Kellerwand ist durch die Dämmung breiter als die Hauswand

Diskutiere Kellerwand ist durch die Dämmung breiter als die Hauswand im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Wenn du das Schick machen willst dann such dir einen Klempner der da eine schöne Zinkkante drüber macht... Das sieht dann wieder gut aus und nicht...

  1. H.PF

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    Wenn du das Schick machen willst dann such dir einen Klempner der da eine schöne Zinkkante drüber macht... Das sieht dann wieder gut aus und nicht wie gewollt und nicht gekonnt...
     
  2. Julius

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    Das gibt es nicht.

    Wenn Du das Grundstück vorher separat erworben hast, ist es KEIN BT, sondern entweder ein Generalunternehmer (Zulieferung der Planung durch Dich) oder ein Generalübernehmer (incl. Planung).
     
  3. kmw62

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    okay dann Generalübernehmer, wo man nach Bautenstand bezahlt hat.
    @H.PF: ja wollte ich machen, nur muss das dann der Bauträger machen. wie er das macht egal, Hauptsache gut
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2012
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    Du hast doch einen Architekten
    , warum hat der dem GÜ nicht dauerhaft auf die Finger geschaut?
    Was sagt der dazu?

    Ich würde sagen - Abdichtung ist :Baumurks weil zumindest im Bereich der Fenster Hinterläufigkeit möglich ist!!!
     
  5. Julius

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    Willst Du uns ärgern oder wo klemmt es...?
     
  6. kmw62

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    Ja das ist Baumurks. Aber erst als der Keller stand und das Erdgeschoss gemauert war, haben wir das gesehen mit der Dämmung. Was willst du da machen, Erdgeschoss runter und breiter machen? geht nicht, bzw. würde kein GÜ auf der Welt machen. Deswegen blieb nur diese Möglichkeit abzudichten oder?
    @Julius, ich will keinen ärgern, warum? Meine erste Frage war doch eindeutig, ob das was gemacht worden ist, so auch richtig ist.
    Anscheinend nicht. Ich habe es als Mangel dem Bauträger gemeldet. Darauf kam er und verputzte die Stelle. Davor hat er eine Eckschiene auf die Kante gesetzt, weil sonst der Putz nicht halten würde, meint er.
     
  7. #27 omb2000, 17.10.2012
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    Ich glaub es geht Julius eher um deine falsche Verwendung des Wortes "Bauträger".
     
  8. kmw62

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    achso.. kann damit leben, das problem ist ein anderes
     
  9. bemi

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    Ich glaube das der Putz nicht richtig ausgeführt ist, gibt es eine Detailzeichnung von einem Fassadenschnitt?
    bemi
     
  10. kmw62

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    Nein habe ich nicht. Ich habe nur die Grundriße und den einen Schnitt A-A (siehe Bild) Kann man sich diese Detailzeichnungen eigentlich irgendwie einholen von dem Bauträger? Ich wollte auch die Detailzeichnungen vom Keller sehen, um zu sehen wie da die Wand aufgebaut ist.
     

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  11. kmw62

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    .. Es ist ein Betonkeller und die haben doch andere Dicken. Ich muss mal nachmessen.
    Kann man da was machen, falls die tatsächlichen Wanddicken nicht mit den im Vertrag übereinstimmen?
     
  12. bemi

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    hast du überhaupt das Haus nach den Zeichnungen oder Vertrag bekommen??
    da brauchst du viel Sachverstand, um das zu klären.
    bemi
     
  13. kmw62

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    ja soweit waren wir ganz zufrieden, wir haben alles soweit geprüft und es war alles okay. Aber die Detailzeichnungen habe ich nie gesehen
     
  14. kike

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    Warum sollte ein "Bauträger" die herausgeben - dürfte im Kaufvertrag i.d.Regel nicht vereinbart worden sein.
     
  15. kmw62

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    ja das ist es ja. Ich kann ja sonst gar nicht prüfen wie bemi gesagt hat, ob man überhaupt das bekommen hat, was auch bestellt worden ist. Klar anhand von Grundrißen und einpaar Eckdaten weiß ich natürlich was wohin kommt, aber sonst die details wie Wandaufbau eben nicht.
     
  16. #36 Gast036816, 17.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die zeichnung ist großer mist. wer so etwas auf den markt gibt, dem gehört der bleistift abgenommen. dieser schnitt hätte noch nicht einmal für das baugesuch verwendet werden dürfen.

    du baust wahrscheinlich mit gü. schlag dir den bauträger aus dem kopf. dein gü wird kein detail gemacht haben, er wird wahrscheinlich nach den baugesuchszeichnungen gebaut haben. da kommt so ein blödsinn raus.

    schreib deinem gü eine mängelanzeige, häng ein foto von der glanzleistung dran und fordere ihn auf die mangelhafte leistung durch ein mangelfreies werk zu ersetzen. als begründung gibst du hinterläufigkeit der konstruktion an, die nur durch putz überdeckt ist. aus dem schnitt ist ersichtlich, dass du eine senkrechte hausflucht bis in den keller runter bekommst.
     
  17. kmw62

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    ja ist GÜ. Was heißt Hinterläufigkeit der Konstruktion? Man liest die Zeichnung doch so, dass man die rohe Wände betrchtet und dann kommt doch die Dämmung?

    Frage wie soll er diesen Mangel beheben?
     
  18. #38 Gast036816, 17.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hinterläufigkeit heisst, es dringt wasser ein und kann schäden zur folge haben. der horizontale putz als sockelabdeckung wird eine sehr kurze halbwertszeit haben.
    wie der mangel zu beheben ist - dazu forderst du deinen gü doch auf - nach den anerkannten regeln der technik. er soll sich den kopf darum machen, du bezahlst ihn dafür. du solltest ihm das nicht vorgeben, sonst heisst es nachher - auf wunsch des bauherrn.
     
  19. kmw62

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    achso okay. hört sich nicht gut an. Der horizontale putz, wo ist dieser gemeint?. Hast du mal das Bild gesehen, was ich auf der ersten glaub ich Seite hochgeladen habe. Da ist gezeigt, dass der Übergang zwischen Erdgeschoss und Kellerwand, halt diese Kante mit Dickbeschichtung überstrichen ist. Das reicht wohl nicht oder?
    Also Mangelschreiben
     
  20. kmw62

    kmw62

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    .nochmal zum Schnitt. Ist das nicht so, dass Breite das Hauses, also 8,99 ohne Kelleraußendämmung gemeint ist?
     
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