1. EK-Einsatz - Wie am Besten? - 2. Auszahlung Bank

Diskutiere 1. EK-Einsatz - Wie am Besten? - 2. Auszahlung Bank im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, kurz zur Problematik. Wohnungskauf familienintern im Dezemer/Januar, Anbau an Wohnung ca. April/Mai, geht nicht anders aufgrund...

  1. #1 Juliane, 10.10.2012
    Juliane

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    Hallo,

    kurz zur Problematik.
    Wohnungskauf familienintern im Dezemer/Januar, Anbau an Wohnung ca. April/Mai, geht nicht anders aufgrund Eigenbedarfskündigung, aber kein Problem, da Schwiegereltern 5m weiter weg großes Haus zur vorübergehenden Herberge haben (nur zur Erläuterung, weil alle immer Fragen warum wir nicht erst anbauen und dann umziehen)

    Kosten Wohnung 150.000 plus 10.000 anteilige Kosten für Sanierung Fassade
    EK 110.000 (abzüglich Grunderwerbsteuer, Notar, Baugenehmigung) bleiben 100.000
    Anbau ca. 100.000 (inkl. Küche)
    Fremdmittel also 160.000


    1. Frage: Erst EK einsetzen oder nicht? Würden gerne schon ab Januar 2013 abzahlen, da wir ja ab diesem Zeitpunkt auch keine Miete mehr zahlen und dann das EK für den Anbau zurückbehalten. Aber logisch wäre ja erst EK einsetzen aufgrund der Zinsen. Wie verhält es sich dabei mit den Beleihungsgrenzen. Sieht die Bank das gesamte Vorhaben oder erstmal nur die Wohnung ohne Anbau, wenn ich im Dezember/Januar ein Darlehen über 160.000 aufnehmen würde.

    2. Frage. Was passiert wenn ich 100.000 für den Anbau kalkuliere, aber dann doch weniger benötige? Was passiert mit dem übrigen beantragten Geld? Andersrum wäre ja eine Nachfinanzierung nötig, hoffentlich nicht.

    3. (fällt mir grad noch ein) Kann man Küchen in die Bau-Finanzierung mit aufnehmen oder nicht.

    Stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch und freue mich über Eure Antworten!
    VG, Juliane
     
  2. R.B.

    R.B.

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    zu 1.
    Das kannst Du mit der Bank vereinbaren. Üblich wäre, zuerst EK Einsatz.

    zu 2.
    Das hängt vom Vertrag ab, und dem zusätzlichen Bedarf bzw. der Summe die nicht abgerufen wird. Eine typische Vereinbarung wäre, dass ein Betrag bis x % (Bsp.: 10%) ohne Gebühr, oder gegen eine geringe Gebühr, wieder zurückgegeben werden kann.

    zu 3.
    Küche kann man mitfinanzieren. Das Thema hatten wir hier schon einmal diskutiert, siehe

    http://www.bauexpertenforum.de/show...erende-Posten-bei-Darlehen-%DCberfinanzierung

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Gast53667, 10.10.2012
    Gast53667

    Gast53667 Gast

    Ich habe auch EK zuerst eingesetzt, da mein (Bereitstellungs)Zins höher war als die Zinsen auf dem Konto (einfach mal durchrechnen). Der Beginn der Tilgung kann (im Vertrag nachlesen) evtl. schon früher erfolgen.

    Falls am Schluss mehr Darlehen über ist als kalkuliert, kann i.d.R. eine Auszahlung an dich erfolgen, wenn Du den EK-Einsatz entsprechend nachweist. Bleibt tatsächlich was übrig, kannst Du sicherlich einmal pro Jahr eine Sondertilgung vornehmen.

    Geld "zurückgeben" und dafür noch Gebühr bezahlen würde ich auf gar keinen Fall!!!
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Man kann ja eine kostenlose Rückgabe vorsehen, aber wenn die Bank da nicht mitspielt, hat man schlechte Karten. Es kann aber günstiger sein eine Gebühr zu bezahlen, als den Betrag über x Jahre zu finanzieren, denn bis dahin zahlt man den Betrag doppelt und dreifach.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 Gast53667, 10.10.2012
    Gast53667

    Gast53667 Gast

    Meine persönliche Erfahrung zeigt: Übrig bleibt meistens nix :mega_lol:
    Kostenlose Rückgabe habe ich noch nicht gehört, da muss ich passen.
    Vielleicht ist ja ein KfW-Darlehen im Spiel? Dass kann zu jeder Zeit vollständig zurück geführt werden.
     
  6. ms2012

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    10.000,- Erwerbsnebenkosten sind aber zu gering kalkuliert, wenn da noch Baugenehmigung usw. mit zu kommen.

    Die kalkulierten Kosten muss man der finanzierenden Bank zudem nachweisen, da liegt man dann wahrscheinlich eher nicht groß daneben-
    außerdem wird es immer teurer, weil man dies und das gerade so nett findet und immer das Eine oder Andere vergessen hat (hier und da 50,- €
    läppern sich unwahrscheinlich)....

    Grüße
     
  7. #7 Juliane, 10.10.2012
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    Vielen Dank für Eure Antworten! Sorry habe den Küchen- und Überfinanzierungs-Beitrag übersehen.
    Dann werde ich mit den jeweiligen Banken reden, wie sie sich das vorstellen, und ob die Küche mitzählt, die tatsächlich eingebaut wird mit Einkofferung etc.
    Die 10.000 Nebenkosten waren jetzt mal grob geschätzt. Baugenehmigung kann auch vom Giro gezahlt werden, was ich jetzt nicht mit zum EK genommen habe.

    Also würde ich 160.000 im Dez./Jan. aufnehmen, dann das EK einsetzen minus 10.000 (für spätere Fassadensanierung nach Anbau, da der Zeitpunkt für diese Sache noch nicht feststeht) und 60.000 für die Wohnung abrufen und im April/Mai dann die restlichen 100.000 für den Anbau, vorausgesetzt diese sind 6 Monate bereitstellungsfrei.

    Richtig?

    VG, Juliane
     
  8. #8 Gast53667, 10.10.2012
    Gast53667

    Gast53667 Gast

    Viele Banken bieten sogar 12 Monate beitragsfrei. Sondertilgungsrecht nicht vergessen und auch abklären, ob Tilgung früher beginnen kann als zum grunds. vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
     
  9. klings

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    Viele Baufinanzierungen funktionieren ja so, dass man einen Teil vorab zahlt und den anderen Teil nach und nach tilgt. Ich würde mich da mal bei verschiedenen Anbietern beraten lassen und die Konditionen vergleichen.
     
  10. #10 tobi2503, 09.11.2012
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    Hallo,
    auch bei KFW Krediten kann man nicht immer gleich voll tilgen oder es zurück geben.
    Ich habe Wohnen mit Kind, da geht es nicht, zumindest laut meinem Banker
     
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