Aussichten auf Genehmigung bei Abweichungen vom Bebauungsplan - eure Erfahrungen

Diskutiere Aussichten auf Genehmigung bei Abweichungen vom Bebauungsplan - eure Erfahrungen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, es geht um das Grundstück 304/2 (Hausnr. 39) im angehängten Bebauungsplan (darin zeigen blaue Linien die Baugrenze). In...

  1. #1 noips80, 19.09.2012
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    Hallo zusammen,

    es geht um das Grundstück 304/2 (Hausnr. 39) im angehängten Bebauungsplan (darin zeigen blaue Linien die Baugrenze). In Erklärungen zum Plan steht, das schon bestehende Gebäude um 25qm Grundfläche erweitert (Anbau) werden dürfen. Ich überlege mir, das zu kaufen und an das Haus anzubauen, weil der Preis und Lage gut passt. Vom Grundriss her macht aber ein Anbau zum Grundstückinneren (also Richtung Bozenerstraße) mehr Sinn, weil dadurch zusätzliche Räume entstehen können, ein Anbau in die andere Richtung würde nur die existierenden Räume erweitern und wäre mit kompletten Wandabbrüchen (äußere Gebaudewände) verbunden. Wenn man in die von mir gewünschte Richtung (wie oben erwähnt) anbaut, so würde die Ausnutzung der zugelassenen 25qm Grundfläche nur ca. 19 qm zusätzliche Wohnfläche bringen. Interessant wird es für meine Familie aber nur wenn 25qm und mehr zusätzliche bewohnbare Fläche angeschlossen werden könnte. Im Bauamt hat man mir gesagt, ich soll eine Voranfrage machen mit Begründung meiner Erweiterungswünsche und der Ausschuss wird es sich anschauen. Die nächste Sitzung ist aber erst in einem Monat und ich müsste mich für oder gegen Kauf evtl. schon frühen entscheiden. Wie hoch schätzt ihr die Chansen ein, dass ich um z.B. 35qm (Grundfläche) anbauen darf statt derzeit zugelassenen 25 qm?

    Danke im Voraus für jede Antwort!

    bbpl.jpg
     
  2. #2 Thomas B, 19.09.2012
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    Egal wie wir das einschätzen: das wäre in jedem falle keine Grundlage für eine Kaufentscheidung. Denn wenn wir danebenliegen....was dann?

    Grundsätzlich ist Bauvoranfrage hier richtig. Die klärt rechtsverbindlich ob's geht oder nicht. Alles andere ist Pokern....kann ja auch Spaß machen. Spannung garantiert!
     
  3. #3 noips80, 19.09.2012
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    Es ist mir klar, dass eure Einschätzungen nichts verbindliches sind. Ich habe auch nicht ganz klar beschrieben, was ich hier eigentlich erwartet habe. Vielleicht könnt ihr über eure Erfahrungen mit ähnlichen Fällen berichten, ob genehmigt wurde oder nicht und mit welchen Begründung ihr die Anfragen gemacht habt.
     
  4. #4 Gast036816, 19.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eine bauvoranfrage wird wahrscheinlich auch nur bearbeitet, wenn du der eigentümer bist.

    das risiko kannst du nur eingehen. anträge auf befreiung, überschreitung von baumassenzahlen hängt immer vom sachbearbeiter/in der genehmigungsbehörde und von deiner guten und sicheren begründung ab. ich hatte gute erfahrung mit der genehmigung und überschreitung einer baumassenzahl gemacht. da hingen jedoch arbeitsplätze und gewerbesteuereinnahmen von ab!

    das ist wie vor gericht oder auf hoher see in deinem fall.
     
  5. #5 noips80, 19.09.2012
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    Danke für die Antwort!! Wie sieht es mit der Überschreitung von GRZ aus? Hattest du oder jemand hier auch gute Erfahrungen damit gemacht?
     
  6. #6 noips80, 19.09.2012
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    Und wie groß waren die zugelassenen Überschreitungen?
     
  7. #7 Gast036816, 19.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    besser wird für dich sein, dass du mit einer intelligenten planung und einer intelligenten bauweise genau das zuläddige maß der maximalen bebauung triffst und möglichst viel nettofläche rausholst. ich würde nicht von vornherein auf überschreitung pokern.
     
  8. #8 noips80, 19.09.2012
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    Naja, die Grundrisse sind so, dass dort wohl nur eine Anbaumöglichkeit sinnvoll ist. Und bei dieser muss man nicht viel Intelligenz anwenden, um zu sehen, dass die erlaubten 25qm Grundfläche nur ca. 19-20 qm Wohnfläche pro Ebene bringen. Wenn ich durch Anbau mehr rausholen möchte, dann bin ich auf Überschreitungen angewiesen.
     
  9. #9 Thomas B, 20.09.2012
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    Aber nein...in BY kann man auch für ein "fremdes" Grundstück eine BVA stellen. Die wird auch bearbeitet. Und muß natürlich bezahlt werden.
     
  10. #10 noips80, 20.09.2012
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    Oh, danke für die Info, das war mir auch wichtig zu erfahren! Wieviel kostet die BVA eigentlich?
     
  11. #11 bogi32b, 20.09.2012
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    Also ich hatte eine Bauvoranfrage gemacht und auch beantwortet bekommen noch befor ich das Grundstück gekauft hatte.

    X 1. Überschreitung des Baufensters (Baufenster ca. 120 m² mit genau 45grad gedrehter Fassade vom Süden weg und max. Überbaubare Fläche 90m²)
    X 2. Fassaden - Ausführung in Verblendmauerwerk (BPlan schon ca. 10 Jahre alt, war ein Bauvorhabenspezifischer wo der Bauträger gleich am Anfang pleite ging)

    Begründung: Zu 1. Die Ausrichtung der Dach- und Wandflächen soll weiter nach Süden erfolgen um die Nutzung
    der Sonnenergie zu optimieren.
    Zu 2. Zwecks Einhaltung der EnVO muß eine stärkere Wärmedämmung erfolgen. Hier soll ein
    Wärmedämmverbundsysten ausgeführt werden. Der Anstrich wird in rot bis rotbraun ausgeführt.


    Wäre die Bauvoranfrage (mit diesen 2 Befreieungen) nicht positiv bescheiningt worden, hätte ich das Grundstück nicht gekauft.
     
  12. #12 bogi32b, 20.09.2012
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    Bei mir waren das 1/4 Gebühr.
     
  13. Julius

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    Vielleicht kannst Du einen Kaufvertrag unter Vorbehalt der Baugenehmigung erreichen?
     
  14. #14 noips80, 20.09.2012
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    Ich hab's leider nicht verstanden. Hast du nur die Ausrichtung verändern wollen oder hast du mehr Fläche als ursprünglich im BPlan erlaubt bebauen wollen. Wenn das letztere auch zutrifft wieviel war erlaubt und wieviel durftest du dann letztendlich bebauen?

    Was bedeutet 1/4 Gebühr??
     
  15. #15 Der Bauberater, 20.09.2012
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    Schau in die Gebührensatzung der Stadt, bzw. der Bauaufsicht. Da steht zwar von - bis, aber genaueres kann die nur der/die SachearbeiterIn der Bauaufsicht sagen!
     
  16. #16 bogi32b, 20.09.2012
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    Nein, ich habe nicht die max. überbaubare Fläche überschritten, die war 90m² und es sind 89,55m² geworden. Ich war bloss nicht mit dem Baufenster einverstanden, denn ich hätte das Haus ziemlich genau aus der Sonne drehen müssen.
    Sehe:B-Plan Nr. 14 Uetersen dort das Grundstück unten links / süd west.
    1/4 von der Gebühr die fällig wäre wenn es eine Baugenehmigung hätte werden sollen. Jede Ausnahme kostet normalerweise extra :(
     
  17. #17 Gast036816, 20.09.2012
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    meinst du - das ist aber viel weniger intelligenz als ich meine!
     
  18. #18 Thomas B, 20.09.2012
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    Hallo noips80,

    bei einer solchen Bauvoranfrage (auch beim Bauantrag!) wirde die Behörde nach verschiedenen Überlegungen werten, bewerten und letztendlich entscheiden. Und hierbei ist nichtunbedingt eine griffige und gute Begründung warum man dies gerade so benötigt von entscheidender Bedeutung.

    Zum einen wird man abwägen ob es schon vergleichbare Fälle hier gab. Wurden also anderen Anrainern eine solche Befreiung erteilt. War dem nicht so, so kann mit Deinem Fall ein Präzedenzfall geschaffen werden, d.h. alle anderen Anlieger könnten daraus das Recht ableiten, daß auch sie eine solche Befreiung zu bekommen haben, da Ihrt sie auch bekommen habt! Das mögen die Behörden nicht immer so gerne.

    Zum anderen wird abgewogen ob nachbarliche Belange/ Rechte berührt werden. Hat ein Nachbar z.B. eine königliche Aussicht, die ihm aber mit dieser Bebauung genommen werden würde, kann es sein, daß die Behörde die Zustimmung versagt.

    Dann kommen sicher noch städtebauliche Überlegungen hinzu, wird hier ein spezieller Gartencharakter/ Hinterhofsituation usw. negativ beeinflusst?

    Man kann also vorab kaum sagen, ob das hinhauen wird. Kann sein, muß nicht.

    Die Kosten hierfür sind überschaubar. Die Genehmigungsgebühr liegt -bei uns hier- irgendwo im niedrigen dreistelligen Bereich. Reicht Ihr einen Plan ein, der von einem Architekten erstelt wurde, will dieser sicher auch ein paar Kröten....alles aber bei einer so groen INvestition eher "peanuts".

    Ich würde aber dennoch auch alternative Überlegungen prüfen lassen. Kommt man mit einer anderen Planung vielelicht auch ohne Befreiung hin?

    Grüße

    TB
     
  19. #19 noips80, 20.09.2012
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    Hm, da kommt mir eine Frage auf. In dem eingfügten Ausschnitt ist das Haus mit gedachtem Anbau (in Grün) dargestellt. Der Anbau geht ja zur Staße. Diese Straße ist nicht die allgemein benutzte Straße sondern nur eine Zufahrt zu dem betroffenen Grundstück und zum Grundstück eines Nachbarn. Wie nah darf der Anbau an der Straße sein. Gibt es da eine allgemein gültige Regelung oder ist das von Fall zu Fall unterschiedlich?
     
  20. #20 Der Bauberater, 21.09.2012
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