Gewährleistungsbürgschaft ziehen

Diskutiere Gewährleistungsbürgschaft ziehen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Experten, folgende Situation: -Verputzer hat beim WDVS keinen Brandriegel im WDVS eingebaut, dieser wäre aber notwendig gewesen,...

  1. #1 homerjaysimpson, 30.09.2012
    homerjaysimpson

    homerjaysimpson

    Dabei seit:
    22.09.2009
    Beiträge:
    262
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    66*
    Hallo liebe Experten,

    folgende Situation:

    -Verputzer hat beim WDVS keinen Brandriegel im WDVS eingebaut, dieser wäre aber notwendig gewesen, Details finden sich in einem anderen Thread, ist hier aber vermutlich nicht so wichtig

    -Planer hat durch Nichtplanung/Nichtüberwachung trotz Vollbeauftragung dieses Dilemma maßgeblich mitverantwortet

    -Ursprünglicher Verputzer wurde schriftlich mit Fristsetzung durch den Planer aufgefordert, den Mangel zu beseitigen

    -Verputzer hat Geschäftsbetrieb eingestellt (keine Insolvenz), Firma ist erloschen.

    -Herstellung des korrekten Zustandes wird vom Planer jetzt auf dessen Kosten (ca. 3000€) übernommen

    -Bankbürgschaft des Verputzers liegt mir noch vor

    -->Planer hat mich gebeten, die Bürgschaft zu realisieren, damit die Kosten für Ihn etwas gemindert werden
    Er hat zwar Mist gebaut, aber ich würde ihm hier schon helfen wollen

    -->Kann ich die Bürgschaft mit relativ überschaubarem Aufwand bei der Bank ziehen (ggf. mit der Mängelanzeige und dem Schriftverkehr aus dem hervorgeht, dass keine Bereitschaft zur Mängelbeseitigung aufgrund Einstellung des Geschäftsbetriebes besteht) oder muss hier der Klageweg eingeschritten werden?

    -->Kann ich dem Planer die Summe überhaupt zur Verfügung stellen oder sind hier bestimmte Formalien einzuhalten?

    -->Kann ich die Bürgschaft an den Planer abtreten?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung
     
  2. #2 wasweissich, 30.09.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wie passt das denn zusammen ??
     
  3. #3 Baufuchs, 30.09.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Um die Bürgschaft anfordern zu können, muss nachgewiesen werden, dass die Ansprüche berechtigt sind.

    Ohne Nachweis wird der Bürge nicht zahlen.

    Der Schaden wurde nicht durch den Verputzer, sondern durch den Architekten verursacht, also wird es schwerlich möglich sein, den Schaden dem Verputzer anzulasten.

    Das weiss auch der Architekt, sonst würde er nicht zahlen wollen.

    Warum reguliert der Architekt nicht über seine Haftpflicht?

    Frag mal einen Anwalt...
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Und noch eins: Was machst du bei anderen Mängeln ohne dann eine Bürgschaft zu haben?

    Der Archi will seine Haftpflicht nicht einschalten, ist klar wenn der Schaden nur gering ist. Aber deshalb bleibt das trotzdem so, dass der Achi haftet. Falls er Chancen sieht, kann er Regress beim Verputzer nehmen. Wird aber schwer für ihn.
     
  5. #5 homerjaysimpson, 30.09.2012
    homerjaysimpson

    homerjaysimpson

    Dabei seit:
    22.09.2009
    Beiträge:
    262
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Maschinenbau
    Ort:
    66*
    Hallo,

    danke für die Rückmeldungen.
    Ganz raus aus der Nummer ist der Verputzer wohl nicht, weil in der Ausschreibung zwar Brandriegel drinstehen, diese aber nur durch Gewebeschlaufen ausgeführt wurden. Ist über Fenstern in Verbindung mit neowall wohl auch statthaft, nicht aber bei der angeschlossenen Garage, hier muss der Brandriegel inkl. Anschlussdetails hin.
    Der Planer hat halt diffus eine F-30 Decke und Brandriegel ohne Detailangaben/-planungen ausgeschrieben und der Handwerker hat dann noch die Riegel weggelassen und keine Planung eingefordert.
    Beide haben hier wohl Dreck am Stecken und ich war, bis ich massiv Klärung inkl. Fristsetzung beim Planer eingefordert habe, der Gelackmeierte, der mit Ausreden vertröstet wurde.
    Was mich seitens des Handwerkers halt ärgert ist seine Haltung "ich den Betrieb eingestellt also LmaA"

    Kann ich die Mängelansprüche an den Archi abtreten, dann kann er damit ja machen was er will
     
  6. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Du kannst zu deinem Rechtsanwalt gehen und dich da mal beraten lassen. Ist wohl ein wenig komplizierter, solltest du nicht drauf verzichten, auf die Beratung...
     
Thema: Gewährleistungsbürgschaft ziehen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bürgschaft ziehen

    ,
  2. gewährleistungsbürgschaft ziehen

    ,
  3. bürgschaften ziehen

    ,
  4. gewährleistungbürgschaft ziehen,
  5. buergschaft ziehen ,
  6. bürgschaft ziehen -
Die Seite wird geladen...

Gewährleistungsbürgschaft ziehen - Ähnliche Themen

  1. Laufzeit Bankbürgschaft bzw. Gewährleistungsbürgschaft

    Laufzeit Bankbürgschaft bzw. Gewährleistungsbürgschaft: Liebes Forum - da die Arbeiten unseres Dachdeckers leider nicht ohne erhebliche Mängelbeseitigungsarbeiten vonstatten gegangen sind, hat er...
  2. Auslauf der Gewährleistungsbürgschaft vor Gewährleistungsende

    Auslauf der Gewährleistungsbürgschaft vor Gewährleistungsende: Hallo Forum, ich habe folgende Fragestellung: - zur Sanierung unseres Altbaus haben wir (mit unserer Architektin) die Gewerke einzeln...
  3. Gewährleistungsbürgschaft

    Gewährleistungsbürgschaft: Hallo Leute, erstmal wünsche ich allen Forenmitgliedern ein gesundes neues Jahr! Folgende Thematik beschäftigt mich die letzten Tage. Dies...
  4. Einbehalt vs. Gewährleistungsbürgschaft vs. Fertigstellungsbürgschaft

    Einbehalt vs. Gewährleistungsbürgschaft vs. Fertigstellungsbürgschaft: Hallo zusammen, ich baue ein Reihenhaus über einen Bauträger. In der Abnahme sind verschiedene Mängel festgestellt worden (Verputzen der...
  5. Gewährleistungsbürgschaften zurückfordern nach Auftraggeberinsolvenz

    Gewährleistungsbürgschaften zurückfordern nach Auftraggeberinsolvenz: Hallo, die Insolvente IBG-Haus besitzt ein Globalbürgschaft von mir. Habe ich ein Anspruch die zurückzufordern? Insolvenzverfahren ist eröffnet....