Architekt Treppe falsch geplant und nun ?

Diskutiere Architekt Treppe falsch geplant und nun ? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Also, ich weiß gar nicht womit ich anfangen soll. Wir haben vor ca. 4 Jahren ein EFH gebaut. Geplant hat das ganze ein Architekt, gebaut...

  1. #1 Fuxxxx, 15.10.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15.10.2012
    Fuxxxx

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    Also,

    ich weiß gar nicht womit ich anfangen soll.

    Wir haben vor ca. 4 Jahren ein EFH gebaut.
    Geplant hat das ganze ein Architekt, gebaut wurde nach seinen Plänen.

    Unser Plan war das wir aus finanziellen Gründen erstmal nur das Untergeschoss bezugsfertig
    machen und dann Stück für Stück das Obergeschoss ausbauen.

    Das Obergeschoss ist nun soweit ausgebaut.
    Da wir wussten das wärend des Ausbaus des OG die Treppe eventuell beschädigt werden könnte
    und stark belastet werden würde haben wir zu Ausbauzwecken nur eine Raumspartreppe nach
    oben eingebaut.

    Da nun das OG fertig ist habe ich mich auf die Suche nach einer vernünftigen Treppe gemacht.
    (Da ja nun die Treppe täglich mehrmals benutzt werden soll und vorallem sicher sein soll)

    Mit erschrecken musste ich aber jetzt feststellen das der Architekt damals den Auschnitte für die Treppe viel
    zu schmal geplant hat (70cm).

    Ich kann absolut keine "normale" Treppe finden die eine Breite von 70cm hat.
    Alle Treppen mit 70cm Breite sind Raumspartreppen und somit viel zu Steil und haben außerdem zu kurze Stufen.

    Hat in diesem Forum vielleicht jemand einen Tipp oder eine Idee wie ich das Problem lösen könnte?
    Das vergrößern des Auschnitts ist leider absolut ausgeschlossen.

    Danke im Vorraus
     
  2. Neutal

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    Eine baurechtlich notwendige Treppe mit 70 cm wird es nicht geben. Die Breite muß min 80 cm betragen.
     
  3. #3 fmw6502, 15.10.2012
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    Vielleicht ist der thread wg. Verstoß gegen die Netiquette schneller weg als Du denkst, daher kurz: Einzellösung durch Tischler erstellen lassen...

    Gruß
    Frank Martin
     
  4. BJ67

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    Eventuell ist ja ein Ausschnitt aus dem Grundriss sowohl des EG, als auch des OG mit Treppenausschnitt, sowie eine Angabe der Höhe Oberkante Fußboden EG bis OK Fußboden OG möglich. Dann kann man schon mehr sagen.

    Außerdem bekommst du eine PN mit zwei links überregional tätiger Treppenbauer, deren Seiten auch Hinweise zu Ausführungen und entsprechende Maßskizzen enthalten.
     
  5. BJ67

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    Aber wenn der Platz reicht, ist eventuell noch eine vernünftige Steigung machbar.
     
  6. #6 OLger MD, 15.10.2012
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    Wie war denn die Deckenöffnung und die Treppenbreite in den Bauantragsplänen geplant?
    Auch schon mit 70cm Öffnungsbreite?

    Gruß Holger
     
  7. #7 Gast036816, 15.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    80 cm heisst mindestmaß im lichten, von innenkante handlauf bis zur inneren kante der gegenüberliegenden seite. das bedeutet ein öffnungsmaß in der decke von 90 - 100 cm, je nach bauart der treppe.

    du kannst nur mit dem statiker reden und er dir eine verbreiterung der treppenöffnung konstruiert. dem architekten schickst du eine mängelanzeige mit der aufforderung, die haftpflichtversicherung einzuschalten. ich hoffe für dich, dass der flur oder was daneben liegt 20 cm an raumbreite einbüßen kann.
     
  8. Fuxxxx

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    leider nicht, deswegen habe ich gleich dazu geschrieben das eine Vergrößerung des Ausschnittes absolut nicht möglich ist.
     
  9. #9 Baufuchs, 15.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die sächsische Bauordnung schreibt für notwendige Treppen keine klar definierte Mindestbreite vor.

    Da heisst es nur "müssen eine für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichende Breite haben".:irre

    Auch in NRW z.B. gilt die Mindestbreite von 80cm dann nicht, wenn die notwendige Treppe eine Treppe innerhalb einer Wohnung ist.
     
  10. Fuxxxx

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    So wie die Decke angefertigt wurde, also 70cm x 180cm.

    Die Höhe von fertiger FB EG bis fertiger FB OG ist übrigens 2,75m.
     
  11. #11 Baufuchs, 15.10.2012
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    Baufuchs Gast

    Mal abgesehen von der Breite, in die Treppenlochlänge von 1,80m kriegst Du auch keine Treppe mit vernüftigem Steigungsverhältnis rein.

    Ich ahne übrigens schon, was der Architekt antwortet, wenn er mit dem Problem konfrontiert wird.
     
  12. Fuxxxx

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    Mit dem Architekten will ich nichts mehr zu zun haben und nach bald 5 Jahren brauch ich damit glaube auch nicht mehr ankommen.

    Das mit der Treppenlochlänge hab ich auch schon gelesen, allerding haben wir den Vorteil das in unserer Familie keiner größer als 1,80m ist. :D

    Aber lieber auf den Kopf aufpassen als ständig drauf zu achten nicht von den kurzen Stufen zu rutschen.
     
  13. #13 Baufuchs, 15.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann seid ihr zu groß.

    An der Treppenlochkante werdet ihr eine Kopfhöhe (Maß OK Stufe unter Deckenkante bis Deckenkante) von ca. 1,70m haben.
     
  14. #14 Gast036816, 15.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    stell doch einmal einen grundrissauschnitt mit den umgebenden räumen ein.

    du solltest trotzdem den architekten die mängelanzeige schicken mit der empfehlung, seine hafzpflichtversicherung einzuschalten.

    du hattest geschrieben, dass eine vergrößerung der treppenöffnung ausgeschlossen ist, d. h. nicht, dass es nicht möglich ist. bei 70 cm rohbaubreite hast du nachher eine nutzbare breite von ca. 60 cm, da kannst du keinen wäschekorb rauf oder runter tragen, möbel nur von ikea o. glw.
     
  15. #15 gunther1948, 15.10.2012
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    hallo
    plan einstellen mit vermaßung.

    gruss aus de pfalz
     
  16. #16 Thomas B, 16.10.2012
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    Eine Grundrissprojektion von 70/ 180 m ergibt alles Mögliche, sicher aber keinen Deckenausschnitt für eine baurechtlich funktionierende Wohnraumtreppe. Manfred hat da schon inder Sächsischen LBO gestöbert und da scheinen keine Mindestmaße festgelegt zu sein, was das feststellen klarer Fehlplanungen sicher etwas erschwert. Aber es gibt da ja auch noch die DIN 18065 und die fordert eine nutzbare Mindestlaufbreite von 80 cm. Mit etwas geschick und einer gut geplanten ztreppenlösung mag so etwas mit einem Treppenloch von 85 cm (+/-) gerade so realisierbar sein, bei 70 cm wird es da schon etwas knapp. Auch die Treppenlochlänge von 180 cm ist bei einer max. ausgereizte steilen Treppe zu kurz geraten: Man wird eine Lauflänge von ca. 3,25 m erhalten (steil!), d.h. es reicht hinten und vorne nicht.

    Die geplante Deckenöffnung ist etwas für eine Raumspartreppe, ganz sicher aber nicht als Wohnraumtreppe nutzbar.

    Was war denn seinerzeit (offiziell) geplant worden? Welche Räume also waren im bauplan für das OG dargestellt worden?

    Sind hier Wohnräume eingeplant worden und es gibt keine Möglichkeit dahin zu gelangen, so sehe auch ich hier, genau wie Norbert (rolf a i b), des Planers Haftpflichtversicherung in der Pflicht....

    Stell doch mal Planausschnitte hier ein, dann kann das näher beleuchtet werden.

    Thomas
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2012
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    Lieber Fuxxx - hatte denn der Kollege überhaupt einen Auftrag für eine Ausführungsplanung oder wurde nach den gemäß höchstrichterlicher Feststellung gar nicht als Ausführungsgrundlage geeigneten Bauantragszeichnungen gebaut???

    Dann dürftest Du Dich nämlich jeden Morgen im Spiegel selber beleidigen und nicht den Kollegen. Vor allem dann, wenn es nur der Ausschnitt in der Decke ist, der nicht stimmt, an sonsten aber eine passende Treppe ins Haus hineingeht!

    Also erstmal her mit den Plänen.
     
  18. #18 Thomas B, 16.10.2012
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    Ich mag nicht recht glauben, daß in Bauantragsplänen ein Deckendurchbruch (hier für die Treppe) vermaßt ist. Das wäre dann doch eher ungewöhnlich. Wenn also derart konkrete maße (70 x 180 cm) aus dem Plan zu entnehmen sind, so vermute ich, daß es sich tatsächlich um werkpläne handeln dürfte.

    Letztendlich aber dürften nur nachvollziehbare Planausschnitte hier etwas mehr Klarheit bringen.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2012
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    Hast Du noch nie den Maurer seinen Holzgliedermeßstab an die Zeichnung legen sehen? :p
     
  20. #20 Gast036816, 16.10.2012
    Gast036816

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    ich bin vom planenden kollegen dazu mal aufgefordert worden. in den mauerwerksdarstellungen fehlten maße für alle türöffnungen. die pläne gehen so nicht zum bauunternehmer mein kommentar - begründung: maße fehlen. antwort per fax: der polier soll breite und höhe der tür mit dem zollstock aus grundriss und schnitt herausmessen, das abstandsmaß der tür von der rechten wand ist nach steinmaß, lässt sich auch abgreifen. die pläne habe ich mit diesem fax zum bauherrn gereicht mit der bitte um freigabe dieser vorgehensweise. dann gab es zoff.
     
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