Heizkostenabrechnung in 2 FH mit Ölheizung

Diskutiere Heizkostenabrechnung in 2 FH mit Ölheizung im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, da ich hier schon einige sehr informative Beiträge zu Heizkostenabrechnungen gelesen habe, habe ich mich nun hier angemeldet und hoffe,...

  1. #1 Burgunder, 15.10.2012
    Burgunder

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    Hallo,

    da ich hier schon einige sehr informative Beiträge zu Heizkostenabrechnungen gelesen habe, habe ich mich nun hier angemeldet und hoffe, dass ihr mir auch helfen könnt.
    Wir sind seit letztem Jahr nicht nur frischgebackene Hausbesitzer, sondern auch Vermieter. Da wir das Haus nicht nur renoviert, sondern unsere Etage auch kernsaniert haben, mittlerweile 2 kleine Kinder hier rumrobben und laufen und der Garten wirklich riesig (mit leichten Tendenzen zum Urwald) ist, war das letzte Jahr einfach nur stressig. So ist das wichtige Thema Heizkostenabrechnung leider etwas „vergessen“ worden und ich befürchte, dass wir den Karren so ziemlich in den Dreck gefahren haben… wir haben eine Ölheizung, für uns absolutes Neuland und ein riesen Graus, der leider nicht so schnell zu ändern ist. Dazu kommt ein Heizungsinstallateur, (eine totale Pappnase), der zwar die Umbauten (hoffentlich) gut gemacht hat, seitdem aber in der Versenkung verschwunden ist (gab auch ziemlichen Knas mit den Rechnungen), weshalb wir nie eine richtige Einweisung in die Heizungsanlage und allem drum und dran bekommen haben…

    Ich muss nun Ende des Monats die erste Heizkostenabrechnung für unsere Mieter erstellen und mir schwant, dass ich 1. aus dem vergangen Jahr zu wenig Daten habe und wir 2. auch gar nicht technisch die notwendigen Daten für die Zukunft erfassen können (zumindest nicht ohne erhebliche Kosten) um eine ordentliche Abrechnung machen zu können. Ich schildere einfach mal die Gegebenheiten:

    • 2 Familienhaus auf 2 Etagen (+ zukünftig teilausgebauter Keller)
    • EG + Keller ist unsere Wohnung, 1. Etage + Dachboden ist vermietet (d.h. Heizkostenverordnung ist für uns nicht bindend)
    • Öl-Zentralheizung mit 3 Heizkreisen + 1x Warmwasserversorgung nur für unsere Wohnung (vermiete Wohnung hat elektrische Durchlauferhitzer)
    • 1. Heizkreis für Keller + Handtuchhalterheizung in unserem Bad
    • 2. Heizkreis für unsere Fußbodenheizung
    • 3. Heizkreis für vermietete Wohnung
    • Wir haben (auf Anraten des Installateurs!) nur EINEN Wärmemengenzähler für den Vor-/Rücklauf des 3. Heizkreises für den Mieter
    • Lt. Mietvertrag werden die Heizkosten über den Wärmemengenzähler erfasst, NICHT über die qm (ist bei den unterschdl. Heizungsarten auch nicht gewünscht)
    • Unsere Öltanks (3x 1.500 l) verfügen nur über eine rudimentäre Füllstandanzeige, die definitiv zu viel anzeigt (im Februar wurden uns noch ca. 20cm Restfüllhöhe angezeigt und wir standen ohne Öl da!).

    So, nach meinen Recherchen gilt bei uns also nicht die Heizkostenverordnung. Trotzdem möchte und muss ich (lt. Mietvertrag) natürlich eine gerechte und verbrauchsabhängige Kostenaufteilung vornehmen. Da wir nur den einen Wärmemengenzähler und keinen genauen Ölstandmesser haben, kann ich den Gesamtverbrauch des Hauses (3x Heizung + 1x Warmwasser) bzw. unseren eigenen Verbrauch nicht genau ermitteln, sondern nur im Durchschnitt der letzten Öllieferungen berechnen.
    Somit kann ich auch die vorgeschriebene(?) FIFO-Methode der Abrechnung nicht nutzen, da ich ja nie weiß, wann der Gesamtverbrauch des Hauses die letzte Öllieferung aufgebraucht hat.

    Für die Zukunft sähe meine Methode wie folgt aus: Zu jeder Öllieferung und zum Stichtag der Abrechnung würde ich den Wärmemengenzähler der Mieter ablesen und dann mit dem Ölpreis der letzten Öllieferung berechnen. Unser Heizungsinstallateur nannte mir damals folgende Werte: 1l Öl = 10kW und die Kesselanlage hätte einen Wirkungsgrad von ca.(!!!) 90% und somit hätte ich die Gleichung
    1l Öl = ca. 9 kW Wärme
    Gibt es da einen genaueren/anderen Wert des Wirkungsgrades und wie kann ich den ermitteln? Stimmt ansonsten die Gleichung? Und wie kriege ich da das h für kWh rein (Ablesewert auf dem Wärmemengenzähler)?
    Meiner Meinung nach wäre das zwar rechtlich nicht unbedingt haltbar (da nicht FIFO), aber unter den gegebenen technischen Mitteln doch noch gerecht, oder?

    Für die aktuelle Abrechnung habe ich allerdings zusätzlich die Problematik, dass ich bei den ersten Öllieferungen nicht den Wärmemengenzähler abgelesen habe (ja, ich weiß, das war dumm, kann es jetzt aber leider nicht mehr ändern!). Folgende Daten habe ich da:

    • Hauskauf 1.4.2011 mit unbekanntem Ölstand zu unbekanntem Ölpreis
    • Vermietung ab 1.9., bzw. 1.11.2011 (ab 1.9. Berechnung nur verbrauchsabhängiger Nebenkosten wie Heizung, da 2 Monate mietkostenfrei für Renovierungen vereinbart wurden). Einzug der Mieter am 1.11.
    • Einbau des Wärmemengenzählers mit Zählerstand 0 am 31.8.2011
    • 1. Öllieferung am 3.11.2011 mit 1.498 l zu netto 71,53€/100l Öl
    • 2. Öllieferung am 23.02.2012 mit 1.999 l zu netto 77,90€/100l Öl (Öltank war leer)
    • 3. Öllieferung am 1.10.2012 mit 2.800 l zu netto 76,40€/100l Öl
    • Stand Wärmemengenzähler am 1.10.: 6.330 kWh
    • Stand Wärmemengenzähler am 31.10.: ???

    Einen Durchschnittspreis zu bilden, wäre nicht wirklich sinnvoll. Ob in den ersten 4 Monaten zwischen der 1. und 2. Lieferung genau so viel oder eher mehr geheizt wurde wie in den folgenden 7,5 Monaten ist fraglich. Die Info, dass im Februar der Tank leer war, bringt mir auch nicht viel, da ich ja unsere Verbräuche und den Anfangsstand nicht kenne. Jetzt eine Idee von mir: Von ista usw. gibt es doch so Durchschnittswerte wie viel man im Mittel in welchem Monat heizt. An Hand solcher Mittelwerte wurden bei mir (als ich noch Mieter war) zumindest früher schwankende Gaspreise unterjährig berechnet (da ist ja auch nur einmal im Jahr die Ablesung). Könnten wir nicht so was für die Verbräuche zwischen den Lieferungen zu Grunde legen? Wenn ja, wo gibt es solche Listen (oder ich suche die damalige Abrechnung raus…) . Natürlich ist das immer noch nicht FIFO, aber das geht ja eben nicht.

    So, nun freue ich mich auf Eure Antworten!
    Viele Grüße
    Burgunder
     
  2. #2 ThomasMD, 15.10.2012
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    Wer soll sich dieses unstrukturierte Wirrwar durchlesen?
    Was haben die robbenden Kinder im Urwald mit der Heizkostenabrechnung zu tun?

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  3. Julius

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    Das "h" kriegst Du rein, indem Du entweder einen kompetenteren Heizungsbauer fragst oder einfach selbst (ggf. noch einmal) die Mittelstufe einer allgemeinbildenden Schule in Deutschland besuchst. Dort sollte jeder den Unterschied zwischen Leistung (Arbeit pro Zeit) und Energie (Arbeit) beigebracht bekommen haben...

    Korrekt lautet die Faustformel natürlich: 1 l Heizöl EL liefert ca. 10 kWh


    Zum Grundproblem:
    Eine völlig verfahrene Situation.

    Bei Dir möchte ich Mieter sein! Denn das, was Du vorhast, bevorzugt den Mieter in eklatanter Weise. Insofern ist zumindest nicht zu erwarten, daß er Deine "Abrechnung" angreift...


    Einzig erfreulich dürfte die Mitteilung sein, daß es zur Anwendung der FiFo-Methode nicht nötig ist, bei jeder Brennstofflieferung den Tankinhalt und Zählerstände zu erfassen.

    Gute (und korrekt programmierte) WMZ speichern übrigens selbsttätig auch Zwischenstände (z.B. zu jedem Monatsletzten).
     
  4. #4 Burgunder, 16.10.2012
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    Oh, welche nette Begrüßung in einem neuen Forum...
    Sorry, ThomasMD, dass ich nicht nur die Fakten aufgezählt habe, sondern mit dem ersten Absatz (und nur da!) auch privates/small talk reingeschrieben habe... überspring einfach den ersten Absatz und dann habe ich mMn sehr strukturiert die ganze (und ja, auch sehr ausführlich um nicht unnötige Nachfragen zu erzeugen) Problematik geschildert.

    @Julius, danke für Deine Antwort. Die kompetenteren Heizungsbauer habe ich hier im Forum erwartet, die auch mal Grundlagen erklären... Schade, dass einem Unwissenheit gleich so persönlich vorgehalten wird... ich dachte zum Fragen ist ein Forum da...

    Dass ich meinen Mieter damit bevorzuge, hatte ich auch im Gefühl, nur leider weiß ich jetzt gerade keine andere Lösung und hatte auf Euch hier gehofft.
    Unser WMZ lässt sich lt. Bediensungsanleitung auch programmieren, ich kann aber leider nicht die Zeit zurück drehen und das für das letzte Jahr machen.

    Naja, vielleicht kommt ja auch noch ein Lösungvorschlag und eine Antwort, die mir nicht noch mehr vorhält, wie unwissend ich in diesem Spezialgebiet doch bin.

    Grüße
    Burgunder
     
  5. Julius

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    Das Problem ist doch nicht Deine eigene Unwissenheit an sich!
    Sondern, daß Du trotz dieser (und im Wissen um diese) den gebotenen Schritt unterlassen (manche hier sagen auch bewußt "eingespart", um den häufig zugrundeliegenden finanziellen Aspekt zu betonen) hast. Der wäre gewesen, einen Planer mit der Erstellung eines Konzept für die Heizkostenerfassung und -Abrechnung zu beauftragen. Dieses fehlt nun völlig.

    Daß Du aber offenbar den Unterschied zwischen Leistung und Energie nicht kanntest (sowie die zugeordneten Einheiten), werfe ich Dir sehr wohl vor.


    Ich bin kein Jurist und kenne auch die genaue Foprmulierung in Eurem Mietvertrag nicht.
    Aber ich vermute, daß kaum etwas anderes übrigbleiben dürfte, als für die vergangene/laufende Periode eine Abschätzung zu machen.
    Ob hierzu der Wärmemengenmesser nutzbare Angaben liefern kann, wäre noch zu ermitteln. Notfalls wird schlicht ausschließlich nach anerkannten Ersatzparametern (z.B. nur nach dem Verhältnis der Wohnflächen, ggf. unter Berücksichtigung der Gradtagzahlen) umgelegt, also verbrauchsverhaltensunabhängig.

    Für die Zukunft wirst Du schon aus eigenem Interesse nicht umhinkommen, auf ein sachgerechts Systen echter Erfassung umzustellen.
    Hierzu sind z.B. drei weitere Wärmemengenmesser nötig (je einer für Eure beiden Heizkreise und einer für den Speicherladekreis). Damit wird ist die Abrechnung zum simplen Dreisatz.
     
  6. #6 Burgunder, 16.10.2012
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    Ja ok, wir haben halt damals einen Heizungsbauer mit der Systemtrennung und dem Einbau der entsprechenden Zähler beauftragt. Der hat uns die FBH eingebaut, die verschiedenen Heizkreise getrennt und den WMZ eingebaut, mit der Info, das würde reichen. Darauf habe ich mich verlassen, war ja ein bei der HWK anerkannter Handwerker. Das der Mist gebaut hat und die Einweisung nicht erfolgt ist, habe ich schon geschrieben. Und auf mein Nachfragen hat er mir damals (die falsche) Faustformel genannt. Das dies alles nicht ausreichend war, konnte ich als Laie nicht erkennen.

    Aber warum muss ich jetzt eine Abschätzung machen? Ich habe doch den Verbrauch des Mieters über den WMZ, nur eben nicht abgegrenzt zu den Öllieferungen (mit unterschiedlichen Preisen)?!

    Du schlägst also vor, alle 5 Jahre 3 weitere WMZ (mind. netto 350,- + Einbaukosten) einbauen zu lassen, um den Gesamtverbrauch erfassen zu können, oder? Nur um den Mieter nicht zu bevorzugen?
    Was ist an meiner vorgeschlagen Variante (für die Zukunft mit den Zählerständen bei jeder Öllieferung) so schlimm?
     
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