Ist die Zahl der Vollgeschosse eines Anbaus separat zu betrachten?

Diskutiere Ist die Zahl der Vollgeschosse eines Anbaus separat zu betrachten? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, dieses Thema hängt mit dem da zusammen:...

  1. #1 noips80, 03.10.2012
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    Hallo zusammen,

    dieses Thema hängt mit dem da zusammen:
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?69347-Wann-gilt-Hanglagenkeller-als-Vollgescho%DF-%28bayerische-Bauordnung%29

    Ein Haus in Hanglage mit Keller, Erd-, Ober- und Dachgeschoss ist mit einem Anbau zu erweitern. Die im Bebauungsplan erlaubte Zahl der Vollgeschosse ist mit III (II+D) angegeben. Durch die Hanglage ist der Kellergeschoss unten ca. 1,7m über der Geländeoberfläche. Wenn man jetzt auf der unteren Hangseite einen Anbau in voller Haushöhe macht und den Anbau für sich allein betrachtet, dann hat er ja 4 Vollgeschosse und würde gegen den Plan verstossen. Der Bauamtbeamter hat mir gesagt, dass der Anbau in voller Haushöhe deswegen nicht erlaubt ist. Aus meiner Sicht darf der Anbau aber nicht als separates Gebäude betrachtet werden, sondern das dadurch neuentstandene Gesamtgebäude muss betrachtet werden, um festzustellen ob der gesamte Keller ein Vollgeschoss ist oder nicht. Sehe ich es richtig, oder hat der Beamte recht?
     
  2. #2 noips80, 04.10.2012
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    Weiß das niemand? Ich habe in der Bayerischen Bauordnung nichts dazu gefunden.
     
  3. #3 noips80, 09.10.2012
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    Ich frage mich, wieso keiner was dazu schreiben mag. Weil niemand dazu was weiß oder weil niemand Lust hat zu antworten. Ich habe, wie gesagt in den Bauordnungen (BayBO und BauNVO) die Antwort darauf nicht gefunden. Wo findet man die Antwort in solchen Fällen?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 09.10.2012
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    Beim ohnehin für den Anbau notwendigen Bauvorlageberechtigten!
     
  5. Julius

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  6. #6 noips80, 10.10.2012
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    Sich einen Vorlageberechtigten / Architekten finden wäre natürlich eine Lösung. Ich würde aber ungern schon allein für die Klärung, ob sich mit diesem Objekt meine Vorstellungen realisieren lassen oder nicht, viel ausgeben. Ich möchte gern solche Sachen wie z.B. diese Frage hier zumindest grob klären, bevor ich das Haus kaufe und weitere Schritte mit dem Architekten plane.

    Welche "konkreten Rahmenbedingungen" sind denn in solchen Fällen z.B. maßgeblich?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 10.10.2012
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    Nun - viel ausgeben - ist relativ. Für die Klärung muss ja nicht gleich ein Auftrag für die LP 1- 4 erteilt werden. Das kann auch zum Nachweis ausgeführt werden, dann sind dafür vielleicht 2 - 300 € fällig, dafür gibts aber eine fundierte Aussage.
    Und für eine kleine Mehrsumme gibts auch gleich noch eine Bewertung der Immobilie, denn was nutzt ein den Vorstellungen entsprechend möglicher Anbau, wenn der Altbau es nicht wert ist, angebaut zu werden. :cry
     
  8. #8 noips80, 10.10.2012
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    Danke für die Antwort!

    Darf ich fragen, ob ihr die Antwort wisst und einfach keine Beratung geben wollt um euren "Kollegen" die Einnahmen zu sichern? Oder ist die Sache einfach viel zu speziell, als dass sich ohne viel Aufwand auf die Frage beantworten lässt.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 10.10.2012
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    ICH weiß sie nicht, weil ich die BayBO nicht (gut genug) kenne! Was die anderen denken, wissen die, nicht ich!
     
  10. #10 noips80, 10.10.2012
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    Ist das wirklich in 300€ drin? Ich habe es mir teurer vorgestellt. Was braucht der Fachmann denn alles dazu? Muss er nicht das Objekt vor Ort begutachten?

    Bewertung für eine "kleine Mehrsumme"? Über wieviel reden wir da? 500€?
     
  11. #11 ManfredH, 10.10.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Vielleicht weil man dir in deinem anderen Thread zum gleichen Thema schon ausreichend geantwortet hat?
     
  12. #12 noips80, 15.10.2012
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    Hm, das war mir jedenfalls nicht bewusst. Bei meiner Frage im anderen Thread gehe ich ja schon davon aus, dass bei Geschosshöhenermittlung die Anbauten nicht für sich allein zu betrachten sind, sondern das entstandene Gesamtgebäude. Meine eigentliche Frage dort lautet, wie berechne ich (ausgehend von obiger Betrachtung) die mittlere Höhe.

    Da mir aber aus der Bauordnung nicht klar wurde, ob die obige Betrachtung stimmt, habe ich hier fragen wollen, ob sie stimmt. Aus deiner Antwort sehe ich also indirekt, dass die Betrachtung stimmt. Sehe ich es richtig?
     
  13. #13 noips80, 17.10.2012
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    Darf ich bitte um eine kurze Bestätigung bzw. Verneinung bitten?
     
  14. #14 DieJulia, 12.04.2020
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    Lieber Noips80,
    mit großem Interesse habe ich Ihre Fragestellung hier im Forum gelesen. Auch wenn Ihre Frage nun schon einige Zeit zurückliegt, würde ich mich gern erkundigen, wie die Sache ausgegangen ist und ob es Ihnen inzwischen gelungen ist, eine klärende Antwort zu finden.
    Wir stehen nämlich gerade (ebenfalls in Bayern) vor einem ähnlichen baurechtlichen Dilemma und die Klärung Ihrer Frage würde mir dabei sehr viel weiterhelfen.
    Für Ihre Mühen bereits im Voraus vielen Dank.
    Beste Grüße
    DieJulia
     
  15. #15 simon84, 12.04.2020
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    Hallo @DieJulia macht doch bitte einen eigenen Beitrag dazu mit Skizze dann kann man das besser beurteilen
     
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