Falscher Meterriss/Fussbodenaufbau incl. Estrich zu hoch

Diskutiere Falscher Meterriss/Fussbodenaufbau incl. Estrich zu hoch im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forumsmitglieder, Ich bitte um Meinungen und Handlungsempfehlungen zu folgender Sachlage Bei meinem Bauvorhaben wurde ein...

  1. #1 rascrascrasc, 20.09.2012
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    Hallo Forumsmitglieder,

    Ich bitte um Meinungen und Handlungsempfehlungen zu folgender Sachlage

    Bei meinem Bauvorhaben wurde ein Fussbodenaufbau von 155 mm ausgeschrieben und nach VOB beauftragt. Der bauleitende Architekt hat sich beim Meterris an einem bodentiefen Fensterelement orientiert und diesen so anzeichnen lassen. Nach Einbau des Estrichs habe ich jetzt einen Fussbodenaufbau von 190 mm. Es stellte sich heraus, das das Fensterelement 35 mm zu hoch eingebaut war und dies vom Architekt nicht bemerkt worden ist.
    Der Estrichleger hat jetzt seine Rechnung über die tatsächlich erbrachten Leistungen gestellt, der Architekt hat diese per Teilzahlungsfreigabe zur Bezahlung freigegeben.
    Ich habe jetzt Mehrkosten durch den erhoehten Fussbodenaufbau und durch eine zusaetzliche Abnahme von Türstürzen. Diese Mehrkosten bin ich nicht bereit zu tragen
    Der Architekt unternimmt nichts. Was sollte ich tun ?

    Vielen Dank für Eure Einschätzungen

    Ein gestresster Bauherr
     
  2. Martl

    Martl

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    Ist nur diese eine Fenster zu hoch gewesen oder alle bodentiefen Fenster und Türen?
    Soll heißen passt der Estrich wenigstens oder gehen die anderen auf richtiger Höhe gesetzten Elemente noch auf.

    Besser wäre gewesen im unterbau (Dämmung und Trittschall) bewusst das Höhenthema zu kompensieren.
    Estrich darf nämlich nicht beliebeig dick werden, Stichwort x mal Größtkorn.
     
  3. #3 coroner, 20.09.2012
    coroner

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    Baulaie
    Hilft dir jetzt auch nicht weiter...
    aber was ist eigentlich mit den jetzt fehlenden 35mm Raumhöhe?

    Und wie kann man Fenster eigentlich zu hoch einbauen... Was befindet sich denn
    über den Fenstern? Sind die jetzt dafür kleiner als bestellt?

    Das ganze zieht sich ja auch noch weiter... der dickere Estrich trocknet länger, Verzögerungen
    technische Trocknung und ihre Kosten usw.

    -c
     
  4. #4 Jessi75, 20.09.2012
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    Nicht nur die Raumhöhe, was ist mit den Türen? Passen jetzt noch Standardmaße oder braucht ihr Sonderanfertigungen? Die werden richtig teuer...
     
  5. #5 coroner, 20.09.2012
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    Baulaie
    ...auf dem Klo sitzt man jetzt vermutlich auch 3,5cm "tiefer"...
    ...passt die Küchenarbeitsplatte noch unter die Fenster-Laibungen, bzw. gefallen die "flacheren Sockel" ?
    ...ist die Haustüre schon bestellt?
    ...sind elektr. Installationszonen ggf. davon tangiert?
    ...uiuiui... wer bietet mehr?
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    Dem Archiketkten den Mangel anzeigen. Am besten mit Hilfe eines Bau-RA. Der Estrichleger kann ja wohl nix dafür.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 20.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Es ist schon SEHR merkwürdig, dass der Meterriss VON einem Fenster genommen wird.

    Normal läuft es so:
    Es gibt einen Bezugspunkt, auf den sich ALLE Maße beziehen. Gullydeckel, Gosse an der Grundstücksecke, NN, ..... Was das ist, hängt an den örtlichen Gegebenheiten.
    Nach diesem Bezugspunkt wird die Sohle/EG-Decke erstellt.
    Diese wird schon mal zum Bezugspunkt hin geprüft!
    Wenn dann der Maurer seine Wände hoch genug hat, wird (min.) ein Meterriss angebracht.
    Dieser wäre wieder zu kontrollieren!
    Nach diesem M-Riss haben sich ALLE folgenden Gewerke zu richten! Der ist daher so anzubringen, dass er nicht z.B. unterm Putz verschwindet.

    Alle Kontrollen der Höhenlagen sind Sache des Bauleiters!

    Hier wäre jetzt zunächst zu klären, was passiert ist! Ist die Sohle/Decke 3,5 cm zu tief - dann hätte der Fb ja "richtig" eingebaut!
    Oder hat der Fb 3,5 cm zu hoch eingebaut. Dann wäre die nächste Frage - warum? Stürze zu hoch, Fenster zu klein, beides?

    Egal warum - der BL hätte es bemerken müssen.
    ABER - der Estrichleger hätte nicht einfach dickeren Aufbau verbauen dürfen, sondern hätte auf die Mängel des/der Vorgewerks/-e hinweisen müssen und eine Entscheidung erbitten müssen.

    Denn es hätte allen, die da Fehler gemacht haben (BU?/Fb?/Bauleiter) die Gelegenheit gegeben werden müssen, sich zu entscheiden, diesen Fehler zu beheben oder die Mehrkosten ganz/anteilig zu tragen!

    Das alles müsste der Kollege wissen!

    Was ist klar?? Einzig, dass der Bauherr hier nach dem Stand der Beschreibung keinen Fehler gemacht hat, also aus allen Folgekosten raus ist!
    Wer sich aber den Reigen der nun auflaufenden Kosten teilen darf, dürfte sehr spannend werden.
    Ich würde sagen, Fb oder BU, Bauleiter und Estrichleger teilen sich das zu gleichen Teilen!
    Das mag zar nicht juristisch genau und korrekt sein, aber eine juristische Auseinandersetzung um die Anteile kostet jeden der 3 mehr als der gesamte Schaden!
    Denn mit weisser Weste kommt da nur der Fb ODER der BU raus (Es sei denn, der Fb hätte schon das Aufmaß nach dem falschen m-Riss gemacht).

    Das der Kollege die Rechnung einfach so durchwinkt - geht mal gar nicht!
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 20.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Doch kann er - er hätte wg. der grösseren Aufbauhöhe Bedenken anmelden MÜSSEN.
     
  9. oberh

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    Guten Morgen!

    Kommt doch drauf an, wie er beauftragt worden ist - oder nicht?
    Hatte er überhaupt einen Schnitt und konnte dort den ürsprünglich geplanten Fußbodenaufbau erkennen?

    Oder hieß es schlicht: "Dort ist der Meterriss - mach hinne ..."

    Im ersten Fall hätte er Bedenken anmelden müssen - im Zweiten ja wohl kaum.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 20.09.2012
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    @ oberh:
    Der wusste also vorher von 155 mm und hat einen Aufbau von 190 mm einbauen müssen - nach Meterriss!
    Er hätte also sofort erkennen müssen, dass eine Diskrepanz zwischen Soll (155mm) und Ist (190 mm) vorhanden ist und entsprechend reagieren müssen.
     
  11. #11 Achim Kaiser, 20.09.2012
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    Den Estrichleger möchte ich sehen der Bedenken anmeldet wenn der Herr Archi *vor Ort festlegt* und bestimmt *so solls sein*. Da wird höchstens ein Nachtragsangebot nachgereicht über die geänderte Ausführung .... wobei die paar Taler Abweichung meistens schon auf der Baustelle zugesagt und abgesegnet werden ....

    Hier gibts genau einen der ins Klosett gegriffen hat was die Ausführung angeht ....

    Der Meterriss glänzt bei 100 Baustellen ganz sicher bei 98,... % durch Abwesenheit.
    Die *Ausnahmen* können dann den Handwerkern die Ohren lang ziehen ....
    der Rest betreibt *wischiwaschi* ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 20.09.2012
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    Achim - ich hab das selber schon erlebt (und nein - es war nicht Berni).

    Ausserdem war ja hier eindeutig ein Meterriss da, auch wenn dessen Zustandekommen sicher mehr als "ungewöhnlich" ist!

    Irgendwoher muss ja auch das Material für die 35 mm mehr Aufbau gekommen sein. Klar haben die Estricher immer etwas mehr Kies vor Ort als sie brauchen, aber nicht für 35 mm in einem ganzen EFH!
    Dito bei Dämmaterial.

    Da muss also entweder vorher einer nachgemessen und entsprechend bestellt oder zumindest nachbestellt haben.
     
  13. #13 Achim Kaiser, 20.09.2012
    Achim Kaiser

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    Ralf,

    wenn eine Besprechung und Festlegung *vor Ort* erfolgt, dann wird da keiner Zweifel äussern.
    Das Material wird entsprechend bestellt und ab gehts ....

    Der - in der Regel nicht vorhandene - Meterriss ist sowieso immer ein Elendsthema.

    Ich seh hier deinen Berufskollegen klar in der Pflicht.
    Es dürfte also KEINEN Meterriss gegeben haben.
    Vielleicht gabs ja auch Ebenheitstolleranzen ....

    Dem Estrichleger allerdings noch ne Bedenkenanzeige abringen zu wollen für vor Ort festgelegten Maßgaben .... grenzwertig ... hat eher was vom St. Floriansprinzip.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 20.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Achim - wenn Skt Floriansprinzip, dann für den Estricher! Auf das dessen Geldbörse nicht brennt, sondern nur die der anderen. :)
     
  15. #15 Baufuchs, 20.09.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kanns dem Bauherren nicht egal sein?

    Der zieht die Mehrkosten dem Architekten von der Rechnung ab.
    Wenn Architekt meint, Estrichleger habe wg. fehlender Bedenkenanmeldung Mitschuld, soll er sich den entsprechenden Anteil von dem zurückholen.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 20.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Kann er machen - Folge: Ärger.

    Daher wäre ich dafür, es vorher zu regeln. Dabei ists dann aber schon relevant, wer so alles zu den usual suspekts gehört.
     
  17. #17 Gast036816, 20.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der estricher muss keine bedenken anmelden, er haette die mehrkosten anzeigen muessen, die vorleistungen hat er zu pruefen, unterlaesst er dies, kommt er nicht so einfach aus der nummer raus. der architekt darf dann seine versicherung in kenntnis setzen. so leichtsinnig den meterriss zu setzen, dann lieber ein paar euro in den vermesser investieren und den meterriss neben der treppe in jedem geschoss.
     
  18. Lebski

    Lebski Gast

    Laut 18353 sind Bedenken anzumelden bei fehleden Höhenbezugspunkt. Ansonsten ist nur hinsichtlich Unebenheiten zu Prüfen.

    Ich halte es auch mit Baufuchs. Das der Architekt die Rechnung mit Mehrverbrauch durchgewunken hat, spricht ja dafür, dass es ihm bekannt war!
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 20.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    DIN 18535 Nr 3.1.1 Der AN hat .... Bedenken insbesondere geltend zu machen bei:
    (erster Spiegelpunkt: )
    - Abweichungen des Bestandes gegenüber den Vorgaben

    Das insbesondere besagt ausserdem, dass die dort vorhandene Aufzählung nicht abschliessend ist.
     
  20. #20 Gast036816, 20.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich sehe den fall nicht in der vob/c din 18535, sondern in vob/b § 2 (5) und (8) 1. oder 2. der architekt hat einen fehler gemacht und den meterriss schludrig gesetzt. dies muss der estrichleger als auftragnehmer nicht prüfen. er kann voraussetzen dass der meterriss richtig angebracht wurde. ihm hätte spätestens nach auslegen der trittschalldämmung auffallen müssen, dass der aufbau anders ausfällt und hätte den ag über diese planänderung in form einer mehrkostenanzeige informieren müssen. der bauherr braucht erst einmal nach vob/b § 2 (8) nicht die mehrkosten vom estrichbau zu vergüten, da ausführung ohne auftrag der mengenmehrung. den unbestrittenen teil - gemäß auftrag und aufmaß - muss er bezahlen.
     
Thema: Falscher Meterriss/Fussbodenaufbau incl. Estrich zu hoch
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