Höhenproblem NRW

Diskutiere Höhenproblem NRW im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ein EFH mit einer Traufhöhe von 8,6m , also demzufolge mit Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss deren Fußboden (Fußbodenhöhe =...

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  1. #1 KeinPlanHaber, 09.10.2012
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    Hallo zusammen,

    ein EFH mit einer Traufhöhe von 8,6m , also demzufolge mit Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss deren Fußboden (Fußbodenhöhe = TRaufhöhe) die höher als 7m über dem Gelände liegen, soll in ein ZFH umgewandelt werden.

    frage 1:
    Ist das jetzt kein Gebäude geringer Höhe mehr?

    frage 2:
    Eine Wohnung soll im EG liegen, die andere soll das OG und DG zusammenfassen . Hat das Auswirkungen auf die GEbäudeklasse? bzw die Anforderungen

    frage3:
    kann mann die Räume im DG als "wphnräume" wegfallen lassen und damit das Höhenproblem umgehen?

    frage4:
    andere gute Ideen?


    Danke und Grüße
    KPH
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 09.10.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Du hast doch einen Architekten:
    Frag den doch. :D
     
  3. #3 Gast036816, 09.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    sag mal keinplanhaber - so viele unterschiedlich anfragen zu unterschiedlichen themen und unterschiedlichen bauvorhaben, wie du hier einstellst, gibt mir zu denken. entweder bist projektentwickler ohne plan - ich nehme deinen namen als grundlage - oder du willst hier nur einige leute beschäftigen mit traumschlössern.
     
  4. #4 Schwarz, 09.10.2012
    Schwarz

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    aus beitrag von vor 2 jahren wie folgt zitiert:

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?47180-Jugendstilvilla-anbauen

    hmm, bauträger? entwickler (eher nicht, meine ich)? bauherrenbetreuer? hmmm ... im profil steht "inf."

    aber, um deine fragen auch zu beantworten (soviel mitteilungsbedürfnis habe ich gerade):

    frage 1:
    Ist das jetzt kein Gebäude geringer Höhe mehr?


    die gebäudeklasse ändert sich. (LBauO NRW §2 (3) )

    frage 2:
    Eine Wohnung soll im EG liegen, die andere soll das OG und DG zusammenfassen . Hat das Auswirkungen auf die GEbäudeklasse? bzw die Anforderungen


    ja, es hat auswirkungen auf die gkl und die anforderungen.
    unter anderem: §§29 ff. der LBauO NRW

    frage3:
    kann mann die Räume im DG als "wphnräume" wegfallen lassen und damit das Höhenproblem umgehen?


    unter umständen geht so was. -> klärung "standardarchitekt" mit bauaufsicht welche maßnahmen hierfür ggf. akzeptiert würden. ich erinnere mich an einen fall, in dem wir den dachboden statisch unzureichend für ausbau herzustellen hatten und keine zugangsöffnung erstellt werden durfte, die den einbau eines erschließungselementes erlaubt hätte.

    frage4:
    andere gute Ideen?

    ja, frag deinen standardarchitekten. oder schick ihm den folgenden link

    http://www.aknw.de/fort-weiterbildung/seminaruebersicht/

    und noch diesen

    http://www.feuertrutz.de/landesbauordnungen.html

    und ansonsten über folgendes nachdenken und mit der ba abstimmen: abweichung vom bauordnungsrecht erfordert kompensation!

    schwarz
     
  5. #5 KeinPlanHaber, 09.10.2012
    KeinPlanHaber

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    Ich bin ein Traffic Bot , der euch bei Laune halten soll.

    Ich habe beruflich oder gar gewerblich nichts mit Immobilien zu tun und erst recht nicht mit den Immobilien anderer Leute.
    Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Aussagen die Architekt, Bauanwalt oder Vermesser geben, meistens nicht wirklich das Optimum sind oder die 100% korrekte Antwort. und falls diese den Fall dann ausführlich durchleuchten sollen, kostet das natürlich viel Zeit und Geld, dass ich leider nicht habe. Oft reicht ja das richtige Stichwort um dann die Lösung selbst per Google und GEsetzen zu finden, deswegen frage ich hier.

    Ich denke doch, dafür wurde das Internet, google und selbst dieses Forum hier doch erfunden. Natürlich merke ich allerdings auch, dass ihr mich nicht mögt, was natürlich sehr schade ist, da ich ein nettes Kerlchen bin:)
    Trotzdem bedanke ich mich an dieser Stelle gerne für die kompetente Antwort von Schwarz, die mich die restlichen Anfeindungen und Diffarmierungen ertragen läßt.

    Gerne könnt ihr meinen Account auch einfach löschen.
    Danke und Grüße
    KPH
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 09.10.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Genau das wird jetzt passieren.
     
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