Graben ausbaggern – wer ist zuständig?

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  1. #1 FraggleAn, 10.10.2012
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    Hallo,
    unser Graben steht zum Ausbaggern an (s. Anlage), die Grundstücksgrenze liegt mittig im Graben. Es geht um den hinteren Teil beim Weideland. Sind wir als Weidenbesitzer komplett für den Graben zuständig, weil er an unserem Grundstück liegt?
    Haben das Grundstück neu und wurden nun gleich vom Nachbar aufgefordert unseren Graben (Weideland) zu säubern, da sich sein Wasser vorne im Garben staut, und "bei der Gelegenheit könnten wir ja gleich alles ausbaggern lassen, kostet ja im Verhältnis nicht viel und er hat das ja sonst immer gemacht". Das Weideland hinten hat er nie gemacht, muss er wohl auch nicht, oder? Aber wenn man so begrüßt wird, dann möchte man sich ja schon mal eben absichern! Geht auf jeden Fall schon super los bei uns :wow
    Noch zur Info: die andere Grabenseite vom Weideland ist totale Wildnis, keine Ahnung wem das gehört.
    Grüße, Ann
     

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  2. BJ67

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    Frag erst mal bei der unteren Wasserbehörde (gewöhnlich Landkreis) nach.

    Manchmal gibt es Unterhaltungsverbände, manchmal machen es die Anlieger und manchmal möchte die Behörde auch vorher gefragt werden.

    Also lieber ein Mal zu oft Fragen, als sich Ärger einhandeln.
     
  3. Julius

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    Etwas konfus, Deine Darlegung.

    Wer ist "er"?
    Und woher weißt Du, was "er" sonst gemacht oder nicht gemacht hat?
    Verläuft die Grenze im gesamtem Grabenverlauf (soweit der Euren Grund berührt) in dessen Mitte?
    Wer ist der Angrenzer oben rechts?
     
  4. #4 gunther1948, 11.10.2012
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    hallo
    - er - ist der frühere besitzer des grundstücks.:winken
    da soll arbeit verschoben werden, so sind sie halt die bauern auf dem lande.
    da kommt einer von weiss ich wo her, baut da neben mir, dann soll er auch was tun. zuständigkeiten musste da sofort abstecken, aber in den augen des nachbarn haste das schon versäumt.
    in der pfalz sind bei grenzgräben beide dafür zuständig. reinigung und unterhaltung passiert am besten im turnusmässigen wechsel.


    gruss aus de pfalz
     
  5. #5 ralph12345, 11.10.2012
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    Zeichne mal die Grenzverläufe ein, das wär mal hilfreich.
     
  6. #6 FraggleAn, 11.10.2012
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    Hallo,

    ja "er" ist der Nachbar und da wir den Verkäufer unseres Grundstücks kennen, wissen wir, dass unser Nachbar bisher "nur" den Graben an seinem unmittelbaren Grundstück gesäubert hat.

    Anbei eine neue Grafik mit den eingezeichneten Grenzen.

    Danke
     

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  7. #7 gunther1948, 11.10.2012
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    hallo
    lässt sich feststellen wem das gehört, evtl. sogar im geoportal wasweisich.

    gruss aus de pfalz
     
  8. BJ67

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    Was hat denn die untere Wasserbehörde heute beim Anruf gesagt ?
     
  9. Julius

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    Warum sollte Euer Nachbar denn auch mehr als den Abschnitt an seinem Grundstück reinigen?
     
  10. #10 FraggleAn, 13.10.2012
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    Guten Morgen,

    Wasserbehörde sagt, jeder ist für den an sein Grundstück angrenzenden Graben zuständig.
    Danke für die Antworten, da der besagte Nachbar gleich mal mit der Axt ins Haus eingefallen ist, wollten wir uns absichern.
    Wem das "Niemands-Land" gehört, wissen wir inzwischen auch, also werden wir da nun mal vorstellig.
    Schönes Wochenende!
     
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