Ist diese Bauzeit realistisch???

Diskutiere Ist diese Bauzeit realistisch??? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo! Sorry vorweg falls das die Falsche Ecke für dieses Thema ist... Wir wissen einfach nicht was wir tun sollen und erhoffen uns rat bzw....

  1. #1 blackflash, 08.08.2005
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    Hallo!

    Sorry vorweg falls das die Falsche Ecke für dieses Thema ist...

    Wir wissen einfach nicht was wir tun sollen und erhoffen uns rat bzw. Hilfe von Unabhängigen...

    Unsere Momentane Situation ist folgende...
    Die Eltern haben ein großes Grundstück das ohne Probleme geteilt werden könnte... Aber zum Bauen müssen wir einen neuen Bebauungsplan für unser Grundstück und 4 weitere Anwohner erstellen lassen, dass dauert ca. 6 Monate... Die Bauvoranfrage wurde im Bauausschuß sehr positiv aufgenommen und die Anwohner unseres Grundstücks sowie die 4 weitern Beteiligten sind dafür... Soweit sogut, aber die restlichen Anwohner sind noch nicht benachrichtig...
    Was kann noch passieren, kann es sein, dass der Bebauungsplan noch völlig abgelehnt wird???
    Wie lange dauert es wenn jemand wiederspruch einlegt???
    Weiteres Problem
    Zur Zeit haben wir eine Eigentumswohnung, die wir eigentlich verkaufen wollten, plötzlich hätten wir auch zum Ende März 06 einen Käufer der zu unserem Preis kaufen möchte, was äusserst selten vorkommt bei der momentanen Marktlage... Übergangsweise für 2-3 Monate könnten wir bei den Eltern bzw. Schwiegereltern einziehen aber länger würde das keiner der Parteien aushalten...
    Unser Haus soll dann in Ca. 4-6 Monaten nach Genehmigung stehen, Firmen, Angebote, Ausstattung ist alles schon geregelt bis dahin. Es ist ein Holzrahmenbau...

    Deshalb möchte ich wissen ob das Ganze realistisch ist oder nicht??
    Danke für Meinungen, Antworten und Hilfestellungen!

    Mfg
    blackflash
     
  2. noi76

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    Ihr habt noch nicht mal einen Bebauungsplan, habt abe schon das konkrete Haus inkl. Angebot dafür :respekt

    Was ich bis jetzt mitbekommen habe, kann ein Bebauungsplan sehr wohl viel länger dauern. Spätestens dann, wenn in der Gemeinde jemand merkt, dass da Grundstücke im Wert steigen, kann Neid viel kaputt machen.

    Wir planen auch gerade ein Haus und sind an Vertragsverhandlungen bei beschlossenem Bebauungsplan. Vor Mitte 2006 erwarten wir aber keinen realistischen Einzugstermin, für Euren Fall meiner Meinung nach also wesentlich später.

    Mario
     
  3. #3 blackflash, 09.08.2005
    blackflash

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    Hallo Mario!

    Danke für Deine Antwort!

    Den Bebauungsplan lassen wir erstellen, somit können wir auch bestimmen wie wir es haben wollen und haben schon mal ein Ca. Angebot fürs Haus wies am besten und auch kostengünstig ist!

    Dachneigung, Gauben, Giebelrichtung, Wandhöhen wird nach Absprache mit uns festgelegt - dafür bezahlen wir aber auch die komplette Änderung des Babauungsplans und 4 weitere können das irgendwann mal nutzen...

    Wertsteigerung der Grundstücke ist sicherlich ein Argument für Neider, aber von der Änderung sind 5 direkt betroffen und 5 müssen eine Unterschrift leisten... es ist also überschaubar... Ich werde auch von 90 % sicher die Unterschrift für unser Vorhaben bekommen...

    Da wir einen Holzrahmenbau inkl Keller bekommen und eigentlich sehr wenig Eigenleistungen machen möchten kommen wir mit dieser Bauzeit hin, sagt die Baufirma...

    Naja vielleicht findet sich ja hier ein Experte dafür...

    Viele Grüße

    blackflash
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2005
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    B-Plan_erstellung...

    rechtskräftig dauert vom 3/4 Jahr bis hin zu 2 - 3 Jahren, je nach dem was alles berücksichtigt werden muss. + Klagezeit, falls irgendwer in Widerspruch geht!
    Bei Schwiegereltern ist gerade der B-Plan für die Hinterliegerbebauung durchgegangen - ohne Klage - von Planungsbeginn bis Rechtskraft so grob 2 Jahre. Und da war die Kommune interessiert, nicht die Anlieger in erster Linie.
    MfG
     
  5. #5 Baufuchs, 09.08.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei uns

    wird sowas nach § 34 BBauG genehmigt. Kommt aber auf den Einzelfall an.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Dazu...

    müsst aber mindestens einer schon ein Haus im Garten stehn haben.
    Sonst entspricht das Vorhaben nicht der umgebenden Bebauung :smoke
    MfG
     
  7. #7 Baufuchs, 09.08.2005
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    sieht man hier (im Einzelfall) anders. Es wird Anpassung an die in "erster Reihe" stehende Bebauung gefordert, keine "Splittersiedlungsbildung" etc.. Das Grundstück muss natürlich im "Zusammenhang bebauten Ortsteil" liegen.
    Wir sind auf dem Lande.....
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Ihr...

    habt dat gut :D
    MfG
     
  9. #9 Distler, 09.08.2005
    Distler

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    das muss man erst mal hinkriegen

    90% von 5 Betroffenen unterschreiben! Ist bei Ihnen noch Vierteilen üblich? :)

    Gruß
    Distler
     
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