Härtefallantrag NRW Bank Aussicht auf Erfolg?

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  1. Sven85

    Sven85

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    Hallo Zusammen,

    meine Eltern haben 2 Förderdarlehen der NRW.Bank für selbstgenutztes Wohneigentum. Nun ist es so, dass mein Bruder und ich zur Zeit noch im Haushalt unserer Eltern leben. Aufgrund dieser Tatsache wurde der Zinssenkungsantrag abgelehnt (Einkommensüberschreitung gem. § 13 WFNG NRW von 39,66 %).

    Mein Vater hat lediglich eine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente und meine Mutter einen 400,- € Job. Mein Bruder und ich verdienen nun auch nicht überragend viel, vor allem da wir vorhaben unser Elternhaus mittelfristig zu verlassen. Ohne unsere Unterstützung können unsere Eltern die Zinslast allerdings nicht tragen.

    Nun habe ich gelesen, dass die Möglichkeit besteht bei der NRW Bank einen Härtefallantrag zu stellen, diese werde nach Prüfung dann von der Erhöhung der Zinslast ganz oder teilweise absehen. Hat hier bereits jemand Erfahrungen damit gemacht? Wenn ja welche Gründe habt ihr in der Sachverhaltsdarstellung angegeben?

    Oder ist es zur Zeit günstiger auf einen Kredit der Hausbank umzuschulden? Die Zinsen bei der NRW Bank betragen zur Zeit 6%.

    Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!

    Viele Grüße
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Der Marktzinssatz liegt heutzutage deutlich niedriger, doch es stellt sich die Frage, ob Deine Eltern überhaupt einen Kredit von der Hausbank bewilligt bekommen. Das hängt, neben den Einnahmen (Erwerbsunfähigkeitsrente + 400,- € Job) auch vom Darlehensbetrag, Sicherheiten, und Alter der Eltern ab.

    Wenn Du schreibst, dass Deine Eltern ohne Eure Unterstützung jetzt schon die Zinslast nicht tragen können, dann kann ich mir nur schwer vorstellen, dass eine Bank hier einen neuen Kredit vergibt. Denkbar wäre, dass die Bank zustimmt wenn mehrere Kreditnehmer für den Kredit haften, sprich sie könnte versuchen Euch mit in´s Boot zu nehmen. In diesem Fall müsste das Einkommen ausreichend sein wenn damit schon die Einkommensgrenze für die Förderbank überschritten wird.
    Ob Du und Dein Bruder dazu bereit seid, das kann ich nicht beurteilen.

    Fakt ist, dass Ihr beide zusammen mit den Eltern im Haus(halt) lebt und damit zwar Kosten verursacht, aber auch Einnahmen mit einbringt. Fakt ist auch, dass unter diesen Verhältnissen die Einkommensgrenze überschritten wird. Somit wäre die Entscheidung der Förderbank korrekt. Dabei habe ich unterstellt, dass das Einkommen, evtl. Abzüge, korrekt ermittelt wurden.

    Über welchen Darlehensbetrag (Restschuld) reden wir überhaupt?
    Gibt es noch weitere Verbindlichkeiten (Kredite)?

    Ich unterstelle einfach mal, dass die Kredite über Grundschuldeintragungen besichert sind, und dass der Wert des Gebäudes die Summe der Kredite deutlich überschreitet. Dann geht es also rein um die Kapitaldienstfähigkeit, sprich Einkommen, monatliche Kreditraten, Lebenshaltungskosten.

    Zuerst würde ich das Gespräch mit der Hausbank suchen, vielleicht haben die einen Vorschlag. Es wäre aber denkbar, dass die ohne zusätzliche Kreditnehmer, respektive Bürgen, an einem Engagement nicht interessiert sind.
    Bei der Förderbank könnte man nur dann vorankommen wenn das Haushaltseinkommen reduziert wird. Evtl. könnte man die Zahlen noch einmal überprüfen lassen, aber bei einer Überschreitung um fast 40% habe ich hier wenig Hoffnung, dass man das Einkommen unter die Grenze drücken kann. Was irgendwann einmal in der Zukunft sein wird interessiert nur am Rande. Fakt ist also, dass anhand der vorliegenden Zahlen die Einkommensgrenze überschritten wird.

    Gibt es für die NRW Bank keine Förderberater? Vielleicht könnte man so jemanden einmal fragen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. Sven85

    Sven85

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    Hallo Ralf,

    vielen Dank für die Antwort! Es sind ca. 43000,- € des Förderdarlehens die noch offen sind. Das meine Eltern evtl. keinen Kredit erhalten würden habe ich auch schon bedacht, allerdings haben die auch noch 1 oder 2 besparte Bausparverträge, es ist ja nicht so, dass sie völlig mittellos wären. Die Einkommensüberschreitung ist korrekt berechnet, habe das gestern Abend überprüft.

    Ob es explizit einen Förderberater der NRW Bank gibt weiß ich nicht genau. Allerdings bietet der Sachbearbeiter des Kreises an vor Erhebung der Klage (Widerspruch gegen den Bescheid ist nicht möglich) das Gespräch mit ihm zu suchen um etwaige "Unstimmigkeiten" zu klären. Allerdings gibt es hier ja keine Unstimmigkeiten, das ist ja eher ein persönliches Problem.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Das hatte ich auch nicht gemeint, sondern in diesem Fall geht es rein um die Einkommensverhältnisse (hatte ich oben ja so geschrieben).

    Wenn es aber nur noch um eine Restschuld von 43.000,- € geht, dann sollte sich eine Lösung finden, auch ohne die Förderbank.

    Ich würde bei der Bank anfragen, evtl. kann man die BSV mit einbinden. Bei dem "Kleinbetrag" sollte man aber nicht zu sehr splitten, sonst lohnt es sich für keinen der Beteiligten und sie lehnen lieber ab.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Baufuchs, 19.09.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Einem Härtefallantrag würde nur stattgegeben, wenn die Belastung nicht tragbar ist und/oder die Verzinsung Existenzgefährdend wäre.

    Bei Einkommen 40% über der Einkommensgrenze ist das aber auszuschliessen.

    PS:
    Eigene Förderberater hat die NRW Bank nicht.
    Beraten wird bei den Wohnbauförderungsämtern der Kreisverwaltung.
     
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