Deckenhöhe 3,0m anstatt 2,50m

Diskutiere Deckenhöhe 3,0m anstatt 2,50m im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo alle zusammen, meine Liebste und ich fangen gerade an zu planen, was wir denn für ein Haus haben wollen. Wir sind unter'm Strich zu...

  1. Fluxxo

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    Hallo alle zusammen,

    meine Liebste und ich fangen gerade an zu planen, was wir denn für ein Haus haben wollen.

    Wir sind unter'm Strich zu dem Entschluss gekommen, dass wir eine Stadtvilla hochziehen wollen.
    Soweit so gut - das Ding ist ausgestattet, Bank hat OK gegeben, wir dürfen weitermachen.

    Wir würden gerne die Deckenhöhe von 2,50m auf 3,0 oder wenns geht sogar auf 3,2m erhöhen

    Gibts da ne pauschale Aussage, ob das geht? Oder bleibt es weiterhin bei einem zweigeschossigen Gebäude? Oder werde ich dadurch automatisch 2,5 geschossig? Wir bleiben jedoch lt. Achritekt unter der Gesamthöhe, die erlaubt ist. Trotzdem schien er etwas unsicher...

    Wäre für einen Hinweis dankbar, ob das so ohne Probleme gut machbar ist.
     
  2. #2 Headhunter2, 24.09.2012
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    Technische / Rechtliche Gründe wird der Architekt wohl ausgeschlossen haben, evtl. hat er sich Gedanken über optische Aspekte gemacht.
    Bei zwei Vollgeschossen wären das immerhin bis zu 1,40m mehr Höhe, und das ist schon eine Hausnummer, wenn die Bude nicht genug Länge/Breite mitbringt kann das schnell nach hinten losgehen, selbes gilt für die Raumwirkung innen, so eine typische Speiß oder ein Gästeklo mit 3,2m Höhe wirkt (falls ihr die Decke dann nicht abhängt) schon etwas seltsam ^^

    Weiters ist zu überlegen ob und wie die Fenster und Innentüren dann an die neuen Gegebenheiten angepasst werden, zieht wieder einiges an Folgekosten nach sich.
    Achja, ein Problem, das in eurer aktuellen Planung vermutlich gelöst ist, poppt dann auch schnell wieder auf, und das heißt Treppe :)
     
  3. Fluxxo

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    Danke für deine Antwort.

    Es soll nur im EG angehoben werden. Ich denke es werden 3m werden.

    Für die Treppe gibts eine Lösung - es ist eine freischwebende mit Podest!
     
  4. #4 Thomas B, 24.09.2012
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    Huuuiii.was ist denn das...eine "freischwebende" Treppe??????

    Sicher, daß das geht? Immerhin bedeuten 50 - 70 cm mehr an Geschoßhöhe eine gewisses mehr an Stufen ( 3 - 4 Stück), was die Treppenlauflänge auch entspreched vergrößert ( 3 x 27 cm = 81 cm, 4 x 27 cm = 108 cm,...)

    Unser Kopfgeldjäger2 hat es natürlich auch schon gesagt: Große Raumhöhen wirken in kleinen Räumen teilweise sehr befremdlich (Schacht?). In entsprechend großen Räumen mag es gut aussehen.

    Baurechtlich mag es gehen (wir kennen natürlich nicht die rechtlichen Grundlagen...B-Plan?). Wird wohl stimmen, wenn der Kollege das so sagt.

    Man muß solche Dinge aber natürlich im Gesamtzusammenhang betrachten:
    1. Baurechtlich (evtl. gelöst)
    2. technisch (Treppe, Fensterhöhen/ Rollohöhen, Heizung --> Gebäudevolumen erhöht sich signifikant, usw. usf.)
    3. gestalerisch

    Grüße

    Thomas
     
  5. Fluxxo

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    Tschuldigung, es sollte so heißen wie in unserem Angebot:

    Freitragende, gerade, Betontreppe (ohne Belag und ohne Steigegeländer), anstatt Standardinnentreppe :-)

    Das Gebäude ist schon recht groß insgesamt ca 14x14m, ich denke da verkraften wir die Treppe gut. Also in 3D siehts schon mal schön aus!

    Für mich ist eher die rechtliche Sache ausschlaggebend - denn ich hatte das Gefühl der Herr Architekt (der bei unseem Bauträger angestellt ist) war sich da sehr unsicher :(
     
  6. kike

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    Gefragt wird ja nach der pauschalen Aussage, ob das Haus durch das höhere EG zweigeschossig bleibt. Ist so.

    Bei 3-3,20m "Deckenhöhe" (lichte Raumhöhe) kommt es -wie hier ja schon angemerkt stark darauf an, wie groß die einzelnen Räume sind und wie das Gesamtobjekt wirkt.

    Auch kann bei stark unterschiedlichen Geschosshöhen das deutlich niedrigere Geschoss dann vom Raumeindruck abfallen. 3,20m im EG und 2,50m im DG - da wirkt das eine dann leicht zu hoch, während das andere im direkten Vergleich zu niedrig wirkt.

    Aber es gibt ja auch noch was zwischen 2,50m und 3,20m. Mein Eindruck aus diversen Hausbesichtigungen war, dass schon ein Paar Zentimeter mehr (bspw. 2,60..2,80m) einen überproportionalen Effekt ergeben können.
     
  7. #7 Thomas B, 24.09.2012
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    Den rechtlichen Rahmen schafft (meistens) der Bebauungsplan. Gerade in Neubaugebieten eigentlich so gut wie immer.

    Wenn ein Neubaugebiet bzw. der B-Plan eine 2-geschoßige Bebauung vorsieht/ erlaubt, ist das schon mal gut. In der Regel werden aber weitere Parameter aufgeführt, wie z.B. die Traufhöhe und/ oder Firsthöhe. Daß der Rahmen so weit gesteckt sein soll, daß derart fürstliche Geschoßhöhen möglich sind ist aus meiner Erfahrung mehr als ungewöhnlich....aber ich kenne den B-Plan ja auch nicht.

    Was ist wohl eine "Standradinnentreppe"??? Aber egal.

    Wenn der BT-Architekt bei solch einfachen Fragestellungen unsicher ist, solltet Ihr die technischen Dingen schon auch hinterfragen. Die Annahme, daß das einfach reinpassen wird kann zwar richtig sein. Aber auch flacsh wäre möglich. Wäre aber vom Planer zu klären....dem Unsicheren....
     
  8. H.PF

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    Kurz mal festgestellt: IHR habt keinen Architekten sondern ihr habt einen Bauunternehmer...

    Da gehört Sachverstand auf eure Seite, damit da nix durchgeht was nicht durchgehen sollte...
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 24.09.2012
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    Alle LBO, die ich kenne, schreiben nur MIndestgeschoßhöhen vor. Eine Druckmaschinenhalle mit lichter Raumhöhe von 10 m ist auch nur I Vollgeschoß.

    Aber!:
    Stadtvilla/Kaffeemühle geht i.A. irgendwo in Richung 10*10 - 12*12 m. Damit dort 3 - 3,2 m Raumhöhe vernünftig wirken, müsste es schon eine sehr interessante Architektur sein.
    Bei den eigentlich üblichen Raumaufteilungen für solche überdachten Würfel dürfte eine solche Raumhöhe eher wie gewollt und nicht gekonnt aussehen.

    Natürlich müssen es nicht 2,50 sein, es darf schon auch mehr haben. Aber ich würde bei lichten 2,75 schon sagen - ´s passt scho.
     
  10. #10 Gast036816, 24.09.2012
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    Gast036816 Gast

    ist das sischer dass du mit einem bauträger baust?
     
  11. #11 Thomas B, 24.09.2012
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    Naja....Du hast natürlich Recht, daß dies ein Unterschied ist, den man sich auch bewußt machen sollte, im Augenblick aber sehe ich das "Problem" bei der Kompetenz des Planenden, der eine B-Plan bzw. das Baurecht nicht so recht zu "händeln" weiß. Eigentlich ist das das kleine einmal ein. Insofern würde mich das etwas bedenklich stimmen.

    Wie hoch ist denn die "Gesamthöhe"?? Traufhöhe oder Firsthöhe?
     
  12. wall

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    Quadrat mit 14 Meter Seitenlänge? Was macht ihr denn mit dem ganzen Raum im Zentrum und wie belichtet ihr den? Da wäre ein rechteckiger Grundriss doch sicher sinnvoller nutzbar.
     
  13. #13 Thomas B, 24.09.2012
    Thomas B

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    .......der Trend geht derzeit eben zur "Stadtvilla", Toscana-Villa..oder was auch immer. Da müssen entwurfsbedingte oder sinnvollere Varianten eben hinten anstehen! Denn: trendy muß schon sein!
     
  14. #14 Gast036816, 24.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    trendy muss aber auch nicht schön sein.
     
  15. #15 ManfredH, 25.09.2012
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    ManfredH Gast

    Es ist ein rechteckiger Grundriss! *duck und weg*
     
  16. casch

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    Der ist lustig!
     
  17. Julius

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    Ja. Aber korrekt.
    Gemeint war wohl ein ungleichseitiger rechteckiger Grundriß.

    Zur Sache:
    Vielleicht eher an eine römische Stadtvilla denken als an eine moderne toskanische?
    Die hatten nämlich Innenhöfe, was die Frage der Belichtung lösen würde.
     
  18. #18 sledgehammer, 25.09.2012
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    da scheint jemand was gegen Stadtvillen zu haben, ich schätze mal er wohnt in einem überdachtem Quader ;-)
     
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