Kabel für Strom, Telefon und Kabel für Nachbargrundstücke in meinem Grundstück

Diskutiere Kabel für Strom, Telefon und Kabel für Nachbargrundstücke in meinem Grundstück im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, wir wohnen in einem kleinen Neubaugebiet. An einem Rand unseres Grundstücks hat die Stadt ein Leitungsrecht (bzw. beschränkte...

  1. #1 wielanpr, 26.09.2012
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    Hallo zusammen,

    wir wohnen in einem kleinen Neubaugebiet. An einem Rand unseres Grundstücks hat die Stadt ein Leitungsrecht (bzw. beschränkte persönliche Dienstbarkeit) für Frisch- und Abwasserleitungen. Das Recht erstreckt sich zwei Meter zu beiden Seiten der Grundstücksgrenze in meinem und im Nachbarsgrundstück.

    Vor einiger Zeit hieß es, dass noch Stromkabel im Leitungsrecht verlegt werden müssen. Meine Begeisterung hielt sich in Grenzen. Anscheinend darf die EnBW jedoch Stromleitungen sogar ohne Leitungsrecht verlegen, wenn wir (was der Fall ist) selbst von der EnBW versorgt werden. Es gab einen Ortstermin, bei dem mir erklärt wurde, in welchem Bereich meines Grundstücks gegraben werden muss. Demnach sollte nicht auf der ganzen Länge des Leitungsrecht gegraben werden sondern nur in einer Ecke meines Grundstücks.

    Gestern komme ich nun abends nach Hause und stelle fest, dass mein Grundstück über die ganze Länge aufgegraben ist. Zum Teil sogar mehr als zwei Meter innerhalb meines Grundstücks. Laut Information der Arbeiter kommt von der anderen Seite meines Grundstückes das Kabel der KabelBW. Abgesehen davon, dass ich mich maßlos darüber ärgere, dass die Verantwortlichen es grundsätzlich nicht für nötig halten, mit den Betroffenen vorab zu sprechen, frage ich mich, was ich alles akzeptieren muss.

    Ich weiß, dass es Urteile gibt, was Stromkabel angeht und dass man bei der Beantragung des Telefonanschlusses der Telekom ziemlich weitreichende Rechte einräumt, was die Verlegung von Kabeln im Grundstück angeht. Wie sieht es mit KabelBW aus? Dürfen die das einfach? Alle Arbeiten werden von der gleichen Firma ausgeführt (GA Energieanlagenbau Süd GmbH). Wer letztlich der Auftraggeber ist, weiß ich nicht.

    Bin Dankbar für Hinweise.

    Schöne Grüße,

    Peter Wieland
     
  2. #2 Der Bauberater, 26.09.2012
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    Guxt du am besten in die Grunddienstbarkeit und in die Baulast, da steht (sollte stehen) wer welche Leitungen bis wohin und überhaupt legen darf. Wenn die Stadt ein LR für Frisch- und Abwasserletungen hat, was sucht dann die EnBW bzw. die KabelBW auf dem Grundstück?
    Grundbuchauszug und Baulast nehmen und vom RA beraten lassen!!
     
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