Nachbar baut Garage direkt an unsere Fertiggarage - worauf achten?

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  1. #1 Kallidalli, 28.09.2012
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    Hallo!

    Wir haben direkt an der Grundstücksgrenze unsere Betonfertiggarage stehen. Die Garage hat die Abmessungen 7x3 m und steht auf Streifenfundamenten (2 Stck. --> zwischen den Streifenfundamenten befindet sich unter unserer Garage etwas Erdreich; die Bodenplatte unserer Garage hat aber mit dieser Auffüllung keinen Kontakt! --> Hohlraum). Bei unserem Grundstück handelt es sich um eine Hanglage (auch beim Nachbargrundstück ist dies der Fall. Unser Nachbar will in den nächsten Tagen direkt an der Grundstücksgrenze zu unserer Garage eine Bodenplatte aus Beton gießen und eine Garage "Stein auf Stein" erichten. Wegen des Geländegefälles wird sie 30-50 cm tiefer liegen.
    Vor unserer Garage befindet sich noch eine gepflasterte Einfahrt. Der Geländeabfall zu diesem Nachbarn wird durch Mauerscheiben (ca. 50 cm) abgefangen. Er wird natürlich einen Teil des Geländeabfalles auffüllen --> direkt an unsere Mauerscheiben. Jetzt die Frage an die Experten hier im Forum: Worauf sollte ich achten (hier interessiert mich sowohl die Einfahrt, als auch die Garage)?

    Ich möchte meinem neuen Nachbarn keine "Steine in den Weg" legen; im Grunde ist es mir auch egal - ich möchte lediglich Schäden bei mir verhindern - ansonsten kann er nach seinen Vorstellungen bauen - ich will also nicht herumstänkern.............................

    Im Voraus vielen Dank für Eure Hilfe!

    Viele Grüße

    Kallidalli
     
  2. #2 KeinPlanHaber, 30.09.2012
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    Nun er darf ja sein Gelände nicht abgraben... nur aufschütten.
     
  3. #3 gunther1948, 30.09.2012
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    hallo
    seit wann das ?

    gruss aus de pfalz
     
  4. #4 KeinPlanHaber, 30.09.2012
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  5. H.PF

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    Gesetze lesen ist nicht deine Stärke oder?

    Du schreibst mal wieder völligen Schwachsinn...

    Da steht überhaupt nix davon das er nicht abgraben darf
     
  6. #6 Baufuchs, 30.09.2012
    Baufuchs

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    @KeinPlanHaber

    Du fällst immer wieder dadurch auf, dass Du über Dinge schreibst, von denen Du keine Ahnung hast.

    Nicht mal den § 909, den Du selbst anführst kannst Du richtig lesen.

    Da steht nämlich ganz klar, dass sehr wohl abgegraben werden kann, sofern für Geländeabfangung gesorgt wird.

    Ich geb Dir jetzt mal eine Auszeit von zunächst 1 Woche.
     
  7. #7 Kallidalli, 03.10.2012
    Kallidalli

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    War trotzdem ein nützliches Stichwort (§ 909 BGB). Vielen Dank!

    Kallidalli
     
  8. #8 KeinPlanHaber, 08.10.2012
    KeinPlanHaber

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    der Threadersteller bedankrt sich explizit für meine fach- und sachkundige Antwort.. und ich werde dafür gesperrt.

    Was soll man da zu sagen.. im übrigen wird ja aus dem Kontext klar, dass "er darf nicht abgraben" nicht bedeutet, dass man "generell" nicht abgraben darf.. sondern dass man nicht einfach so ohne weiteres abgraben darf , was ja mit dem Zitat des Gesetzes belegt wird
     
  9. #9 Baufuchs, 08.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vergessen?

    Das wolltest Du dann mit § 909 belegen, in dem steht aber etwas anderes.
     
  10. #10 KeinPlanHaber, 08.10.2012
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    Er darf ja auch sein GElände nicht ohnwe weiteres abgraben:)

    ich fande den beitrag im vergleich zu anderen schon sehr gut;)

    und am ende geht es doch um den beglückten threadersteller;)
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 08.10.2012
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    Dein Beitrag war einfach nur Mist. Sowohl absolut wie relativ!
     
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