Wann gilt Hanglagenkeller als Vollgeschoß (bayerische Bauordnung)?

Diskutiere Wann gilt Hanglagenkeller als Vollgeschoß (bayerische Bauordnung)? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, nach aktueller bayerischen Bauordnung kann auch der Keller als Vollgeschoss zählen: Bayerische Bauordnung (BayBO 1998), Art. 2...

  1. #1 noips80, 03.10.2012
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    Hallo zusammen,

    nach aktueller bayerischen Bauordnung kann auch der Keller als Vollgeschoss zählen:

    Bayerische Bauordnung (BayBO 1998), Art. 2 (5):

    Als Vollgeschosse gelten Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche.

    Die BayBO 1998 ist zwar alt aber in der aktuellen steht ein Verweis auf die alte, was Vollgeschossdefinition betrifft.

    Für mich stellen sich vollgende Fragen:


    1. Ist die "Deckenunterkante" die Decke, die ich im Keller stehend mit der Hand berühren kann?

    2. Wie ermittelt man die mittlere Höhe in diesem Sinne? (es gibt keine Festlegung der Geländeoberfläche, also muss die natürliche zur Ermittlung genommen werden)
    Ich kann mir vollgende Berechnung als dankbar vorstellen (siehe skizzierte Seitenansicht der von der Hanglage betroffenen Seite):
    Skizze.jpg
    Zuerst die Berechnung der mittleren Höhe des schwarz dargestellten Teils durch die Berechnung der Fläche der über der Gelängeoberfläche liegenden Kellerwand und Division durch die Wandlänge. Zur Berechnung der Fläche teilt man die Wand in ein Rechteck und ein Dreieck (wie in der Skizze unten).

    Fläche = a*d + c*d/2
    Mittlere Höhe = Fläche / d

    So würde ich rein logisch, ohne das Wissen von speziellen bautechnischen Besonderheiten, vorgehen. Wie wird es in der Realität gemacht?

    Sagen wir mal das bestehende Gebäude (schwarz) wird durch die Anbauten (blau und rot) erweitert. Die obige Berechnung der mittleren Höhe muss dann erweitert werden:

    Mittlere Höhe = (a*d + c*d/2 + a*e + b*f) / (a + d + f)

    Wenn das so stimmt, dann sieht man ja, dass die mittlere Höhe sich verringert, wenn der linke Anbau (blau) länger wird (höhere Werte für e) oder entsprechend vergrößert, wenn der rechte Anbau länger wird (höhere Werte für f). Rein theoretisch kann dadurch ja erreicht werden, dass durch geschickte Wahl der der Werte e und f der Keller gerade noch als Kellergeschoss durchgeht und dass man das Gebäude deswegen un ein Stock höher bauen kann. Wie sehen solche Fälle aber in der Praxis aus?

    Danke schon mal im Voraus!
     
  2. #2 Gast036816, 03.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    versuch es doch einmal einfach:

    (a+b)/2 = mittlere höhe.

    wenn die höhenentwicklung an den seiten mit geländegefälle unterschiedlich ist, berechnest du das für beide seiten. es geht um eine mittlere höhe als linienmaß, ich verstehe nicht, warum du in die flächenberechnung ausweichst.
     
  3. #3 noips80, 03.10.2012
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    Danke für die Antwort!

    Stimmt, in diesem Spezialfall kommt man zum gleichen Ergebnis. Mein Rechenweg über die Fläche ist ganz allgemein und ließe sich auch bei ganz beliebigen (z.B. auch wellenförmigen) Verläufen der Erdoberfläche verwenden (da müsste man aber integrieren, komme aus der Elektrotechnik, da gibt es oft solche Methoden).

    Wie ist es aber jetzt mit den Anbauten? Da muss ja ihre Länge auch ins Spiel kommen.
     
  4. #4 ManfredH, 03.10.2012
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    ManfredH Gast

    Ich denke, dass der Weg über die Fläche schon ok ist, wenn es mehrere unterschiedliche Höhepunkte gibt, d.h. wenn die Geländeoberkante nicht nur geradlinig von der einen Gebäudeecke zur anderen verläuft.
    Somit wäre die mittlere Höhe dann der Quotient (Fläche oberhalb Gelände bis Decken-UK) / (abgewickelte Länge) - also genau das, was deine Formel

    ja auch ausdrückt. Wobei aber die rechte Klammer falsch ist - anstatt a muss e rein als Länge für den blauen Anbau.
     
  5. #5 noips80, 03.10.2012
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    Nach der Berechnung in diesem Thema hier http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?8788-Vollgeschoss-oder-nicht müssen ja alle vier Wände einbezogen werden.

    Bei meiner Berechnung bin ich aber davon ausgegangen, dass die Betrachtung der Ansicht mit der Geländeneigung für die Ermittlung der mittleren Höhe ausreichend ist. Was ist jetzt richtig?
     
  6. #6 noips80, 04.10.2012
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    Was ist nun die Deckenunterkante? Ist das die im entsprechenden Geschoss die innen sichtbare Decke?

    Und wie wird die Höhe über der natürlichen Geländeoberfläche richtig bestimmt?

    Ich habe hier in anderen Themen schon 2 unterschiedliche Methoden gefunden, die in einem Fall unter Umständen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.

    1. Methode (in dem oben von mir verlinkten Thema):

    Mittlere Höhe aller Wände wird addiert und durch die Wandzahl geteilt.

    2. Methode:

    Höhe aller Gebäudeecken wird addiert und durch die Eckenanzahl geteilt.

    Rein mathematisch scheint mir aber keine der beide Methoden richtig zu sein.

    In der bayerischen Bauordnung wird nicht gesagt, was die Höhe im Mittel genau ist. Wie muss man denn da vorgehen?
     
  7. #7 ManfredH, 04.10.2012
    ManfredH

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    Liest du auch die Antworten, die man dir gibt???
    Durch die Anzahl der Wände zu teilen ist mit Sicherheit Quatsch, allein schon weil die Wände i.d.R. unterschiedlich lang sein dürften. Mittelwert der Eckpunkthöhen kann nur in dem Sonderfall richtig sein, wenn der Geländeverlauf zwischen allen Eckpunkten geradlinig ist, müsste dann aber zum gleichen Ergebnis führen wie die Berechung über die Fläche (glaube ich jedenfalls, nachgeprüft habe ich es nicht)
     
  8. #8 noips80, 05.10.2012
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    Ja. Ich war mir nur nicht sicher, ob du meintest, dass der Berechnungsweg für diese eine Wand OK ist oder für die Höhe des Geschosses insgesamt. Weil ich eben in diesem Forum gesehen habe, dass andere zur Bestimmung der Geschosshöhe alle vier Wände hernehmen.

    Das sehe ich auch so. Mich hat aber diese Berechnung hier (aus dem oben von mir gelinkten Thema) verunsichert.
    Den Anhang 116lqd1y1vbwh.bmp betrachten
    Ist diese Bestimmung der Mittleren Höhe dann falsch?
     
  9. #9 noips80, 05.10.2012
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    Was ist eigentlich "abgewickelte Länge"?
     
  10. #10 ManfredH, 05.10.2012
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