Hilfe !!!Fundament ragt auf mein Nachbargrundstück jetzt ärger mit der Gemeinde

Diskutiere Hilfe !!!Fundament ragt auf mein Nachbargrundstück jetzt ärger mit der Gemeinde im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo ! :winken Erst mal hoffe ich ich habe mein Thema in der richtigen Rubrik eröffnet . Falls nicht bitte ich um Entschuldigung ! Ich...

  1. faessi

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    Hallo ! :winken

    Erst mal hoffe ich ich habe mein Thema in der richtigen Rubrik eröffnet .
    Falls nicht bitte ich um Entschuldigung !

    Ich habe da ein kleines Problem mit der Gemeindeverwaltung . Mein Grundstück grenzt an ein Grundstück der Gemeinde.Vor ca 2 Monaten betonierte ich auf meiner Seite der Grenze eine Mauer.
    Jetzt hat vor 2 Wochen die Gemeinde einen Zaun um das Grundstück stellen lassen.
    Heute bekam ich einen Breif von der Gemeinde in dem stand das für die errichtung des Zaunes Teile meines Fundamentes der Mauer weggespitzt werden mussten da es auf das Grundstücks der Gemeinde schaute und die Pfösten des Zaunes nicht direkt an meine mauer gestellt werden konnten.
    Mit dem Brief schickten Sie mir dann gleich noch die Rechnung über die angefallenen kosten ! :yikes

    Hierrüber war ich sehr überrascht da ich über nichts informiert worden bin.
    Nach einem kurzen Gespräch mit dem Bürgermeister erklärte er mir das es ein Gundstück der Gemeinde seie und das Fundament im Weg war . Und daher mir die Mehrkosten in Rechnung gestellt werden die für das wegspitzen des Fundamentes anfielen, und ihn alles weitere nicht interresieren würde.

    Jetzt komm ich mir ein bisschen blöd vor ! :mad:
    Kann mir da jemand einen Rat geben wie ich weiter verfahren soll ?
    Es kann ja wohl nicht sein das die einfach eine Firma beauftragen mein Fundament wegzuspitzen und mir dann die Rechnung zuschicken ohne mich zu informieren und mir die Chance geben dies selber auszubessern !
    Es geht zwar nur um 200 € aber ich finde das nicht richtig .
    Und will mir das auch nicht gefallen lassen !

    Vielen Dank schon im voraus für eure Hilfe !!!

    MfG Faessi :winken
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Ich würde mehrstufig vorgehen.

    1. Rechnung dem Grunde nach anzweifen = bestreiten, dass da Beton war. Rechnung als irrelevant zurückschicken.

    2. wenn die Gemeinde hieb- und stichfest nachweisen kann, dass da Beton war: auf Sachbeschädigung hinweisen, Schadenersatz in den Raum stellen.

    2 a) wenn Gemeinde sagt, der Beton war auf ihrem Grundstück und hat ihr gehört, dumm fragen, warum sie Geld für die Beseitigung ihres eigenen Betons will.

    2 b) andernfalls Rechnung der Höhe nach anzweifeln, auf Schadensminderungspflicht hinweisen. 20 € als berechtigte Vergütung anbieten.

    Kommt es zu keiner Einigung, Gemeinde mahnen lassen, Widerspruch einlegen. Gemeinde klagen lassen. Liegt die Klageschrift vor, vergleichsweise 100 € anbieten, nochmals auf die verletzte Schadensminderungspflicht hinweisen.

    Könnte es im übrigen sein, dass beim Setzen des Zauns der Gemeinde ein bißchen Beton über die Grundstücksgrenze gelaufen ist? Wenn ja, diesen wegklopfen, 200 € in Rechnung stellen.
     
  3. JDB

    JDB

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    :wow :wow :wow
    Bruno, wie er leibt und lebt.

    Genial !
     
  4. #4 lakra-man, 04.08.2005
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    So ist das richtige Leben !

    Bürgermeister, Bauamt, Rechnungsprüfer, Kämmerer, Rechtsaufsicht, Gemeinderat, Technik-Ausschuss, Sitzungsgelder, Fahrtkosten, Gutachten (?), vielleicht noch Mediation usw.
    .
    Super Bruno, da steigt der Blutdruck der Beteiligten. Aber was soll’s, sind ja doch nur „Sowieso-Kosten“, oder? Und dann kommt mal endlich Stimmung in die Verwaltungsbuden
    .
    Fast wie aus dem richtigen Leben gegriffen. Und am Schluss weiß keiner mehr, um was es ursprünglich ging.
    .
    Gruß
    Klaus
     
  5. O-B-W

    O-B-W

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    Praxis ist Trumpf
    ...da war doch mal was!!!

    müsste die gemeinde nicht zuerst auf den "schaden" hinweisen und dann eine frist zum beseitigen zetzen.
    erst beim verstreichen der dritten frist, darf die gemeinde an das fundament, bzw. eine firma zur beseitigung beauftragen.
    rechnung (vorerst) nicht zahlen!!!!
     
  6. faessi

    faessi

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    Zuerst mal Danke für eure Antworten !

    @BRUNO

    Punkt 1 geht nicht .

    Punkt 2 hab ich dem Bürgermeister angedroht der hat daruf nur gelacht

    2 b hört sich gut an aber ich weiß nicht was Schadensminderungspflicht bedeutet ?

    das mit dem Widerspruch einlegen muss ich das gleich machen oder warten bis ich gemahnt werde ?

    Wie läuft das eigentlich wenn ich einen Anwalt einschalte und ich bekomme recht muss dann die Gemeinde meine Kosten übernehmen oder Trage ich auch die Kosten wenn ich Recht bekomme ?


    @O-B-W

    Das war das warum ich mich so ärgere! Mir wurde davon nichts gesagt und einfach ne Rechnung geschickt .Ich seh das nicht ein die Können sich doch nicht alles erlauben oder !
     
  7. #7 MoRüBe, 04.08.2005
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Wir sollten hier zunächst einmal unterscheiden...

    ... ob die Gemeinde hoheitlich, oder privatrechtlich tätig war. Nehmen wir zunächst den privatrechtlichen Teil: einmal wie von Bruno beschrieben, zum andern gibt es so was wie Nachbarrechtsgesetze, und da darf auch eine Gemeinde nicht so einfach machen was Sie will (Bundesland?). Im hoheitlichen Bereich siehts da schon ganz anders aus. Gefahr im Verzuge wie das Zauberwort heißt. Obwohl, da müsste sich die Gemeinde schon ganz was tolles ausdenken, oder wars der Zaun ums Münchner Olympiastadion? Fazit: im ersten Fall brauchen Sie keinen Widerspruch einlegen, im zweiten Fall können Sie gleich klagen (Gebühren sind mit dem sofortigen Vollzug automatisch versehen). Trotzdem: was es nicht alles so gibt...
     
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  8. #8 lakra-man, 04.08.2005
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    Hallo Faessi

    Das ist ja unverschämt. Ein Bürgermeister, der über Brunos Vorschlag Nummero 2 nur lacht? Dem würd ich es zeigen. Aber hallo !!! ! !!! !!! !
    .
     
  9. Bruno

    Bruno

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    Hoheitliche Tätigkeit der Gemeinde kann ich mir nicht vorstellen. Es handelt sich also nicht um Gebühren, die gleich vollstreckt werden können. Die Gemeinde braucht - wie ein privater Nachbar - schon einen Titel. Wenn gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wird, muss die Gemeinde klagen.

    Zur Schadensminderungspflicht:

    Ich zitiere aus einer Seite über Abschleppen auf Privatgrundstücken:
    (http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_03.php?output=text)

    "Schadensminderungspflicht beim Abschleppen

    Soweit privatrechtlich auf § 859 Abs. 3 BGB zurückgegriffen wird, ist darauf zu achten, daß bei Maßnahmen gegen den Besitzentzug der Grundsatz der Schadensgeringhaltung ("Schadensminderungspflicht") eingehalten wird. Aus dem Recht der Schuldverhältnisse entsteht für den Grundstücksbesitzer gem. § 242 BGB die Pflicht, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben die Rechte und sonstigen Rechtsgüter der Gegenpartei zu schützen. So wie im öffentlichen Recht ist hier auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und damit das mildeste Mittel anzuwenden."

    Ich würde allerdings noch weiter vorn ansetzen: die Gemeinde hätte zunächst auffordern müssen, den Beton selbst zu entfernen (in diesem Fall wären gar keine Kosten entstanden). Gefahr war nicht im Verzug. Irgendeine Dringlichkeit ist nicht zu sehen. Zur sofortigen Selbstvornahme war sie demnach gar nicht berechtigt. Folglich hat sie keinen Erstattungsanspruch. Mindestens kann man der Gemeinde aber vorhalten, dass es jemanden gegeben hätte, der es wesentlich billiger, vielleicht auch um 20 € gemacht hätte. Eine Selbstvornahme zu einem beliebigen Preis verstößt garantiert gegen die Schadensminderungspflicht.
     
  10. faessi

    faessi

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    Hallo !



    ------
    Ok noch mal zur wiederholung :
    Ich werd dann jetzt gar nichts mehr unternehmen , und warten bis ich die Mahnung auf die Rechnung bekomme ,
    Nach der Mahnung lege ich dann wiederspruch gegen die Rechnung ein , da die Gemeinde mich nicht informiert hat und mir die Chance zur Behebung nicht gegeben hat !

    Muss ich dann auch als vergleich einen Summe angeben ?
    Oder einfach gar nichts machen auser einspruch .

    Was passiert falls sie gegen mich glagen ?
    Ich nehm mal an das ich dann gute chancen habe die glage zu gewinnen oder was meinst du dazu ?

    Gruß Faessi

    P.S. : hätt ich fast vergessen ! : Die Zahlung der Rechnung wurde wegen meines Anrufs auf der Gemeinde um 2 Wochen nach hinten verschoben ! also ist sie erst in 4 Wochen fällig ! Schon komisch das sie das gemacht haben oder
     
  11. Bruno

    Bruno

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    Gar nichts machen und auf die Mahnung warten wäre eine Möglichkeit. Ich würde aber gleich klarmachen wo es lang geht.

    Als Anwalt (bin aber keiner) würde ich raten, noch keine Munition zu verschießen, damit der Anwalt - falls einer erforderlich wird - später in der Argumentation nicht eingeengt wird. So könnte ein Briefchen aussehen:

    "Betreff Rechnung vom xx / SgDuH, ich bestreite Ihre Forderung dem Grund und der Höhe nach. Die Rechnung ist nicht prüfbar. Ich sende sie deshalb zu meiner Entlastung zurück. MfG, Anlage: Ihre Rechnung"

    Dann hat die Gemeinde was zum Schlucken. Auf normale Mahnungen nicht eingehen, gegen einen Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch einlegen. Dann hat die Gemeinde m.E. keine andere Möglichkeit als zu klagen.

    Wenn es so weit ist, kann man als Erwiderung auf die Klageschrift ein Vergleichsangebot starten mit Argumenten wie "Anruf hätte genügt und ich hätte den Beton selbstverständlich umgehend mit meiner Hilti entfernt", Selbstvornahme völlig überzogen, der Schadensminderungspflicht nicht genügt, Bestreiten dass da überhaupt Beton war und wenn dann nur verschwindend wenig usw. usw. Und dann 20 € ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht anbieten.
     
  12. Bruno

    Bruno

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    Ach ja: zum möglichen Ausgang einer Gerichtsverhandlung kann man nur spekulieren. Eigentlich müsste die Gegenseite beweisen, dass da Beton war und wieviel, evtl. durch Zeugenaussage einer Firma. Vielleicht scheitert die Gemeinde schon daran. Dann kann man den Zeitaufwand sachverständig überprüfen lassen, auch hier kann Schwund eintreten. Vielleicht hätte es auch eine ganz andere Lösung gegeben, z.B. kein Abbruch, Zaunsäule kürzen und in Beton setzen, Mehraufwand 25 €. Auch hierzu könnte ein Sachverständiger befragt werden.

    Das Hauptargument wird aber sein, dass die Gemeinde zur Selbstvornahme nicht berechtigt war und dass der Abbruch in Eigenregie wesentlich billiger geworden wäre, wahrscheinlich gar keine Kosten produziert hätte. Einem verständigen Richter wird das technische Geplänkel zu viel sein und er wird den Gemeindevertreter fragen "Warum haben Sie eigentlich den Mauerbesitzer nicht angerufen oder einfach bei ihm geklingelt?"
     
  13. faessi

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    Hallo !

    Ok Danke mal Bruno für deine Auskunft!
    Ich werd jetzt mal abwarten was da auf mich zukommt !und für mein Recht Kämpfen ! :boxing
    Werd die Geschehnisse weiterhin mal hier rein schreiben !

    Und Hoffe das sich das zum guten wendet :-)

    Gruß und ein schönes Wochenende!!!

    Fässi
     
  14. #14 MoRüBe, 06.08.2005
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Btw...

    ... unabhängig davon, ob die Gemeinde Mist gebaut hat, oder nicht: wisst Ihr noch, von welcher Summe wir reden??? 200,00 Euronen. Wenn ich dann Gutachter und so höre, wird mir schwummerig, ernsthaft....
     
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  15. #15 Chrischi, 13.03.2020
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    Bei mir ist es genau anders herum, mein Nachbar hat seinen Zaun aufgestellt und das Fundament ist auf meinen Grundstück. Allerdings wollte ich auch einen Zaun setzen (weiterführen) halt den eigenen Zaun. Wenn ich den Beton stehen lasse, habe ich einen Durchgange von 10 cm, das sieht natürlich blöd aus, ich habe ihn diesbezüglich schon zweimal angesprochen bisher jedoch ohne Reaktion. Wie sollte ich ihn nun schriftlich auffordern? Formlos? Gibt es einen Vordruck?
     
  16. #16 Lexmaul, 13.03.2020
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    Du sprichst ihn an und er geht dann wortlos weiter?
     
  17. #17 Andreas Teich, 15.03.2020
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    faessi@
    Ich bin ja auch immer dafür, ungerechtfertigte oder überhöhte Rechnungen nicht zu bezahlen.
    Allerdings ist es so, dass du den gesamten eigenen Zeitaufwand nie bezahlt bekommst,
    auch bei einem 100% zu deinen Gunsten ergangenem Urteil.
    Wer so etwas aus reinem Spaß oder aus sportlichen Gründen betreibt mag einen Sinn darin sehen,
    ob sich’s angesichts nicht unbegrenzter Lebenszeit tatsächlich lohnt ist vielleicht fraglich?
     
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  18. #18 simon84, 15.03.2020
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    Ist es denn sinnvoll einen eigenen Zaun mit 10cm Abstand zum Nachbar Zaun zu haben ?
     
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  19. Domski

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    Du kannst höchstens das Formular B39 verwenden. Mehr kenne ich dazu auch nicht.
     
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  20. #20 Chrischi, 15.03.2020
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    @simon84 ich habe es vielleicht etwas komisch erklärt
    Vielleicht ist es so besser
    Orange ist sein Zaun und Lila sein Fundament, grün ist die Grenze. Pink soll mein Zaun werden, jedoch dadurch das sein Fundament bei mir auf dem Grundstück ist kann ich ihn nicht direkt neben sein Zaun setzen und 10cm Luft lassen sieht auch blöd aus. An der grünen Grenze ist bereits ein Zaun jedoch endet er vorerst 2m vor der Grenze aufgrund des Fundament.
     

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