Terassen-Glasdach geplatzt

Diskutiere Terassen-Glasdach geplatzt im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo Experten, ich habe einige Frage zu dem Glasdach, das ich vor etwa 3 Jahren über der Terasse montieren ließ. Vor einer Woche ist...

  1. #1 NoMeansNo, 01.10.2012
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    Hallo Experten,

    ich habe einige Frage zu dem Glasdach, das ich vor etwa 3 Jahren über der Terasse montieren ließ.

    Vor einer Woche ist nämlich eine der Scheiben 'geplatzt' und ein Schauer Splitter 'runtergekommen.

    Was die Ursache war, ist unklar. Wir konnten später nirgendwo einen Stein o.ä. finden (das Verhältnis zur Nachbarschaft + der Rest des Viertels sind auf alle Fälle nicht so, dass hier regelmäßig Steine fliegen ;-)

    - kann es sein, dass die Scheibe aufgrund 'innerer Spannung' - quasi ohne Fremdeinwirkung - geplatzt ist? Die äußere Aufhängung sieht nicht so aus, dass übermäßig Druck auf die Scheibe kam
    - ein befreundeter (fachfremder) Handwerker meinte, dass es sich um Sicherheitglas handelt. Allerdings müsste bei Glas 'über Kopf' anderes Glas verwendet werden, das nicht zersplittert!?

    Bilder sagen mehr als...

    Schaden_Glas2.JPG Glas_Splitter2.JPG

    Vielen Dank schonmal für alle Beiträge!

    Harald
     
  2. #2 Gast036816, 01.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du hast esg einscheibensicherheitsglas, besser wäre vsg aus 2 x esg-h - verbundsicherheitsglas aus 2 x einscheibensicherheitsglas heißgelagert. ich vermute ein nickelsulfiteinschluss hat deine scheibe zum bruch gebracht. nachweisen kann man das nur noch mit viel aufwand und wahnsinnskosten.

    wenn du und deine lieben weiter sicher unter glas hocken wollt, dann lass die glasscheiben austauschen gegen vsg aus 2 x esg-h.
     
  3. #3 NoMeansNo, 01.10.2012
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    Hallo Rolf,

    Danke für die Antwort!

    - hätte der Handwerker von vorne herein das bessere Glas einbauen *müssen*, oder wäre das ein 'Aufpreis-mäßiges' Feature?
    - würdest Du dich unter dem alten Glas wohl fühlen!? Ist das öfter verbaut, und macht wenig Probleme, oder kommt es nun in der Folge langsam 'runter?

    Ciao Harald
     
  4. #4 Rudolf Rakete, 01.10.2012
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    ESG ist eigentlich als Überkopfverglasung nicht zugelassen, wer hat das denn montiert.
     
  5. #5 Rudolf Rakete, 01.10.2012
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    Zum Nachlesen hier: http://www.dibt.de/de/data/eTRLV.pdf Kapitel 3.2 Zusätzliche Regelungen für Überkopfverglasungen

    Also ich würde mich an den Handwerker wenden und Ihn an die TRGV erinnern.
     
  6. #6 Gast036816, 01.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bevor ich dir eine antwort geben kann, muss ich erst einmal wissen, was war vertraglich vereinbart?

    unter solch einem glasdach setze ich mich nicht, wenn ich weiss, das kein vsg verbaut ist.
     
  7. #7 Rudolf Rakete, 01.10.2012
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    Es ist völlig wurscht was vertraglich vereinbart war, die Fachfirma hat sich an die TRLV zu halten (sie ist verbindlich), meines Wissens kann man das nicht vertraglich ausschließen.
     
  8. #8 Gast036816, 01.10.2012
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    Gast036816 Gast

    Rudi - jetzt funk nicht dauernd dazwischen. ich gehe gezielt vor. jetzt lass NoMeansNo sich dazu äußern.
     
  9. #9 NoMeansNo, 01.10.2012
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    Hallo zusammen,

    im Angebot stand 'Sicherheitsglas 8 bzw. 10 mm'. So gesehen bin ich selbst schuld, wenn ich den Auftrag vergebe, kämpfe mich gerade durch die verschiedenen Bezeichnungen und Typen...

    Allerdings gehe ich bei Auftrags-Vergabe davon aus, dass die geltenden Vorschriften (siehe eTRLV, danke Rudolf!) eingehalten werden! ...

    Viele Grüße

    Harald
     
  10. #10 NoMeansNo, 01.10.2012
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    ...die Antworten kamen mit voller Breitseite, noch ehe ich meine getippt habe. Respekt!

    Ich fürchte, ich muss mal auf meinen Handwerker zugehen, wird sich ziegen, wie viel Einsicht zu sehen ist.

    Vielen Dank für Eure Anteilnahme !-)

    Harald
     
  11. #11 Gast036816, 01.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sicherheitsglas kann vieles heissen. du solltest deinem terrassenglaser eine mängelanzeige schicken und ihm mitteilen dass eine scheibe innerhalb der gewährleistungszeit ohne mechanische einwirkung von außen gebrochen ist. weiter teilst du ihm mit, dass du sicherheitsglas beauftragt hast, dies nicht vorhanden ist und zwar bei allen eingebauten glasscheiben. du forderst ihn mit fristsetzung auf - du musst ihm 6 wochen geben - die mangelhafte leistung durch eine mangelfreie zu ersetzen nach den anerkannten regeln der technik. die frist ist leider lang, die lieferzeiten derzeit für glas auch.

    er wird dir antworten mit blablabla, dass er sicherheitsglas geliefert hat. dann weist du ihn auf die TRLV hin und forderst ihn mit nachfrist auf, den mangel zu beheben.
     
  12. Julius

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    Wobei er Dir für die Umrüstung - da das Ding noch in der Gewährleistungsfrist ist - nur höchstens den Mehrpreis verrechnen darf (Sowiesokosten).
     
  13. #13 Gast036816, 01.10.2012
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    Gast036816 Gast

    Julius - wenn der auszug aus dem auftrag richtig ist, dann wurde sicherheitsglas 8 - 10 mm angeboten. da würde ich erst einmal nicht über kosten für den bauherrn reden.
     
  14. #14 Rudolf Rakete, 01.10.2012
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    Der Handwerker kann froh sein, dass niemand verletzt wurde. Dann kann u.U. richtig die Post abgehen, dann wäre die Nachrüstung das kleinste Problem.
     
  15. Julius

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    @ Rolf aib

    Da hast Du wohl Recht.
    Als ich anfing, meine Antwort zu schreiben, war jene Angabe des Fragestellers allerdings noch nicht vorhanden.
    Daher nun neuer Sachstand.
    Diese unpräzise Formulierung ("Sicherheitsglas", unspezifiziert) könnte sich durchaus sehr positiv für den AG auswirken.
     
  16. #16 Rudolf Rakete, 03.10.2012
    Rudolf Rakete

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    Nochmal er kann vertraglich nichts vereinbaren, was gegen das verbindliche Regelwerk verstößt, also interessiert nicht was im Vertrag steht.
     
  17. #17 glasnase, 07.10.2012
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    Hallo zusammen,
    beim Stöbern bin ich hier drüber gestolpert. Also: ESG ist im Ü-Kopf-Bereich nicht zulässig, wie bereits geschrieben, regelt das die TRLV.
    Bei linienförmiger Lagerung (und das ist in diesem Fall gegeben) ist ein *normales* VSG aus Floatglas aber mit 0,76 er PVB-Folie im Verbund für die
    geforderte Splitterbindung ausreichend. Ein VSG aus ESG und dann auch noch heißgelagert ist völlig unnötig und ist ebenfalls nur im Vertikalbereich zugelassen.
    Wenn dann nur ein VSG aus TVG wegen dem *verzahnten* und sich aussteifenden Bruchbild im Falles des Bruches. VSG aus TVG ist aber nur bei Überkopfverglasungen
    mit Ausschnitten oder Bohrungen notwendig und vorgeschrieben.
    Der hier geschilderte Fall benötigt einfach nur ein paar ausreichend dick dimensionierte VSG-Zuschnitte und die ausführende Firma hat hier definitv NICHT nach anerkannten Regeln der
    Technik ausgeführt und ist daher in der Pflicht, diese Scheiben auszutauschen. Egal wie lange dies her ist....

    Nur wenn diese ausführende Firma solchen Unfug häufiger gemacht hat, dann gibt es sie vielleicht gar nicht mehr...
     
Thema: Terassen-Glasdach geplatzt
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