Baukosten

Diskutiere Baukosten im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, mir stellt sich eine Frage, vielleicht kann sie mir jemand beantworten. In welcher Kostengruppe nach DIN 276 werden...

  1. #1 fanderl, 14.10.2012
    fanderl

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    Hallo Zusammen,

    mir stellt sich eine Frage, vielleicht kann sie mir jemand beantworten.


    In welcher Kostengruppe nach DIN 276 werden Anschaffungskosten für die Küche berücksichtigt?
    Etwa in der 600 Ausstattung und Kunstwerke?


    Wir sollen eine Baukostenberechnung bei der Bank einreichen, oder gehört die Einbauküche etwa nicht dazu??

    Danke
    Fanderl
     
  2. #2 Baufuchs, 14.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gehört nicht dazu.
     
  3. Der Da

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    Kannst vergessen. Für die Küche darfst den Bau Kredit nicht nutzen.

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  4. #4 Memento, 15.10.2012
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    Wenn die Küche nicht so teuer ist gehts im rauschen unter würd ich sagen. Wenn's natürlich ne 50.000€ Küche ist nicht
     
  5. #5 Baufuchs, 15.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Im Rauschen untergehen heisst gleichzeitig : taucht in der Baukostenaufstellung nicht auf.
     
  6. Torian

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    Mit der Bank vereinbaren, dass für die letzten 12.000€ kein Nachweis erbracht werden muss?!
     
  7. Torian

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    Das Thema war vor ein paar Jahren schon mal da,
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?33777-K%FCche-Finanzierung

    Antworten waren von wurde mitfinanziert bis zu wurde abgelehnt. Möglicherweise kommt es auf den Beleihungsauslauf an, wenn kaum EK mitgebracht wird so sieht es eher schlecht aus denke ich. Auf jeden Fall davor abklären, schließlich möchte die Bank Rechnungen sehen wofür das Geld ausgezahlt werden soll!
     
  8. #8 Knobler, 15.10.2012
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    Man muss hier 2 Dinge unterscheiden:

    1) Beleihung: Eine Küche zählt definitiv nicht zu den werterhöhenden Kosten, sondern zum Zubehör.

    2) Verwendungszweck: Einige Banken vergeben nur Darlehen mit wohnwirtschaftlichem Verwendungszweck. Und hier zählt Inventar nicht dazu. Wie streng dies gehandhabt wird, kommt auf die einzelne Bank an.

    In der Praxis läuft das aber i. d. R. folgendermaßen, einfaches Bsp.: 300 TEUR Kosten gesamt. Davon 100 TEUR Grundstück inkl. Nebenkosten, 150 TEUR reine Baukosten, 30 TEUR Baunebenkosten, 10 TEUR Außenanlagen und 10 TEUR Zubehör (Küche). EK-Einsatz TEUR 150, Darlehen TEUR 150. Die Küche ist hier also durch das EK mitfinanziert. Daher kommt es hier auch in den allermeisten Fällen nicht zu Problemen.

    Wie bereits angesprochen kann es in Fällen von sehr hoher Beleihung aber durchaus problematisch werden.
     
  9. Gwenny

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  10. #10 Memento, 15.10.2012
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    Bei uns ist die Küche mit in der Finanzierung drin, haben das bei der Baukostenabschätzung mit angegeben.
     
  11. KA12ER

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    Bei uns wollte die Fremdbank auch für alles einen Nachweis und die Küche gehörte dort auch nicht in die Baufinanzierung. Bei der Hausbank gab es da keine Probleme. Und wir konnten auch noch ein Polster oben drauf packen um später nicht Nachfinanzieren zu müssen.
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Wobei man sich fragen muss, ob es überhaupt sinnvoll ist eine Kücheneinrichtung über ein langfristiges Darlehen zu finanzieren. Der "Wert" der Küche tendiert bereits nach 5-10 Jahren gegen Null, das Darlehen zahlt man aber min. 20-30 Jahre ab.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Baufuchs, 16.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich stell mir da immer die Frage, ob es nicht besser ist zur Miete wohnen zu bleiben, wenn schon die Küche mitfinanziert werden muss....
     
  14. #14 Gast036816, 16.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die einbauküche gehört in die kg 300, nicht in die kg 600. mit der bank sprechen, ob die küche mitfinanziert werden kann. wenn die bank ok gibt ist es schön. wenn nicht, andere variante ausdenken und bis dahin realisieren, ansparen, vom eigenkapital einen betrag für die küche abzwacken, dann finanziert die bank die küche irgendwie doch.
     
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