LBO - Umbau - Statik - was noch alles ?

Diskutiere LBO - Umbau - Statik - was noch alles ? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; ein bestehendes 2 Fam. Haus wird zum 3. Fam Haus ( vollständiger Dachgeschossausbau) umgebaut. Außerdem soll bei der Gelegenheit eine auf der...

  1. #1 the blue cloud, 14.09.2012
    the blue cloud

    the blue cloud

    Dabei seit:
    07.11.2010
    Beiträge:
    114
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Staatsdiener
    Ort:
    NRW
    ein bestehendes 2 Fam. Haus wird zum 3. Fam Haus ( vollständiger Dachgeschossausbau) umgebaut.

    Außerdem soll bei der Gelegenheit eine auf der Garage vor Jahrzehnten erstellten Terrasse genehmigt werden, im EG soll ein Durchbruch zum Garten erfolgen ( je ca. 1,6 M Breite) und vom EG zum Souterrain soll eine Wendeltreppe erstellt werden und 2 weitere (Fertig)garagen aufgestellt werden.
    Eine Statik von einem Baustikbüro liegt vor.

    Benötigt man evt. noch eine Prüfstatik nach § 68 Abs. 2 LBO NRW da es im Rahmen der Umbaumaßnahmen um ein 3 Fam. haus geht? oder kann /sollte man evt. 2 Bauanträge stellen
    a) obige Umbauten im 2 Fam Haus,

    b.)nach erfolgter Genehmigung Dachgeschossausbau? - dann 3 Fam. haus ??

    Kennt jemand die Kosten des Prüfstatikers für die Statik, Berechnung der Garagenlast für Terrasse und der beiden Terrassenöffnungen in der Giebelwand? Ist für dei Wendeltreppe ( Durchbruch des Bodens vom EG zum Souterrain auch eine STatik erforderlich??

    c.) Benötigt man ggfs. auch noch einen Nachweis über einen Schall- und Wärmeschutz??

    Fragen über Fragen - wer kann helfen?
     
  2. #2 Gast036816, 14.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wie wäre es mit einem ortsansässigen architekten, der deine fragen beantwortet und dir hilfestellung gibt. hast du eine baugesuchsplanung für deine änderungen? ist die terasse über der garage grenzständig? dann wird das u. u. nicht genehmigt.
     
  3. #3 Baufuchs, 14.09.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    wird dann in NRW mit Sicherheit nicht genehmigt, es sei denn, der Nachbar übernimmt eine Baulast.
     
  4. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    staatsdiener...:D

    mit der terrasse auf der garage weckst du schlafende hunde, öhmm...(staatsdiener)
    ist dein nachbar ausgeschlafen, wird eine terrasse auf der garage nicht genehmigt.
     
  5. #5 the blue cloud, 15.09.2012
    the blue cloud

    the blue cloud

    Dabei seit:
    07.11.2010
    Beiträge:
    114
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Staatsdiener
    Ort:
    NRW
    liebe Antworter + Architekten.......

    der Architekt hat geplant, der Staatsdiener ist halt auf die obige Idee gestoßen mit dem vereinfachten Genehmigungsverfahren bei rechtlich bestehenden 2 Fam. haus....

    Ich gebe allerdings zu, dass meine Rechtskenntisse auf völlig anderem Gebiet liegen.


    Hinzu kommt...es wurde eine Rechnung von 1997 beim Vorgänger gefunden über eine "Bauanzeige zur Baugenehmigung" der Terrase über der Garage, ausgestellt vom Unternehmer, der Architekt und Bauunternehmer war, aber nicht mehr lebt.

    War es denn 1997 auch schon so, dass es ein vereinfachtes Verfahren im 2 Fam. haus gab für derartige Änderungen und diese als "genehmigt galten", wenn das Bauamt nicht widersprach - mal so laienhaft ausgedrückt...

    Im Übrigen hätten die heutigen Nachbar nichts dagegen einzuwenden, wenn die bestehende Terrassenanlage bleibt, schriftliche Stellungnahme vorhanden.

    Welche sVerfahren ist nun anzuwenden, wenn das bestehende 2 Fa. Haus umgebaut wird und dann auch 3 Fam. haus wird..siehe Eingangsfrage??
     
  6. #6 Baufuchs, 15.09.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Terrasse auf Grenzgarage ging auch 1997 nicht.

    Einfaches schriftliches Einverständnis des Nachbarn reicht nicht, Baulast ist nötig.

    Aber:
    Wenn die Terrasse schon länger vorhanden ist: Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Probleme kann es ohne Baulast allerdings bei evtl. Eigentümerwechsel des Nachbargrundstücks geben- Wenn den neuen Nachbarn dann die Terrasse stört, muss sie weg.
     
  7. #7 the blue cloud, 16.09.2012
    the blue cloud

    the blue cloud

    Dabei seit:
    07.11.2010
    Beiträge:
    114
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Staatsdiener
    Ort:
    NRW
    gibt es denn bitte noch Ideen oder Meinungen zu den eigentlichen Ausgangsfragen??
     
  8. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    wurde doch alles gesagt.

    - du weckst schlafende hunde
    - ohne übernahme baulast, keine genehmigung

    als nachbar würde ich den teufel tun, aber niemals einer
    terrasse auf der grenzgarage zustimmen...
     
  9. #9 the blue cloud, 16.09.2012
    the blue cloud

    the blue cloud

    Dabei seit:
    07.11.2010
    Beiträge:
    114
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Staatsdiener
    Ort:
    NRW
    Benötigt man evt. noch eine Prüfstatik nach § 68 Abs. 2 LBO NRW da es im Rahmen der Umbaumaßnahmen um ein 3 Fam. haus geht? oder kann /sollte man evt. 2 Bauanträge stellen
    a) obige Umbauten im 2 Fam Haus,

    b.)nach erfolgter Genehmigung Dachgeschossausbau? - dann 3 Fam. haus ??

    Kennt jemand die Kosten des Prüfstatikers für die Statik, Berechnung der Garagenlast für Terrasse und der beiden Terrassenöffnungen in der Giebelwand? Ist für dei Wendeltreppe ( Durchbruch des Bodens vom EG zum Souterrain auch eine STatik erforderlich??

    c.) Benötigt man ggfs. auch noch einen Nachweis über einen Schall- und Wärmeschutz??

    Fragen über Fragen - wer kann helfen?
     
  10. #10 Gast036816, 16.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die fragen muss dir der architekt deines vertrauens beantworten.
     
  11. #11 the blue cloud, 17.09.2012
    the blue cloud

    the blue cloud

    Dabei seit:
    07.11.2010
    Beiträge:
    114
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Staatsdiener
    Ort:
    NRW
    schade - dass man derartige Fragen nicht im Forum beantwortet bekommt. Ich dachte

    "hier werden sie geholfen".
     
Thema:

LBO - Umbau - Statik - was noch alles ?

Die Seite wird geladen...

LBO - Umbau - Statik - was noch alles ? - Ähnliche Themen

  1. alte Landwirtschaftliche Scheune in Veranstaltungsstätte umbauen

    alte Landwirtschaftliche Scheune in Veranstaltungsstätte umbauen: Hallo, ich hätte Fragen welche Anforderungen es bzgl Brandschutz gibt wenn man eine alte Holzscheune zu einem Verantaltungssaal umbauen möchte. Es...
  2. Umbau Kaltdach (Spitzboden) in beheiztes Kinderspielzimmer

    Umbau Kaltdach (Spitzboden) in beheiztes Kinderspielzimmer: Hallo liebe Mitglieder, ich bräuchte bitte dringend einmal eure Einschätzungen zu im Betreff genannten Projekt. Wir wohnen in einem EFH (Altbau...
  3. Umbau einer 60er Fassade

    Umbau einer 60er Fassade: Hallo an alle Mitglieder, Im Rahmen des Umbaus eines Hochhauses aus den 1960er-Jahren wurde die bestehende Fassade abgebaut. Ich möchte eine neue...
  4. Wand zur tragenden Wand umbauen

    Wand zur tragenden Wand umbauen: Hallo zusammen, folgende Frage: Wir bauen aktuell um :hammer: und wollen das Treppenhaus um eine Etage erweitern. Die Statik ist erledigt und...
  5. Einschätzung Statik & Kosten Umbau Kragbalkone

    Einschätzung Statik & Kosten Umbau Kragbalkone: Umbau Kragbalkone einer DHH von 1965 Hallo Zusammen, wir haben eine DHH aus dem Jahr 1965 gekauft, die wir renovieren und umbauen möchten. Eine...