Haus soll in Winterschlaf

Diskutiere Haus soll in Winterschlaf im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Freunde, ich möchte mein Haus ab demnächst bei Abwesenheit überwintern. Es ist dann völlig unbewohnt. (Die Nachbarn werfen ein Auge...

  1. #1 alfred33, 02.10.2012
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    Hallo Freunde,

    ich möchte mein Haus ab demnächst bei Abwesenheit überwintern. Es ist dann völlig unbewohnt. (Die Nachbarn werfen ein Auge darauf.). An Weihnachten möchte ich für eine Woche zurückkommen und darin wohnen; dann soll es wieder in den Winterschlaf bis Ostern. - Ich habe eine Buderus GT153 Heizung 1993 - ein außentemperaturgeführter Niedertemperatur-Ölkessel- bei dem ich Neigung, Heizkurve und Grenztemperatur einstellen kann. In den Räumen habe ich Thermostatventile. Welche Einstellungen würdet Ihr empfehlen? Es ist ein Massivhaus Baujahr 1993, U-Wert Fenster=1.3/ k-Wert Wände= 0,44) Standort ist eine Gemeinde bei Würzburg. Vielen Dank.
     
  2. Neutal

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    Wenn auf Sparflamme geheizt wir, kann es bei einem strengen Winter eng werden. Auf jeden Fall das Wasser aus den Wasserleitungen entfernen damit diese nicht kaputtfrieren.
     
  3. #3 alfred33, 02.10.2012
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    Was wären denn sinnvolle Einstellungen, mit denen ich auf der sicheren Seite bin? Möchte an Weihnachten auch nicht ein total kaltes Haus, das ich 3 Tage erst mal aufheizen muß? Hat jemand eine Empfehlung?
     
  4. helge2

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    Hallo alfred33,
    Also die Heizung wärend Deiner Abwesenheit auf Frostschutz,oder ganz geringe Leistung stellen.
    Damit Dir das Haus nicht total auskühlt.
    Weiß ja nicht wieviel Vertrauen zu den Nachbarn da ist,oder einen guten Freund beauftragen mit Schlüßel zum Haus-ein-zwei Tage vor Deiner Rückkehr die Heizungsanlage wieder höher zu stellen-das Du halt normale Zimmertemperatur für die Woche wieder hast.

    Gruß helge2
     
  5. #5 the motz, 03.10.2012
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    Auf "Frostschutz" solltest deine Regelung auf keinen Fall stellen, da sonst evtl exponierte Anlagenteile trotzdem einfrieren können.
    Das selbe gilt übrigens auch für evtl vorhandene Thermostatköpfe bei Heizkörperventilen...

    Das vernünftigste wird sein, die Hütte reduziert (nachtabsenkung, Eco, oder wie auch immer das heißt) zu heizen, um Frostschäden zu vermeiden.

    Um wieder auf normaltemperatur zu kommen, reicht es eigentlich, einen datumseintrag zu setzen, der zwei Tage vor deiner Rückkehr die Anlage wieder in Normalbetrieb setzt.
     
  6. #6 alfred33, 03.10.2012
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    Hallo Motz und all die anderen,

    Nachtabsenkung ist natürlich gut (Heizkurve und Niveau bleiben unangetastet). Aber um wieviel Grade absenken? Die übliche Nachtabsenkung von 4 ° erscheint mir wenig. Wie hoch/niedrig die Heizgrenztemperatur einstellen? Auf welche Temperatur die Ventile der Heizkörper? Die Idee, die Nachbarn veranlassen zwei Tage davor aufzuheizen ist natürlich eine Möglichkeit. Aber was stelle ich davor ein, um auf der sicheren Seite zu sein?
     
  7. #7 the motz, 03.10.2012
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    Tiefer als 15 Grad würd ich nicht gehen, das sollt bei deiner Regelung einzustellen sein, ich kenn das Fabrikat nicht auswendig, da hilft sicher das Manual.
    Die thermostaköpfe kannst so lassen, wie die sind, solange nicht auf Frostschutz stehen...
     
  8. #8 alfred33, 03.10.2012
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    Sollten diese dann nicht mindestens auf 15° stehen? Welche Einstellung die Heizgrenztemperatur?
     
  9. R.B.

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    Mir wäre nicht bekannt, dass dies bei dem o.g. Kessel möglich wäre.

    Vorsicht auch mit irgendwelchen "Frostschutz"-Funktionen. Die sind üblicherweise dazu gedacht die Anlage zu schützen, nicht das Haus.

    Liefere mal weitere Infos zum Kessel (genaue Bezeichnung) und zur aufgebauten Regelung.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 JaquesTati, 04.10.2012
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    Man kann hier noch lange über technische Details und mögliche Einstellungen philosophieren, aber ein Blick in die Versicherungspolice ist sinnvoller!

    Bei längerer Abwesenheit verlangt die Versicherung zuweilen, dass das Wasser aus der gesamten Anlage abgelassen wird (Details sind dem Kleingedruckten der Police zu entnehmen, eventuell den Versicherungsvertreter hinzuziehen und sich anderweitige Absprachen schriftlich bestätigen lassen). Heizungsnot- bzw. Grundprogramme zählen nicht, ebenso wenig wie die zweimalige Begehung pro Woche durch entsprechende Personen (siehe aktuelle Rechtsprechung).

    Über die Sinnhaftigkeit des „Ablassens und Nichtheizens“ kann man gerne fachlich diskutieren, aber man büßt so seinen Versicherungsschutz ein, was ich leider am eigenen Leib erfahren durfte. Alternativ bieten manche Versicherungen eine entsprechende Zusatzoption an, dann kann man das Haus unbeaufsichtigt weiter beheizen und im Schadensfall übernimmt die Versicherung alle Kosten. Selbstredend ist diese Versicherungsoption nicht gerade sonderlich preiswert, aber wer einmal sämtliche Heizkörper mitsamt Steigleitungen in einem „bewohnten“ Haus ersetzen musste, weiß danach einen solche Zusatzvereinbarung zu schätzen.

    mfG

    JaquesTati
     
  11. Martl

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    Naja,

    wenn du so lange weg bist gehe ich böswillig :-) mal eben von ner netten Weltreise aus.....

    Lohnt es sich dabei wirklich Schäden zu riskieren um ein paar Euronen zu sparen?
    Ganzes System auf sinnvoll niedrige temperatur stellen bei der KEINE gefahr des Einfrierens und KEIN Tauwasserausfall zu befürchten ist.
    Denn dann wird das Sparen ganz schön teuer.....
     
  12. #12 JaquesTati, 04.10.2012
    JaquesTati

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    Noch einmal ganz deutlich für alle, die ein Problem mit dem Lesen und Verstehen des Beitrags #10 haben.

    Es ist versicherungstechnisch vollkommen egal, ob man die Heizung bei längerer Abwesenheit bei nun 5, 15 oder 30 Grad Raumtemperatur betreiben möchte, erst ein Blick in das Kleingedruckte verrät, wie man sich bei längerer Abwesenheit zu verhalten hat, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

    mfG

    JaquesTati
     
  13. Baumal

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    ich habe ein problem mit beitrag 10.

    was bedeutet "die" versicherung verlangt "zuweilen".?
    und die aktuelle rechtsprechung wäre auch interessant.link?
    was ist eine längere abwesenheit.link?
    2tage? 4wochen? 14 monate?. link?
     
  14. Baumal

    Baumal

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    krankenhausaufenthalt?
    U-haft?
    wwi... noch alles

    was ist eine "längere abwesenheit"?
     
  15. R.B.

    R.B.

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    Ich weiß noch immer nicht, um was für eine Versicherung es hier geht. Meiner Gebäudehaftpflicht ist es ziemlich egal wie ich mein Haus beheize, meine PKW Haftpflicht interessiert das auch nicht. Wenn ich natürlich meinen Rembrandt mit 10 Mio versichert habe, dann sieht das sicherlich ganz anders aus.

    Gruß
    Ralf
     
  16. #16 alfred33, 04.10.2012
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    Stimmt: Geht bei der Anlage nicht. (Buderus Niedertemperaturkessel GT115-28 mit HS 3220 und ecomatic Fernbedienung umb).

    Genau das ist mein Problem. Ich fühle mich von Dir sehr verstanden.

    Versicherungstechnisch habe ich mit der Versicherung vereinbart, dass ich die Hauptwasserleitung abstelle, die Heizung mindestens auf einer Raumtemperatur von 10° weiterlaufen lasse und einmal pro Woche ein Nachtbar nachsehen geht, der allerdings die Anlage selbst nicht bedienen kann.

    Zunächst: Sind 10° eine vernünftige Innen-Temperatur fürs Haus? (Bj 1993/ Wände u=0.44/ Dach u=0.35/ Fenster-Gesamtwert u=1,3 g=63%; das Haus hat mit 88 qm Fensterflächen einen Wandanteil von 25%, die größte Glasfläche als integrierter Windergarten im Süden. Soll ich mit der Temperatur vielleicht höher gehen? Wie hoch?

    Inzwischen habe ich herausgefunden, dass ich mittels der Fernbedienung in eine "dauerhafte Nachtabsenkung" gehen kann mit einer einstellbaren Temperatur von z.B. 10° im Referenzraum, der allerdings nach Süden geht, sodass andere Räume (z.B. im Norden) vermutlich 2-3°kühler temperiert werden. Thermostate würde ich bei einer 10° Absenkung alle auf 12° (Stufe 1) setzen. Bei der Heizkurve wurden unglücklicherweise die Werte des Vorbesitzers verstellt, sodass ich mich an die Werkseinstellungen halten könnte (Neigung 12/Niveau 10.).

    Was haltet ihr davon?
     
  17. #17 JaquesTati, 04.10.2012
    JaquesTati

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    Das kann zeitnah nachgeliefert werden.

    Die Punkte 1 und 3 gehören inhaltlich zusammen. Mit „zuweilen“ und „längere Abwesenheit“ hängt von der (individuellen) Ausgestaltung der entsprechenden Versicherungspolice des Anbieters ab. In unserem Fall gab es einen entsprechenden Passus im sogenannten „Kleingedruckten“ und dort war vom Ablassen des Wassers die Rede, wenn die Abwesenheit am Stück sechs Wochen übersteigt.

    Und auch eine regelmäßige Kontrolle der Heizungsanlage bei längerer Abwesenheit – in unserem Fall zweimal pro Woche – schützt einen nicht vor dem Verlust des Versicherungsschutzes. Da ich gerade keinen Zugriff auf Juris habe, liefere ich exemplarisch einmal nachfolgenden Link (erster Suchmaschinentreffer)

    http://www.tagesspiegel.de/wirtscha...zung-wasserfrust-bei-winterfrost/1092424.html

    mfG

    JaquesTati
     
  18. R.B.

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    Dann würde ich die WW Erzeugung auf 0 stellen (direkt an der Regelung), und eine tiefe Nachtabsenkung programmieren. Dann an der Fernbedienung (das ist hoffentlich die mit 2 Tasten) auf Nachtbetrieb. Raumthermostate nicht zu sehr zudrehen, so dass sichergestellt ist, dass zur Not der HK auch heizt. Ob dann ein einzelner Raum ein paar Grad kälter ist, spielt bei 10°C Referenz und den paar Wochen keine Rolle.
    2 Tage bevor Ihr wieder nach Hause kommt, soll der Nachbar einfach an der Fernbedienung auf Tagbetrieb schalten. 1 Tastendruck genügt.

    Je nach Abwesenheitsdauer würde ich bei Ankunft den kompletten Speicher leeren und dann auf hohe Temperatur aufheizen. Auch die Leitungen zu den einzelnen Zapfstellen mal richtig "durchspülen". Ist dann alles wieder auf Temperatur, dann kannst Du wieder den Automatikbetrieb aktivieren.

    Ich gehe mal davon aus, dass Du die Leitungsführung in Deinem Haus kennst, und keine Leitungen in frostgefährdeten Bereichen liegen. Ich denke herbei insbesondere an Trinkwasserleitungen. Sollten irgendwelche Rohre in kritischen Bereichen liegen, dann wäre darüber nachzudenken, das TW Leitungssystem zu entleeren.

    Gruß
    Ralf
     
  19. #19 JaquesTati, 04.10.2012
    JaquesTati

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    @alfred33:

    In ihrem eigenen Interesse sollte Sie die Abmachung mit Ihrer Versicherung schriftlich festhalten! Auch unserer Versicherung war bekannt, das es sich um einen Leerstand handelte und das Objekt auch vorerst nicht vermietet werden durfte und wir nur verwaltend tätig waren. Aber wir hatten das zu unserem Leidwesen nicht entsprechend nachweislich gegenüber der Versicherung dokumentiert und uns auf die Begehung zweimal pro Woche durch Dritte verlassen (die auch korrekt durchgeführt wurde, sich aber bedingt durch einen starken Kälteeinbruch als nicht ausreichend herausgestellt hat)

    mfG

    JaquesTati
     
  20. #20 trekkie, 04.10.2012
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    Ich muss demnächst auch wieder umstellen, soweit aus meiner Erinnerung hatte ich letztes Jahr Nachtabsenkung 6°C und Warmwasser 15°C (ist der minimalst einstellbare Wert bei uns), Thermostatventile auf '*' Frostschutz, außer im Raum wo die Öltanks stehen.

    Ansonsten ist 1x die Woche Kontrolle ganz gut, Wasserdruck prüfen, schauen ob das Teil auf 'Störung' läuft, etc.
    In richtig fies kalten Abschnitten (zB. der heurige Februar) kann 1x die Woche schon zuwenig sein, kommt drauf an wie lange und wie stark der Frost zuschlägt, Kahlfrost oder dicke Schneedecke etc.
     
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