Energieausweis: stimmt denn das?

Diskutiere Energieausweis: stimmt denn das? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Ich habe ein Hanghaus und einen bedarfsorientierten Energieausweis dazu. Ich habe nun folgendes Problem: der Aussteller des Ausweises hat aus dem...

  1. #1 alfred33, 01.10.2012
    alfred33

    alfred33

    Dabei seit:
    19.09.2011
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    bergtheim
    Ich habe ein Hanghaus und einen bedarfsorientierten Energieausweis dazu. Ich habe nun folgendes Problem: der Aussteller des Ausweises hat aus dem Bauplan das verbaute Volumen des Hauses genommen, wobei der Souterrain des Hauses zu Wohnzwecken ausgebaut ist, während sich an der Hangseite unbeheizte speziell kalte Kellerräume befinden. Das Ganze im Verhältnis von ca. 50 zu 50. Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass bei den bedarfsorientierten Energieausweisberechnungen nur das Außenvolumen der Wohnfläche (thermische Hülle) herangezogen werden darf. Zu diesem zählen jedoch meines Erachtens weder die besagten Kellerräume angehangen Seite noch der in der Mitte 2 m hohe unbeheizten Spitzboden. Beides wurde bei meinem Ausweis jedoch vernachlässigt, wodurch sich bei der Nutzflächenberechnung eine um über 100 m² vergrößerte Fläche ergab, was einer Steigerung der Nutzfläche von über 25 % entspricht. Ich frage mich, ob diese Berechnung korrekt ist?
     
  2. #2 alfred33, 01.10.2012
    alfred33

    alfred33

    Dabei seit:
    19.09.2011
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    bergtheim
    Noch etas zu dem besagten Energieausweis: ich habe einen Buderus Niedertemperaturkessel von 1993. Die Nutz-Energieberechnung des warmen Wassers erfolgte korrekt nach der (möglicherweise falsch errechneten Nutzfläche) mit 12,5 kWh/m² und ergibt so gerechnet 5480 kWh pro Jahr. Was mich stutzig macht ist die hierfür errechnete Endenergie von 9952 kWh pro Jahr. Dies obwohl keine Zirkulationsleitung besteht. Der Heizkessel ist top in Schuss. Die Steuerung ist eine ecomatic. Die Leitungen sind alle gut isoliert. Der Kessel scheint ebenfalls gut isoliert zu sein: das einmalige Aufheizen des Wassers am Morgen hält den ganzen Tag bis zum Abend an.). Ich frage mich, wie der Aussteller des Energieausweises auf eine so hohe Endenergie des Warmwassers kommt? Ist ein solcher Endenergieaufwand für eine Buderus Anlage von 1993 typisch?.
     
  3. JDB

    JDB

    Dabei seit:
    02.05.2002
    Beiträge:
    4.924
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Tragwerksplaner
    Ort:
    Weserbergland
    Hallo Alfred33,

    Ein korrekter Energieausweis kann durchaus eine Abweichung von Faktor 2 zwischen errechnetem Bedarf und gemessenem Verbrauch aufweisen.

    Diese Erkenntnis ist so alt wie die EnEV, also 10 Jahre.
    Mit diesem Wissen erscheint es fast wie Zeitverschwendung nach vereinzelten fehlerhaften Ansätzen zu suchen, oder nicht?

    Google mal nach "Peter Meier EnEV".

    Viele Grüße
    JDB
     
  4. #4 Alfons Fischer, 02.10.2012
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    Die ausgewiesene NutzflächeAN wird nach den Berechnungsvorschriften der EnEV und DIN 4108 berechnet. Diese ist quasi immer höher als die tatsächliche Wohnfläche.
    Das heißt aber nicht, dass sie falsch berechnet wurde. Vielmehr hat man (und vermutlich auch Du) oft ein falsches Verständnis von der Gebäude-Nutzfläche nach EnEV ;-)
    Man muss sich bei der Bewertung der Zahlen übrigens klar machen, dass der Aussteller nach den Rechenvorschriften der EnEV halten muss. Das betrifft auch den Energiebedarf für das Aufheizen des Warmwassers. Leider kennen wir die Randbedingungen nicht, weshalb sicher der Aufsteller der richtigere Ansprechpartner für diese Fragen wäre...

    Ich nehme zur Abschätzung bei Neubauten oft den Heizwärmebedarf her, den Warmwasserbedarf lasse ich außen vor. Das passt bei Neubauten ab dem 2. Jahr häufig recht gut überein mit dem tatsächlichen Verbrauch.
    Bei Altbauten gebe ich den Kollegen hier uneingeschränkt Recht. Da gibt es deutliche Abweichungen zwischen Bedarf und Ist. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei verbrauchsorientierten Energieausweisen fast durchwegs viel bessere Werte herauskamen als bei bedarfsorientierten Energieausweisen...
     
  5. #5 alfred33, 03.10.2012
    alfred33

    alfred33

    Dabei seit:
    19.09.2011
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    bergtheim
    Soweit ich weiß wird bei der Berechnung der Nutzfläche nur das Verbaute Volumen der beheizten Wohnflächen herangezogen. Stimmt das? Demnach ginge ein nur halb zu Wohnzwecken ausgebauter Keller auch nur zur Hälfte in die Berechnung der Nutzfläche ein. Auch ein ungedämmter Spitzbogen (mit gedämmter Dachgeschossdecke) fiele demnach weg. In diesem Fall würde mein Haus mit 250qm Wohnfläche eine Nutzfläche von 330qm haben. Im Energieausweis werden aber 429qm Nutzfläche angeführt, was, wie ich mir sagen ließ für 250qm Wohnfläche sehr hoch sei. Liege ich damit richtig, dass der Energieausweis falsch berechnet wurde? Es macht nämlich einen gewaltigen Unterschied, wenn ich den Wärmebedarf mit 330qm oder 427qm Nutzfläche berechne. Ist die Berechnung des Energieausweisausstellers mit dem undifferenzierten gesamten Genbäudevolumen denn korrekt?

    Kann die Endenergie für 5480kwh Warmwasser tatsächlich 9952kwh bei einem Buderus Gt115 -Niedertemperaturkessel Bj 1993 ausmachen? Alle Rohrleitungen isoliert? Wie hoch sind denn hier die Erfahrungswerte von vergleichbar alten Niedrigtemperatursystemen?
     
  6. #6 alex2008, 03.10.2012
    alex2008

    alex2008

    Dabei seit:
    25.06.2008
    Beiträge:
    3.251
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maschinist
    Ort:
    Südschwarzwald
    Benutzertitelzusatz:
    Baggerfahren ist mein Hobby
    ja dass kann sein
    Zirkulationsverluste, Speicherverluste addiert zum Nettobedarf dann wiederum mit Verlusten erzeugt

    auf:
    www.delta-q.de

    mal ein bischen lesen
     
  7. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Bei dem Keller dürfte es schlicht darauf ankommen, ob er sich ganz oder nur halb in der thermischen Hülle befindet.
     
  8. #8 alfred33, 03.10.2012
    alfred33

    alfred33

    Dabei seit:
    19.09.2011
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    bergtheim
    Mit dem Keller verhält es sich so: Er befindet sich an der Hangseite, wo er als Kaltkeller mit einem u-Wert von 3,66 nach hinten und den Seitenwänden (in Beton ohne Wärmedämmung) ausgelegt ist. Zum Wohnbereich wird er mit einer normalen, ungedämmten Kellerzwischenwand abgegrenzt; an diese schließt ein Flur an. von wo die Wohnräume nach vorne rausgehen. Die Wohnräume sind mit U=0.44 Außenmauern umbaut; der Fußboden im Flur und den Wohnräumen hat ebenfalls u=0.44. Der Boden im kalte Kellerbereich u=1.0 Sicher nicht einfach, wo die thermische Grenze verläuft. Laut Baubehörde und Wohnraumbestimmung entlang der Innenwand des Flurs zum kalten Keller. Wie sieht es nun mit Verlauf der thermischen Hülle aus? Wie mit der Volumenberechnung des beheizten Raums bzw der Nutzfläche?
     
  9. #9 planfix, 03.10.2012
    planfix

    planfix Gast

    Der Spitzboden ist bei Deinem Haus eindeutig.
    Im Keller läßt sich das schwerer abgrenzen, da Du sicher keine gedämmten Innenwände und Türen mit entsprechender Klimaklasse hast.
     
  10. #10 Alfons Fischer, 04.10.2012
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    Die EnEV 2009 sagt dazu aus:
    Das bedeutet konkret: innerhalb der thermischen Hülle können auch Räume liegen, die unbeheizt sind (Anmerkung: das gab es nach EnEV 2007 so noch nicht). Bei Wohnhäusern werden heute häufig auch eigentlich nicht direkt zur Beheizung vorgesehene Kellerräume (statt vielleicht nur das UG-Treppenhaus und der UG-Hobbyraum) mit eingerechnet. Bringt rechnerische Vorteile: größeres Volumen, Heiz- und WW-Leitungen innerhalb der thermsichen Hülle etc. etc.. Wenngleich anzumerken ist, dass dies "eigentlich" nicht genau mit dem zu bauenden Haus übereinstimmt. Ist so.
    Beurteilen kann man den konkreten Fall nur, wenn man die Pläne, das Objekt und die Berechnung kennt. Das führt hier also zu weit. Fragen Sie doch den Aufsteller....

    Wenn in Ihrem Fall AN zu 429m² berechnet ist, bedeutet es, dass er mit 429m²/0,32m[SUP]-1[/SUP] = 1340m³ gerechnet hat...
    Bei wesentlich vom üblichen abweichenden Geschoßhöhen gibt's ne abweichende Berechnung.
     
  11. #11 alfred33, 07.10.2012
    alfred33

    alfred33

    Dabei seit:
    19.09.2011
    Beiträge:
    79
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    bergtheim
    Hallo Alfons,

    vielen Dank für Deine Erläuterungen und Hinweise. Das Einzonenmodell kann gemäß Definition siehe

    http://www.ibo-plan.de/glossar/thermische-gebaeudehuelle.html

    bei meinem Haus nicht angewendet werden, da eine deutliche Grenze zu den nicht-beheizten Kelleräumen durch eine Trennwand (alledings mit nicht gedämmten Türen) zum beheizten Flur verläuft, der das Souterrain und die kalten Kellerräume klar voneinander trennt. Es gibt weder gefangenene beheizte noch gefangene unbeheizten Räume; der im Keller beheizte Wohnraum stellt einen einheitlichen, zusammenhängenden Korpus dar, ebenso der unbeheizte kalte Keller, der aus dem Gesamtvolumen gemäß meiner Einsicht hätte abgezogen werden müssen. Im kalten Bereich befindet sich allerdings der Heizungskeller, der gemäß meiner Interpretation als Heizungsraum außerhalb der thermischen Hülle zählt, wenngleich er auf Grund von Anlagenverlusten natürlich deutlich temperiert ist und Wärme an einen unbeheizten Keller-Nebenraum wahrnehmbar abstrahlt.

    Der gesamte umbaute Raum des Hauses beträgt gemäß Deiner Berechnung und dem Architektenplan 1340qm. Die von der Behörde geprüfte und tatsächlich beheizte Wohnfläche beträgt 262qm, die Nutzfläche gemß dem Ersteller des Energieausweises jedoch 438,4 qm. Ist das Verhältnis von Wohnfläche zu Nutzflächen mit 100% zu 167% nicht etwas sehr groß? Ist das plausibel?
     
  12. #12 Alfons Fischer, 07.10.2012
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    ...dass die Nutzfläche AN und die tatsächliche Nutzfläche zwei Paar Stiefel sind, habe ich, so meine ich, ausreichend erläutert. Diese sind nicht zu vergleichen.
    Dass hier deutlich abweichende Zahlen rauskommen hängt wohl damit zusammen, dass der Aufsteller ein großes beheiztes Volumen angesetzt hat. Ich will aber damit nicht sagen, dass dies falsch ist. Die Festlegung desselben birgt allerdingt Interpretationsspielraum.
    Meines Erachtens sind beide Herangehensweisen nicht falsch und es wird in der Fachwelt auch genau so gemacht.
    Wir kennen hier nicht die Randbedingungen, weshalb wir das folglich nicht beurteilen können.
    Es wird immer Leute geben, die sagen: ich rechne das so oder ich rechne das eben anders...
    (ich teile übrigens nicht in allen Punkten die Auffassung des Kollegen, der den Text aus Ihrem Link erstellt hat!)

    Übrigens bleiben wir bei Wohngebäude immer bei Einzonern! (Der Link bezieht sich in erster Linie auf Nichtwohngebäude, wo "normal" und "niedrig temperierte" Bereiche vorliegen können.
    Die EnEV sagt sogar ausdrücklich, dass Flächen außerhalb der als beheizt gerechneten Zone nicht zu berücksichtigen ist. Was beheizt gerechnet wird / werden kann: siehe oben.

    Aber jetzt mal Klartext: was sagt denn der Aufsteller der Berechnung dazu? Und was wollen Sie bezwecken?
    Zu welchen Zweck wurde denn die Berechnung beauftragt? Und: wer ist der Auftraggeber?
     
Thema: Energieausweis: stimmt denn das?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. energieausweis beheizte kellerräume

    ,
  2. spitzboden in thermische hülle nach enev

Die Seite wird geladen...

Energieausweis: stimmt denn das? - Ähnliche Themen

  1. Hohe Werte im Energieausweis

    Hohe Werte im Energieausweis: Hallo, wir schauen uns grad nach einer neuen Wohnung zum Kauf um. Dabei ist der recht hohe Wert des Energieausweises aufgefallen welcher im E...
  2. Energieausweis online als PDF Datei erstellen lassen

    Energieausweis online als PDF Datei erstellen lassen: Energieausweis erstellen online für ca. 100,- € Werden solche Ausweise anerkannt ? Worauf sollte man achten?
  3. Ist dieser Energieausweis korrekt?

    Ist dieser Energieausweis korrekt?: Hallo, ich muss mein Haus verkaufen und benötige dazu einen Energieausweis. Daher habe ich mir meinen „alten“ zum ersten mal richtig angeschau....
  4. Energieausweis- Keine Bauunterlagen zum Haus von 1880

    Energieausweis- Keine Bauunterlagen zum Haus von 1880: Hallo liebes Forum, ich bin ziemlich verzweifelt und hoffe, dass ich hier vielleicht noch ein paar Ansatzpunkte erhalte. Mein Elternhaus soll...
  5. Energieausweis stimmt nicht mit Wärmebedarfsberechnung überein...

    Energieausweis stimmt nicht mit Wärmebedarfsberechnung überein...: Hallo liebes Forum, ganz kurz eine Frage und Bitte um Rat, wie (und ob) weiter vorzugehen ist. Unsere WP läuft seit etwa Mitte des Jahres und...