Frage zu Höhenbezugspunkt in Bayern

Diskutiere Frage zu Höhenbezugspunkt in Bayern im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Ich habe eine Frage zu den Höhenbezugspunkten bei Gefälle, unser Grundstück liegt längs (parallel) an einer Straße, beides, Straße und...

  1. Boergi

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    Hallo,

    Ich habe eine Frage zu den Höhenbezugspunkten bei Gefälle, unser Grundstück liegt längs (parallel) an einer Straße, beides, Straße und Grundstück haben das selbe Gefälle.

    Im Bebauungsplan sind zwar Höhenangaben gemacht (Wandhöhe 7,00 m) allerdings finde ich keine eindeutigen Aussagen zum Höhenbezugspunkt, es steht folgendes im BP:


    bp.JPG

    Der Bauort befindet sich in Bayern.

    Bei einem ebenem Gelände wär das ganze ja kein Thema, aber auf was bezieht sich nun die Höhe?

    - auf den höchsten Punkt
    - auf den niedrigsten
    - auf das Mittel des Gebäudes über die gesamte Länge zzgl. der mittleren Höhen der Giebelwände?

    Und zählt im Falle einer Mittelung eine angebaute Garage dazu und erhöht/vermindert dadurch den Wert für das Wohngebäude?

    Danke,

    Sebastian
     
  2. #2 Thomas B, 09.10.2012
    Thomas B

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    ...im Zweifelsfall einfach zum Bauamt gehen und die fragen wie man sich das vorstellen darf. IdR wird wohl der Mittelwert anzusetzen sein.

    Eine allg. gültige Festsetzung gibt es hierzu nicht. Das sollte eigentlich der B-Plan (er)klären....
     
  3. Boergi

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    Danke Thomas,

    dann werde ich da mal nachfragen.

    Gruß,
    Sebastian
     
  4. Boergi

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    Mittlerweile habe ich eine Antwort erhalten:

    Das Wandmaß muss talseitig eingehalten werden, eine Festlegung OK FFB erfolgt nicht.

    d.h. für mich bei einer Gesamtlänge von 19,00 m für Garage und Haus habe ich ein Gefälle von 1,40 m, von der maximalen Wandhöhe von 7,00 Metern bleiben mir also nur 5,60 m.
    Meine Giebelwand hätte im Moment ein Mittel von 6,12 m.
     
Thema: Frage zu Höhenbezugspunkt in Bayern
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