Tekturantrag

Diskutiere Tekturantrag im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, mein Wohngebäude ist gem. 67 LBO NW freigestellt. Der Baubeginn wurde bereits angezeigt und mit dem Bau wird demnächst...

  1. #1 oligarch, 15.09.2012
    oligarch

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    Hallo zusammen,

    mein Wohngebäude ist gem. 67 LBO NW freigestellt. Der Baubeginn wurde bereits angezeigt und mit dem Bau wird demnächst angefangen. Ich möchte in meiner Planung folgende Details ändern:

    1. Entfall eines Fensters
    2. Anpassung der Fenstergrößen im Dachbodenbereich. Nicht innerhalb der termischen Hülle.
    3. Deckenöffnung anpassen, d.h vergrößern. Die Statik wird dafür angepasst.
    4. Verschiebung einer nichttragenden Wand.

    Ich suche ein Formblatt, ich die Änderungen dem Bauamt mitteilen kann. Auf der Homepage der Stadt Dortmund habe ich keine entsprechende Formblätter gefunden.

    Außerdem ist gem. 73 LBO NW nur die Erfordernis aufgezeigt. Die Unterlagen sind aber nicht aufgelistet. Bedeutet, dass das wieder alle Unterlagen einzureichen sind oder nur die Pläne, in denen eine Änderung zu sehen ist.

    Vielleicht gibt es hier Experten, die sich damit schon auseinander gesetzt haben.

    Ich danke im Voraus

    MfG

    VD
     
  2. #2 planfix, 15.09.2012
    planfix

    planfix Gast

    in bayern gibt es keine tekturmöglichkeit für freigestellte bauvorhaben.
    wenn man mit den änderungen immer noch im freistellungsverfahren liegt, dann kann man das neu beantragen.
    wie das bei dir ist, weiß ich jetzt nicht wirklich, aber so großartig unterscheiden sich ja nun die BOs nicht.
     
  3. #3 Baufuchs, 15.09.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mit §73 BauoNW hat das nix zu tun.

    Bei den dort beschriebenen "Abweichungen" handelt es sich um zu genehmigende Abweichungen von den Vorschriften eines Bebauungsplans. Darum geht es bei dir aber nicht.

    im übrigen:
    Da in NRW die Statik erst bei Baubeginn einzureichen ist, kannst Du ja gleich die korrigierte Fassung einreichen.
    Wg. der übrigen Pkt. würde ich mit dem Sachbearbeiter sprechen, kann sein, dass Du da gar nichts einreichen brauchst.
    Ansonsten: Tektur ist i.d.R. nicht, wenn, dann auf dem kleinen Dienstweg Zeichnungen austauschen.
     
  4. #4 oligarch, 15.09.2012
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    Wg. Statik hat mir schon die Sachbearbeuterin bereits mitgeteilt, dass die Statik dem Amt nicht vorgelegt werden soll, diese soll auf der Baustelle vorhanden sein, da es sich um eine Genehmigungsfreistellung handelt.
    Hinsichtlich übrigen Punkten würde ich mich mit der Sachbearbeiterin in Verbindung setzen.
     
Thema: Tekturantrag
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