Immer Nettopreise?

Diskutiere Immer Nettopreise? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen, unser Bauunternehmer gab uns ein Angebot lt. Bauvorhaben ab, auf welchem nicht expliziet "netto zzgl. MwSt." steht. Auch wurde...

  1. Tafkap

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    Guten Morgen,

    unser Bauunternehmer gab uns ein Angebot lt. Bauvorhaben ab, auf welchem nicht expliziet "netto zzgl. MwSt." steht. Auch wurde nie im Vorfeld von Nettobeträgen gesprochen. Nun sollen wir auf die gesamte Summe 19 % MwSt zahlen. Ist dies auf dem "Bau" so üblich?
    Ich selber bin selbstständig und muss bei Endverbrauchern immer den Bruttopreis abgeben und bei Geschäftsleuten den Nettopreis zzgl. 19 % MwSt.

    Ich danke für Eure Antwort.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 27.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Hier wirds spannend. Wenn der BU für Dich als Selbstständiger gearbeitet hat, könnte das rechtens sein. Wenn er für Dich als Privatmann, aber in Kenntnis Deiner Selbstständigkeit gearbeitet hat, eher nein.
    Wenn er nix von Deiner Selbstständigkeit wusste, dann hätte er die Bruttosumme angeben müssen.

    (Ausser als Verwandter von Frau M., bei der ja Brutto=Netto ist)
     
  3. Tafkap

    Tafkap

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    Hallo Ralf,

    Danke für Deine schnelle Antwort. Der Anbau wurde für uns als Privatmensch durchgeführt. Meine Selbstständigkeit hat damit nicht zu tun.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 27.09.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Naja - ich denke, dann könnte der BU Euch einen Rabatt in Höhe von 19% gewährt haben ;).
     
  5. kike

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    Das mit den nicht Bruttopreisen ist eine offensichtlich nicht seltene Unart im Bauwesen.

    War das ein schriftliches Angebot? Wenn ja solltest du eigentlich gute Karten haben.
     
  6. #6 Baufuchs, 27.09.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    aus Preisangabeverordnung § 1

    Ich schätze diesmal zahlt der BU 19% Lehrgeld.

    Anwalt hilft.
     
  7. #7 RHM2012, 27.09.2012
    RHM2012

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    Guten morgen,

    bei telefonischen oder mündlichen Anfragen bei meinen Handwerkern frage ich grundsätzlich nach ob hier die Rede von Netto - oder Bruttopreisen ist. Verhindert ein böses Erwachen beim schriftlichen Eingang der Angebote und schmeisst meine Kalkulation nicht durcheinander.

    Ach, Baufuchs hat die Sachlage ja genauestens dargestellt lese ich gerade.
     
  8. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Dem Privatkunden muß ich immer den Bruttopreis mitteilen. Da man selber nur Netto rechnet und denkt, geht manchmal etwas unter.
    In diesem Fall aber wirklich Lehrgeld für den BU. Da war er wohl etwas voreilig.
     
  9. #9 agrokate, 27.09.2012
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    Guten Morgen,

    bei uns spricht der GU/Mitarbeiter auch immer von Netto-Preisen, jedoch im Angebot ist die Mehrwertsteuer ausgewiesen.
    Habe mich am Anfang auch blenden lassen, aber als das erste schriftliche Angebot auf meinem Tisch lag, wusste ich das da die Steuer noch on top kommt.
    Jetzt rechne ich grob die MwSt. dazu...!

    Also, wenn Du etwas schriftliches in der Hand hast, kann er nicht nachträglich die 19% verrechnen.

    Herbstliche Grüsse, agrokate!
     
  10. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wie weit ist die Vertragsanmgelegenheit denn gediehen?
    Wurde schon gebaut und er hat jetzt die Rechnung erstellt?
    Dann kann er nicht einmal mehr wegen Irrtums anfechten.
     
  11. Tafkap

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    Vielen Dank für Eure Antworten.
    Wir haben ein schriftliches Angebot vorab erhalten, auf welchem nicht vom Nettobetrag die Rede war. Im Vergleich zu anderen Bauunternehmerangeboten, war dieser auch nicht der günstigste, wir hatten hier einfach ein "gutes Gefühl".
    Der Bau steht, die letzten zwei Wände werden wir nun sicherlich nicht mehr erhalten, diese wurden uns aber auch nur "mündlich" zugesichert. Im Nachhinein ist man immer schlauer!
     
  12. R.B.

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    Häh? Da steht ein Angebot mit einer Summe x und es steht nicht dabei ob inkl. MwSt? Oder wie kann ich mir das vorstellen? Ich habe noch nie ein schriftliches Angebot gesehen bei dem nicht genau aufgeführt war, ob es sich um Nettopreise oder Bruttopreise handelt. Oftmals sind die Einzelpositionen netto, und die MwSt. wird dann nur beim Endbetrag aufgeführt.

    Oder hat er Dir einfach so vorab schon einmal mündlich eine Hausnummer gesagt, auf die Du Dich jetzt berufst?

    Oder ist nur der Endbetrag höher ausgefallen als angeboten? (Mehraufwand o.ä.)

    Da solltest Du mal noch ein paar Details liefern damit man die Sache genauer bewerten kann. Fakt ist, bei Endkunden gilt Brutto, daher muss die MwSt. mit angegeben werden. Diese muss aber nicht zwingend bei jeder Position genannt sein.

    Wenn Dir das Angebot ja vorliegt, ist es doch einfach dort mal nachzuschauen. Die Firmen die ich kenne setzen alle eine entsprechende software ein, die berücksichtigt das automatisch. Da sind Fehler nahezu ausgeschlossen.

    Gruß
    Ralf
     
  13. kike

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    Dein letzter Halbsatz: Baufuchs hat es oben eigentlich schon genauer gesagt: Dem Letztverbraucher/Endkunden gegenüber muss in einem Angebot der Endpreis inklusive Umsatzsteuer (und sonstiger Preisbestandteile) angegeben werden. Weist der Unternehmer keine Umsatzsteuer offen aus ist sie trotzdem "automatisch" im Angebotspreis enthalten und reduziert den Nettopreis für den Unternehmer. Wenn ein Unternehmer dies "vergisst": Pech für ihn.

    Deshalb sehe ich -wenn ein schriftliches Angebot vorlag, wie er ja dargelegt hat- da gute Karten für den TE. Die mündlich zugesagten zwei Wände werden dagegen (Nachweis) wohl eher problematisch werden...
     
  14. #14 ManfredH, 28.09.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Naja, aber nur unter dem Vorbehalt dessen, was R.B. einen Beitrag weiter oben gechrieben hat: Dass nämlich ein Angebot, bei dem am Ende nicht (meist automatisch) die MWSt. auf die Nettosumme addiert und der Bruttobetrag ausgewiesen wird, schon etwas sehr seltenes ist. Mir ist so eines in meiner bisherigen Tätigkeit jedefalls noch nicht begegnet - auch nicht bei Angeboten für gewerbliche Auftraggeber.
    Insofern wäre es tatsächlich hilfreich, genauere Informationen zu haben
    @ TE: ist es möglich, mal die letzte Seite des Angebots hier einzustellen - anonymisiert natürlich ?
     
  15. Tafkap

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    Hallo Helfende,

    das Angebot wurde handschriftlich erstellt. Die Headline heisst: Angebot lt. Bauvorhaben von Familie ...
    Anschliessend wurden 15 Positionen aufgelistet Beispiel: Pos. 1) 10,5 KubikmeterFundamentbeton á 110,- Euro 1.155,-
    BsP Pos. 6) 10,0 Kubikmeter KS-Mauerwerk 8 DF 24er 20/2.2 á 325,- 3.250,-

    Am Ende des Angebotes stehen die einzelnen Positionen zusammen addiert. Und fertig!

    Unser BU erhielt die Pläne des Architekten sowie die Tragswerkplanung des Statikers zur Angebotvergabe - dennoch wurde bei 12 Positionen "nachgekartet", da zu wenig Quadratmeter von ihm berechnet wurden (obwohl diese lt. Plan bekannt waren).

    Zum Verständnis, ich möchte keinesfalls den BU "abziehen", ich möchte nur nicht "drauf" zahlen.
     
  16. kike

    kike

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    Also für mich ist das nach den bisherigen Informationen klar - das Angebot ist für den Verbraucher als Endpreis zu verstehen. Das ist auch kein "BU abziehen", sondern höchstens wenn es anders herum laufen sollte wäre es ein "Bauherr abziehen".
     
  17. #17 Baufuchs, 28.09.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja, wenn, dann waren die ja auch Dir als Bauherrn und auch dem Architekten bekannt, also hätten die zu geringen Mengen des Angebost bei Angebotsprüfung auffallen müssen.
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Au weia, wo gibt´s denn so was noch?

    Dann wäre von Bruttopreisen auszugehen.

    Das wäre ein anderes Thema. Der Mehraufwand ist ja entstanden, also ist er auch zu bezahlen. Das hat aber nichts mit Netto oder Brutto zu tun.

    Gruß
    Ralf
     
  19. Neutal

    Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Bei Handgeschrieben kann es sein, das es sich um Kleinstunternehmer handelt. Allerdings darf er dann gar keine Steuer ausweisen. Ist der gute Mann überhaupt bei der Handwerkskammer gemeldet?
    Hört sich alles dubios an. Ich kenne niemanden, der sein Angebot Handschriftlich verfasst. Vielleicht ein Schwarzarbeiter der seinen Lohn über die Steuer nochmal aufbessern will. So blöd dürfte er allerdings nicht sein
     
  20. #20 Gast360547, 29.09.2012
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    Kleinunternehmer und dann ein komplettes Haus im Rohbau erstellen?? Nie nicht, der kommt ganz schnell über die Bagatellgrenze.

    Im sogenannten "reisendem Gewerbe" kenne ich die handschriftlichen "Angebote" und "Rechnungen", meist ohne Rechnungsnummer und dergleichen notwendigen Angaben.

    Und ein "immerhin" 12 Positionen starkes Angebot.... naja, ich weiß ja nicht.

    Wenn MwSt nicht explizit angegeben, dann scheint für mich die Sache klar: Pech für ihn.

    Grüße

    stefan ibold
     
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