DRINGEND! Bodenplatte bewässern?

Diskutiere DRINGEND! Bodenplatte bewässern? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Heute wurde unsere Bodenplatte gegossen. Es war in ca. 1cm starke Wasserschicht auf der Oberfläche. Diese wurde mit einer Folie bedeckt, aber...

  1. Lecter

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    Heute wurde unsere Bodenplatte gegossen. Es war in ca. 1cm starke Wasserschicht auf der Oberfläche. Diese wurde mit einer Folie bedeckt, aber nicht überall und vor allem nicht dicht.

    Sollen wir die Bodenplatte trotzdem bewässern bei diesen Temperaturen und wenn ja, wie lange? Der Polier meinte:" Müsst Ihr nicht unbdingt, des paßt schon so..."
     
  2. #2 gunther1948, 02.10.2012
    gunther1948

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    hallo
    polier hat recht, abdeckung sollte nur komplett sein.

    gruss aus de pfalz
     
  3. Yilmaz

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  4. BJ67

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    Wenn es nicht regnet und Stellen frei liegen, sollte man bewässern, siehe HIER
     
  5. #5 gunther1948, 03.10.2012
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    hallo
    besser ist das abdecken mit folie, verhindert schonender ein zu schnelles austrocknen.
    bei wasser und viel sonne ist das ungefähr so, als wenn du nach einem 10 000 m lauf mit kaltem wasser abgespritz wirst.

    gruss aus de pfalz
     
  6. Lecter

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    Wir haben die Bodenplatte nun gesten Abend gewässert. Heute Vormittag haben wir die Folie entfernt, die Bodenplatte war an zwei kleineren Stellen schon komplett trocken. Daraufhin haben wir nochmal die gesamte Bodenplatte gewässert und die Folie sehr sauber und dicht verlegt.

    Das dürfte nun endgültig reichen oder? Es gibt und gab keinen Tropfen Regen seit dem betonieren gestern...

    Morgen wollen die Handwerker mit dem Mauern beginnen.
     
  7. #7 RMartin, 04.10.2012
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    Schöööööön. Das 'liebt' der Beton.

    Endgültig nicht unbedingt. Eine ausreichende Nachbehandlung sollte schon länger als 1-2 Tage im Regelfall erfolgen.
    Bei der momentanen Witterung sehe ich es aber nicht als bedenklich an wenn für das Mauern (heute) dann die Folie entfernt wird. Bei trockener Witterung (sieht zwar derzeit nicht danach aus), sollte aber zumindest zum Feierabend dann nochmal gewässert werden.
     
  8. Lecter

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    D.h. man wässert, obwohl schon die ersten Mauern darauf hochgezogen wurden?
     
  9. #9 RMartin, 04.10.2012
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    Wenn die ersten Mauern so zeitig hochgezogen wurden, dass ein Nachbehandeln der Bopla noch notwendig ist, dann ja.

    Um die nächste Frage, die da wäre "Wie lange muss denn nachbehandelt werden?" vorwegzunehmen, folgendes:

    Die Nachbehandlungsdauer richtet sich nach vielen Parametern. U.a. Bauteil, Witterung, Betonsorte und Nachbehandlungsart.


    Bei Deinem Bauvorhaben (also einer Bopla für ein Häuschen) und der momentanen Jahreszeit empfehle ich noch bis zum Wochenanfang (Sonntag-Montag) drauf zu achten. Sollte es also bei Euch nicht regnen, dann entspr. wässern (lassen). [Wenn von der verantwortlichen Baustellenleitung nichts anderes angeordnet wird oder solche Infos gänzlich ausbleiben.]
     
  10. #10 JamesTKirk, 04.10.2012
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    Wie lange nachbehandelt wird, hängt von der Festigkeitsentwicklung des Betons ab (steht auf dem Lieferschein) und der Bauteiltemperatur. Wir haben so um die 15 - 20 °C, da müssen nach DIN 1045-3 folgende Fristen eingehalten werden:

    Festigkeitsentwicklung schnell: 1 Tag
    Festigkeitsentwicklung mittel: 2 Tage
    Festigkeitsentwicklung langsam: 4 Tage

    Da eine Bodenplatte ein risssensibles Bauteil ist, empfehle ich, die Nachbehandlungsfristen deutlich zu verlängern (z.B. Verdoppelung).
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 04.10.2012
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    Irgendwie versteh ich hier etwas nicht!
    Wieso ist der Bauherr der, der die Nachbehandlung durchführt. Sorry - sowas gehört in die Verantwortung der ausführenden Firma! und nicht die des (achlich unwissenden) Bauherren.

    Wenn was schiefgeht, sagt die Baufirma: Ätsch lieber Bauherr, hast falsch nachbehandelt :p

    Geht mal gar nicht!
     
  12. #12 JamesTKirk, 04.10.2012
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Die Nachbehandlung ist nach VOB eine Nebenleistung und gehört dazu wie der Betoneinbau selber. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet.
     
  13. #13 RMartin, 04.10.2012
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    @ R.Dühlmeyer:

    Das ist 100% korrekt, dass die Verantwortung beim Bauunternehmer liegt.

    Jedoch scheint es hier wie so oft zu sein, dass sich Selbiger nicht sonderlich zu engagieren scheint dsbzgl.


    Wenn alle mit dem Bau tätigen Firmen ihre Arbeit einschl. deren Verantwortungen vollends und korrekt ausführen würden, dann wären glaube ich mehr als die Hälfte aller Threads in diesem Forum nicht vorhanden.
     
  14. Lecter

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    Mir macht das nichts aus etwas mitzuhelfen...

    Ich habe mit dem Betonlieferant telefoniert und der meinte, feucht halten bis morgen Freitag. Da es jetzt eh regnet, hat sich das Problem von selbst erledigt.

    Mir fällt hier im Forum auf, dass erstmal alles in Frage gestellt wird. Für mein Bauvorhaben kann ich sagen, daß alle bisher versucht haben, mir eine ordentliche Leitung abzuliefern. Manchen hier würde es echt gut tun, ein-zwei Gänge runterzuschalten und einfach mal ganz simpel auf eine Frage zu antworten, sodenn eine wirklich passende Antwort parat. Das beziehe ich hier nicht direkt auf meine hauptsächlich hilfreiche bekommen Antworten, sondern allgemein!
     
  15. casch

    casch Gast

    Und wenn du dabei etwas falsch machst? Wer haftet dann? Wer zahlt die Ausbesserung?
     
  16. Lecter

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    Bei allem wo ich helfe informiere ich mich vorher - hier oder beim Fachmann vor Ort, wie in dem Fall beim Betonlieferant.

    Kleines Beispiel: Ich fahre privat einen Toyota Prius, Voll-Hybrid. An dem mache ich auch alles selber. Andere kriegen schon weiche Knie, wenn sie beim Prius den Motorraum öffnen...:mega_lol:

    Meine Frau z.B. hat die Handwerker mit nem Blech Donauwelle überrascht. Da sitzt man zusammen, schnackt und mapft Kuchen. Man sollte immer ne gute Beziehung zu den Handwerkern haben. Die arbeiten hart für ihr Geld, meist viel härter als der Großteil der Fragesteller hier, mich eingenommen!

    Deswegen kann man die einfacheren Dinge auch gerne mal übernehmen. Oder mal ein Lob aussprechen! Da bricht niemand eine Zacke aus seiner Krone...
     
  17. #17 Thomas B, 04.10.2012
    Thomas B

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    Es steht Dir natürlich frei etwas selber zu machen und tatsächlich ist die Nachbehandlung ja auch nicht wirklich schwierig!

    Nur: WENN es zum Zerwürfnis kommt, wenn Du feststellst, daß die Bopla undicht, rissig was auch immer ist, dann hast Du im Zweifelsfall rechthlich schlechte Karten. Auch wenn der BU etwas falsch gemacht haben sollte, kann er die (Mit-)Schuld immer schön auf Dich abwälzen, weil es ja nicht er war, der etwas falsch gemacht hat, sondern natürlich DU!

    Es geht also nicht darum eine solche Leistung als für einen Laien unbewältigbar darzustellen, sondern nur darum die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen hinzuweisen.
     
  18. casch

    casch Gast

    Finde ich gut, ist auch unproblematisch. Von den Gewerken der Handwerker würde ich aber die Finger lassen. Irgendwann geht etwas schief und dann ist es leicht, alles auf dich zu schieben - und es wird dann auf dich geschoben - Donauwelle hin oder her.
     
  19. LaSina

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    Da hat der Thomas B absolut recht. Wenn was schiefgeht liegt der schwarze Peter bei dir ...
     
  20. #20 RMartin, 04.10.2012
    RMartin

    RMartin

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    Ja, klar sind Eigenleistungen meist kritisch zu bewerten bzgl. späterer Gewährleistung.

    Wobei auch zu sagen ist, dass nicht jeder später auftretende Mangel auf z.B. eine vom Bauherrn nachbehandelte Bopla zurückgeführt werden kann.
    Wenn es später zu Schäden kommt, dann ist weiterhin wie bei allem gesunder Menschenverstand gefragt; auch bei evtl. mal eigen ausgeführten Teilleistungen.
    Und Pauschalierungen das dann der schwarze Peter bei einem selber liegt sind vorsichtig zu betrachten und erstmal Quatsch.

    Im vorliegenden Fall sowieso; was will der Bauunternehmer denn später sagen; "Du hast selber gewässert und deswegen sind nun Risse in der Bopla?".

    Dann bleibt weiter anzumerken, dass der Unternehmer bei einem später auftretenden Mangel nachweisen müsste, dass überhaupt Eigenleistung erbracht wurde, wenn er meint, dass der Mangel darauf zurückzuführen ist.


    Aber im Allgemeinen vertrete ich auch die Meinung, dass ohne saubere Abgrenzung der Schnittstellen keine entspr. Teilleistungen vom Bauherrn ausgeführt werden sollten. Eben um evtl. berechtigte aber auch unsinnige spätere Diskussionen zu vermeiden.
     
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