Welche Tätigkeit müssen von Fachleuten mit entsprechender Bildung gemacht werden

Diskutiere Welche Tätigkeit müssen von Fachleuten mit entsprechender Bildung gemacht werden im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ja. Im Betrteff habe ich ja erwäht dass sich im Moment die Frage stellt was per Gestz von wem gemacht werden muss. Besonders auch...

  1. #1 Test1234, 13.10.2012
    Test1234

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    Hallo,
    ja. Im Betrteff habe ich ja erwäht dass sich im Moment die Frage stellt was per Gestz von wem gemacht werden muss. Besonders auch Hinweise, zu wo ich etwas nachlesen kann sind erwünscht. Verweise auf Gesetze etc.

    Ganz konkret stellen sich folgende Fragen:
    Bei Gebäuden über 150m² Grundfläche muss ein Ingineur oder Architekt die Bauzeichnung machen, richtig?
    >hierzu vertiefend: hat der ingineur dann dafür zu sorgen, dass entsprechdes Fachpersonal die Arbeiten durchführt die die Statik beeinträchtigen können oder ist das dann dem Bauherrn in diesem Falle auch Eigentümer zu überlassen? Kann man also den Bauingineur nur für den Bauplan selber engagieren oder muss er die Ausführung überwachen?

    Wer nimmt später die Standsicherheit und die statische Sicherheit des Gebäudes ab? Jemand vom zuständigen Bauamt?

    Elektische Anlage des Gebäudes oder z.B Gas und Wasser Installationen sind nach meinem allgemeinen Kentnisstand (der auf keinen Fall zutreffen muss) von Fachbetrieben zu erbringen.
    >Wer führt hier den Nachweis? Unterschreiben die Handwerker ein Formular und der Bauherr sendet dieses dann an das Bauamt?

    Wer hat hier Kentnisse?
    Ich hoffe die Fragen sind verständlich. Bitte nachfragen falls noch etwas unklar ist!!!

    Vielen Dank denjenigen im Voraus und alles Gute.
     
  2. #2 Gast036816, 13.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    test1234 - ist der name jetzt programm mit deinen fragen hier?
     
  3. #3 Test1234, 13.10.2012
    Test1234

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    rolf a i b

    ich habe das deutliche Gefühl das wir mit dir nicht weiter kommen.
    Bitte nicht mehr schreiben. Nichts für ungut....mach den Threat nicht kaputt!
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    So kann man das nicht beantworten. Das ist schon von Land zu Land anders.

    Muss also konkret im Einzefall betrachtet werden.
     
  5. stevie

    stevie

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    Glücklicherweise hat der TE ja vermerkt, in welchem Land er wohnhaft ist, also kann man ihm ja Hinweise
    geben sofern man denn Ahnung hat.
    Ich habe sie nicht, kann aber die Stichworte "Landesbauordnung Bremen" und "Bauvorlageberechtigung" in den
    Raum werfen, damit der TE sich die erste Frage schon mal selbst beantworten kann...
     
  6. #6 Test1234, 13.10.2012
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    gut, soweit. LBO Bremen is klar, war klar alles gut.

    Welche Stichworte sind zur Suche hilfreich? Eingrenzung der Suche durch sachkundige erfahrene Personen an dieser Stelle erforderlich.... so machen es die Dozenten in der Uni und bestimmt ebenfalls in der Fh auch, Stevie. Die Juristen kriegen ja nicht das DGB auf den Tisch und der Dozent kommt in 4-5 Jahren wieder und schaut was draus geworden ist hahaha:bounce: Aber Hinweise wie von Stevie kommen immer wieder. Wach werden!!!
     
  7. #7 Test1234, 13.10.2012
    Test1234

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    und richtig Ort des Vorhabens ist Bremen
     
  8. H.PF

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    Leistungsphase 4 kann nur ein Architekt machen, ab da kann man alles alleine vergeben oder, bis auf die Medien selber verlegen und Bauen. Prüfstatiker ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aber Dach und Mauerwerk MUSS man nicht an einen Bauunternehmen vergeben... Das geht auch mit Eigenleistung.
     
  9. stevie

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    Ich wollte dich nicht überfordern - gute Nacht...
     
  10. H.PF

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    Ich bin raus hier... Bei SO einer frechen und unverschämten Antwort kann sich der Thread-Eröffner einen Anwalt nehmen der ihm gegen Geld diese Fragen hier beantwortet...

    Sorry, aber so ein Verhaltne und so eine Antwort ist völlig daneben... Und HIRN einschalten ist erlaubt sollte man auch als Schrein-Macher können...
     
  11. Yilmaz

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    @Test, mit dieser Nickname solltest du lieber nicht mehr weiterschreiben!
    Lass bitte dein Nick ändern, vielleicht bekommst du dann Antworten die dir weiterhelfen.
    Mfg.
     
  12. #12 Test1234, 13.10.2012
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    also die Architektenfrage hat sich geklärt. Danke!

    wie sieht es mit dem 2. Teil der Frage aus?

    Zitat von mir:
    Elektische Anlage des Gebäudes oder z.B Gas und Wasser Installationen sind nach meinem allgemeinen Kentnisstand (der auf keinen Fall zutreffen muss) von Fachbetrieben zu erbringen.
    >Wer führt hier den Nachweis? Unterschreiben die Handwerker ein Formular und der Bauherr sendet dieses dann an das Bauamt?


    @Stevie für dein Bemühen war ich ja sehr dankbar nur dann dieses unterschwellige les doch selber nach..!

    @H. Pf was hast du jetzt? Danke für deinen Beitrag! Bleibe noch! hhaaha (is aber auch n bisschen wie im Kindergarten oder?)

    @Yilmaz versteh ich eigendlich nicht. Was is falsch an dem Namen Test 1234 wir san doch hier im WWW. Ne aber wenn da noch mehr kommen die das meinen guck ich mal ob ich da was machen kann...
     
  13. #13 Baufuchs, 13.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    zu Installationen Gas/Elektro etc. = Fa. stellt sog. "Fachunternehmerbescheinigung" aus.
     
  14. #14 driver55, 13.10.2012
    driver55

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  15. Baumal

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    ... die gibts vermutlich nur im internet
    käuflich zu erwerben..:D
     
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