Frage zu Gewährleistungsbürgschaft

Diskutiere Frage zu Gewährleistungsbürgschaft im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe mal ein paar Fragen zur Gewährleistungsbürgschaft in Zusammenhang mit einem Bauträgervertrag zur Errichtung einer...

  1. #1 Hanibal423, 30.09.2012
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    Hallo,

    ich habe mal ein paar Fragen zur Gewährleistungsbürgschaft in Zusammenhang mit einem Bauträgervertrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte.
    1. Ist eine Gewährleistungsbürgschaft generell empfelenswert ? Der Bauträger tat ziemlich beleidigt als ich danach fragte und sagte so in etwa "Das macht sowieso niemand, aber wenn Sie das wollen, müssen Sie das bezahlen".
    2. Als Kosten nannte der Bauträger 3% der Bürgschaftssumme pro Jahr. Das wären bei 17000 Euro Bürgschaftsumme (Vertragspreis 340000 Euro) dann 510 Euro pro Jahr. Ist das normal (mir kommt das sehr teuer vor) ?
    3. Sind 5% der Kaufpreises als Bürgschaftssumme in Ordnung oder sollte man eine höhere Bürgschaftsumme wählen ?

    Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.

    Gruß Hanibal
     
  2. #2 Gast036816, 30.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eine bürgschaft kostet dem unternehmer zinsen, die reicht er an dich weiter.

    5 % sind üblich, eine höhere bürgschaft wirst du nicht durchgesetzt bekommen, da muss sich kein unternehmer drauf einlassen.
     
  3. coco77

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    Wir haben "nur" eine Fertigstellungsbürgschaft über 10% der Bausumme.
    Ist bei dem GU aber immer so und kostet nichts extra.
    Sie erlischt allerdings mit der Bauabnahme. Eine Gewährleistungsbürgschaft haben wir nicht.
     
  4. #4 Gast036816, 01.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ coco77 - die vertragserfüllungsbürgschaft kostet auch, ist wahrscheinlich in den preisen der kalkulation mit eingeflossen und du merkst es nicht als besonderer posten. deine bürgschaft gilt für die bauzeit - überschaubarer zeitrahmen - gewährleistungsbürgschaft bleibt mindestens 4 jahre bestehen.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 01.10.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    @ coco - was hilft das jetzt dem TE?

    Möglich sind:
    Einbehalt - die einbehaltene Summe ist zu verzinsen
    Bürgschaft (diese dann aber unbefristet) - kostet den BU. Kosten zum Nachweis abrechnen, nicht vorher auf Pauschalenbasis abrechnen!

    Braucht man Einbehalt/Bürgschaft? Kommt drauf an, wie man seinen Vertragspartner einschätzt und wie der Bau begleitet wird. Wenn der Bauherr eine eigene Bauleitung/-begleitung hat, die seine Interessen vernünftig wahrnimmt und der BU eine haöbwegs brauchbare Arbeit abliefert, sollte nicht viel passieren und das, was dann ggf. doch kommt vom BU auch so gemacht werden.

    Auch eine Bürgschaft kann man ggf. nicht einfach so abrufen, sondern muss, wenn der BU sich querstellt, über ein Urteil freigemacht werden.
    Dann hat man aber auch gegen den BU einen vollstreckbaren Titel

    Die Bürgschaft hilft also nur, wenn der BU Mist baut und vor dessen Beseitigung die Finger hebt!

    Ob einem dieses Restqäuntchen Sicherheit die entsprechenden Kosten wert ist, möge jeder selber entscheiden!
     
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