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15.09.2012
    KlausK

    KlausK Gast

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