Ist die Festlegung der Geländeroberkannte eine Architektenleistung ?

Diskutiere Ist die Festlegung der Geländeroberkannte eine Architektenleistung ? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen! Nachdem unser Architekt eine etwas eigenwillige Auffassung von Dienstleistung hat, hat er mir gerade beschieden, das die...

  1. pepe9

    pepe9

    Dabei seit:
    26.01.2011
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kfm. Angestellter
    Ort:
    Leinburg
    Hallo Zusammen!

    Nachdem unser Architekt eine etwas eigenwillige Auffassung von Dienstleistung hat, hat er mir gerade beschieden,
    das die Festlegung der Geländeoberkannte, am Gebäude, für den Stukateur keine Architektenleistung sei,
    sondern zu den Außenanlagen gehörig sei und somit keine druch den Architektenvertrag (beauftragt ist LPH 5-8)
    gedeckte Leistung sei. (Auf gut Deutsch - er möchte es nicht machen.)

    Ist das wirklich so ?

    Vielen Dank schon mal.

    Grüße
    Peter
     
  2. #2 gunther1948, 09.10.2012
    gunther1948

    gunther1948

    Dabei seit:
    05.11.2006
    Beiträge:
    6.917
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    architekt/statiker
    Ort:
    67685 weilerbach
    hallo
    und wie hat er die höhe der wandabdichtung, spritzschutzhöhe, sockelputz festglegt?
    nur ne frage.

    gruss aus de pfalz
     
  3. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    hmmm.. noch nie gehört so etwas.

    ruf ihn an, frage höflich nach seiner
    berufshaftplichtversicherung und
    ob du nun den stukateur damit beauftragen
    solltest eine geländeoberkannte festzulegen.

    er wird sich rühren, wetten dass?
     
  4. #4 Thomas B, 09.10.2012
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Die GOK sollte eigentlich schon etwas früher definiert worden sein (LP 4: Bauantrag). Da wird das haus ja irgendeine Bezugshöhe haben (Bezug: Kanaldeckel zu EG-Fertigfußboden zum Beispiel).
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 09.10.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Das ist DIE Frage. Die soll der "Kollege" mal beantworten!
     
  6. #6 Schwarz, 09.10.2012
    Schwarz

    Schwarz

    Dabei seit:
    22.04.2009
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hessen
    hmm, die frage nach den abdichtungshöhen wurde zu recht gestellt. ebenso dürfte die sockelplanung als detail zu erstellen sein. und anderes.

    allerdings sollten ja nun auch die ansichten generell mal durchgeplant werden. und die lage der lichtschächte und etliches anderes. und da ihr leistungsphase 5 vereinbart habt,
    würde ich ihm hier das leistungsprofil aus der hoai mal unter die nase reiben und ansonsten vielleicht mal nachfragen, ob die höhe des honorars bei auslassen diverse planungsleistungen
    denn noch angemessen ist.

    aber die geländeoberkante, und das ist eigentlich richtig, wurde bereits beim bauantrag definiert.

    schwarz
     
  7. #7 Gast036816, 09.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    anders rum gefragt - vielleicht kann er das nicht?

    dann frag ihn doch mal, ob die putzerleistung auch in die kostengruppe 500 gehört. so ein blödsinn!
     
  8. #8 Thomas B, 09.10.2012
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Wie ich schon geschrieben hatte: Ist im bauantrag ja eigentlich erledigt! Aber: Natürlich müssen die Handwerker eingewiesen werden, es muß denen gesagt werden wo was wie auch immer zu sein hat.

    Und -egal ob Bezugspunkt im Bauantrag klar definiert war- nun steht das Haus ja in der Landschaft. Da sollte es kein so großes Problem sein das (spätere) gelände festzulegen.

    Stellet sich also die Frage: WARUM will/ kann/ mag der Kollege das Gelände nicht festlegen. Was ist so schwierig daran?????
     
  9. pepe9

    pepe9

    Dabei seit:
    26.01.2011
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kfm. Angestellter
    Ort:
    Leinburg
    Bisher gar nicht.

    Er hat in ermangelung des Tiefbauers, der nach dem Aushub "keine Zeit mehr hatte..", einfach mal eine 8cm Magerbetonschicht, statt
    der vorgesehenen Schotter und Splittschicht unter die Bodenplatte einbauen lassen. Damit ist die Planung aus der Genehmigung erst mal invalide und das Gebäude steht 30 cm tiefer.

    Die Probleme gingen schon damit los, das die Perimeterdämmung auf die Betondoppelwände des Kellers geklebt wurde und eine Sockelabdichtung dann nur nach heftigem Einschreiten meinerseits (mit Gutachter) über die vorstehenden Anschlüsse zwischen Keller und EG Wand aufgebracht wurde.

    Übrigens hat die Nachfrage nach dem Nachweis der Berufshaftpflicht und die herausgabe eines Bautagebuchs zu keiner Reaktion geführt...

    Aber vielen Dank für die Hinweise !

    Ich denke hier wird der Anwalt das ausstehende Resthonorar einstreichen...
     
  10. #10 Thomas B, 09.10.2012
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...hoffentlich nicht so tief, daß das Erdgeschoß nun unterhalb der Rückstauebene liegt. Wenn doch, sehe ich allerdings haftungstechnisch etwas auf den Kollegen zukommen....
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 09.10.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wenn das alles so ist wie geschildert, dann würde ich mit dem Anwalt nicht bis zur Schlußrechnung warten, sondern den jetzt schon auf die Reise schicken.

    Du hast derzeit einen Schwarzbau!!!
     
  12. #12 Thomas B, 09.10.2012
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ..naja Ralf, so einen Lpsus legalisieren zu lassen, dürfte (idR) kein Problem sein.

    Ob das Haus jedoch noch technisch funktionstüchtig ist (zB: Thema EG - Höhe unter Rückstauebene????) würde mich erstmal mehr interessieren.

    Daß der A. hier einfach entschieden hat einen deutlich schwächeren Unterbau einzubauen ist merkwürdig. Zwar war der geplante UNterbau knackig, mag aber der Statik geschuldet wesen sein? Oder warum sonst soviel Zeugs unter der Bopla???? Wenn statisch gefordert (Bodengutachten?), so wäre ein Abweichung vom Soll hier schon kühn....
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 09.10.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Thomas - ich geh auch davon aus, dass es rel. einfach heilbar ist. Aber i.A. ist das ein Schwarzbau. Punkt!

    Das mit dem Unterbau sehe ich ähnlich.
     
  14. #14 Thomas B, 09.10.2012
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Vielleicht erhellt uns ja der TE mal über die Notwendigkeit des Unterbaus...oder war dies einfach einer Laune geschuldet hier so üppig Material einzubringen?????
     
  15. #15 gunther1948, 09.10.2012
    gunther1948

    gunther1948

    Dabei seit:
    05.11.2006
    Beiträge:
    6.917
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    architekt/statiker
    Ort:
    67685 weilerbach
    hallo
    wieso üppig der ist doch 30 zu tief?

    gruss aus de pfalz
     
  16. pepe9

    pepe9

    Dabei seit:
    26.01.2011
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Kfm. Angestellter
    Ort:
    Leinburg
    Sorry war gerade nicht Online.

    Das Thema Rückstauebene ist gottseidank i.O. ,wenn mann der ausführenden Tiefbaufirma glauben darf.

    Was das Thema Statik angeht ist das mit dem Statiker abgesprochen gewesen.

    Den Grund für den massiven Unterbau kenn ich auch nicht so genau - bin ja Laie...

    Der Anwalt ist schon Unterwegs in dieser Sache.
     
  17. #17 Thomas B, 10.10.2012
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Nee Gunther....lt. Planung hätten unter der Bopla Schotter + Splitt (wozu eigentlich Splitt?) eingebracht werden sollen. Nun aber nur 8 cm SK-Schicht. Es fehlen nun 30 cm. Also hätte der Unterbau ca. 38 cm betragen sollen, ist aber nun nur 8 cm stark. Dieses Material hatte ich mit "üppig" gemeint und gemutmaßt, daß dieses ja wohl nicht nur so zum Spaß dort verplant worden ist und meine Bedenken geäußert, daß nun wohl etwas fehlt, was da eigentlich hätte sein sollen....
     
Thema: Ist die Festlegung der Geländeroberkannte eine Architektenleistung ?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bezugshöhe grundstück www.bauexpertenforum.de

Die Seite wird geladen...

Ist die Festlegung der Geländeroberkannte eine Architektenleistung ? - Ähnliche Themen

  1. Festlegung der Höhenbezugspunktes auf dem Grundstück

    Festlegung der Höhenbezugspunktes auf dem Grundstück: Hallo zusammen, wir haben ein Grundstück in einer Gemeinde in SH gekauft. Die festgelegte Firsthöhe von Max. 8,50m über dem auf dem Grundstück...
  2. Befreiung Bebauungsplan Festlegung Anzahl der Wohneinheiten

    Befreiung Bebauungsplan Festlegung Anzahl der Wohneinheiten: Folgender Fall: Ein Bebauungsplan ais den 60er Jahren lässt 2 Wohneinheiten pro Grundstück zu. Ich möchte sechs. Nachbarn haben Widersprochen....
  3. Haushöhe festlegen

    Haushöhe festlegen: MoinMoin heute waren wir mit dem Bauunternehmer auf dem Grundstück um die Haushöhe festzulegen. Laut Bebauungsplan fertige Fußboden darf 10 bis...
  4. Epoxiestrich herstellen wie Mengen festlegen?

    Epoxiestrich herstellen wie Mengen festlegen?: Hallo, kann mir jemand bitte mal auf die Sprünge helfen beim bestimmen der benötigten Mengen. Ich habe eine Fläche von 2,63m x 0,96m =...
  5. Festlegung Höhe Sandplanums durch Bauleiter

    Festlegung Höhe Sandplanums durch Bauleiter: Hallo Forum! Für unser Bauvorhaben wurde vor 2 Wochen das Sandplanum für die Bodenplatte (kein Keller) angelegt. Der Bauleiter schickte mir per...