Ackerland verkaufen - wo anbieten usw?

Diskutiere Ackerland verkaufen - wo anbieten usw? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich will zwei Ackergrundstücke ( 1700 qm, 4500 qm) in Heidelberg ( BW) verkaufen. VERKAUFT ! Bauland werden beide in den nächsten 50...

  1. #1 papawaa, 17.10.2012
    papawaa

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    Hallo,

    ich will zwei Ackergrundstücke ( 1700 qm, 4500 qm) in Heidelberg ( BW) verkaufen. VERKAUFT !

    Bauland werden beide in den nächsten 50 Jahren nicht werden.

    Der kleine Acker liegt in einem Gebiet mit vielen Kleingärten die ähnlich groß sind.
    Der große ist Teil einer weitaus größeren Ackerfläche über die der Bauer quer drüber pflügt.

    Dazu habe ich mehrere Fragen:

    1. Wem könnte man so etwas anbieten? Bauer? Stadt (Flurbereinigung ist durch)? Kleingärtner?
    2. Wo bietet man so etwas an? Bei Bauland wüsste ich es aber bei einem Acker?
    3. Wer ermittelt für einen Acker den Wert?

    Meine ersten Überlegungen gingen an den Bauern der drüberpflügt.
     
  2. #2 C. Schwarze, 17.10.2012
    C. Schwarze

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    Eine gewagte Aussage.
    Es sind schon oft Grundstücke bebaut und umgewandelt worden innerhalb kürzester Zeit, die als unbebaubar galten.
    alles reine Zufälle, das familiäre Bindungen zu Stadtratsmitgliedern und gute städische Bekannte bestanden.

    ansonsten: Man verkauft nicht. Verkaufen kann man nur einmal. Verpachten ist besser.

    anbieten: Nachbarlandwirte, agrarheute.com, http://www.landwirtschaftskammer.de/ ,www.wochenblatt.com/ , immoscout etc.

    in NRW gibts sowas http://www.boris.nrw.de/borisplus/portal/BRW.do

    Investiere in Land, Die Mutter Natur hat die Produktion davon eingestellt. (c) Henry Ford
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Warum willst Du die Grundstücke verkaufen?

    Ackerland zu verkaufen ist momentan ziemlich sinnfrei. Es gibt Unmengen an Flächen die nicht mehr bewirtschaftet werden, die kann man für ein paar Cent pachten. Kleine Landwirte wären froh, wenn sie ihre Flächen an den Mann bringen könnten, denn Tag für Tag müssen Landwirte ihren Betrieb aufgeben, oder betreiben ihn nur noch im kleinen Stil im Nebenerwerb. Es gibt wenige Lagen wo sich ein Verkauf lohnt.

    Deine Flächen sind zudem ziemlich klein, zumindest wenn es um eine landwirtschaftliche Nutzung geht. Wenn keine andere Nutzung möglich ist, dann sehe ich schwarz. Wenn, dann wäre ein Landwirt der die benachbarten Flächen hat vielleicht eine Möglichkeit, denn wegen der paar m2 wird niemand kilometerweit von seinen Ackerflächen aus fahren nur um ein paar m2 Wiese zu mähen. Da verfährt er mehr Diesel als das Grundstück wert ist.

    Kleingarten wäre ein Stichwort, vielleicht findest Du in HD jemanden der einen "Garten im Grünen" sucht. Da dürftest Du einen besseren Preis erzielen als wenn Du die Fläche einem Landwirt anbieten würdest.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Wachtlerhof, 17.10.2012
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    Wenn Du Ackerland hast bist Du automatisch Mitglied der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, egal ob Du aktiv tätig bist oder nicht.

    Versuche doch mal für Deine Flächen an Zuschüsse der EU für Brachland, ... zu kommen. Da gibt es einiges an Möglichkeiten.

    LG - Gisela
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Das wäre mir neu. Allein der Besitz reicht noch nicht aus. Es kommt auf die Bewirtschaftung an, egal ob im Haupt- oder Nebenerwerb. Sind die Flächen verpachtet, dann gilt für den Eigentümer auch keine Versicherungspflicht (die trifft den Pächter).
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies in Bayern viel anders ist als in BaWü.

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Wachtlerhof, 17.10.2012
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    Da bist Du leider falsch informiert, zumindest für Bayern. Es reicht ALLEINE das Eigentum an landwirtschaftlicher Fläche. Du brauchst keinerlei Bewirtschaftung oder Nutzung dessen.

    Ich bin selbst Betroffene. Und glaube mir, ich habe mehr wie alles versucht, von diesen Verpflichtungen frei zu kommen - keine Chance.

    LG - Gisela
     
  7. BJ67

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    Bin in Sachsen-Anhalt davon auch betroffen, sehe es aber sportlich :)

    Grundsätzlich ist es doch eine sehr preiswerte Unfallversicherung mit ca. 7 € Monatsbeitrag bei knapp einem ha Fläche und Hobbytierhaltung !

    Allerdings habe ich darauf bestanden, dass auch Arbeiten in mein Hausgarten und Hofgebäude in die Versicherung einbezogen werden, da ich ja dort die Tiere halte und die Geräte für die Wiese pflege und warte.

    Ursprünglich wollte die BG da nicht ran, haben aber zwischenzeitlich erkannt, dass sie es sich schlecht aussuchen können: Entweder alle Flächen, die ich bewirtschafte oder eben keine.


    Also ich würde die Flächen auch nicht veräußern. Verpachte sie an die Landwirte die ohnehin schon drüber pflügen oder gehe mal zu einem nahe gelegenen Pensionspferdestall, ob die nicht pachten (von mir aus auch kaufen) möchten.
     
  8. #8 Wachtlerhof, 17.10.2012
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    Ich z. b. bewirtschafte von den landwirtschaftlichen Flächen nix. Äcker und Wiesen sind alle verkauft. Habe nur den Wald behalten, der alleine für sich hin wächst. Auch betreibe ich keinerlei Groß-/Kleintierhaltung. Hab hier nur 2 Katzen. Und der Kleine Bauernhof ist mitten in der Sanierung, Ställe gibt es keine mehr. Und mich kostet es deutlichst mehr als 7€.

    LG - Gisela
     
  9. Neutal

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    Ich habe selber 4 Hektar, muß aber nicht in die BG einzahlen. Das einzige was fällig wird sind die Beiträge für die Landwirtschaftkammer.
    Verkaufen würde ich nicht. Bei den Preisen lohnt es sich nicht und Landknappheit nimmt zu.
    Vielleicht hat der örtliche Betreiber von Biogasanlagen interresse an einer Pacht. Ansonsten gibt es die Zuschüsse für Brachland.
     
  10. #10 jetztredi, 17.10.2012
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    Genau aus diesen Grund zahlst Du für die LBG. :bef1002:
     
  11. #11 Wachtlerhof, 17.10.2012
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    Ja, weiß ich. Sagte es ja schon, er reicht aus, was zu haben, braucht nicht bewirtschaftet zu werden, zumindest hier in Bayern.

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  12. #12 Der Bauberater, 18.10.2012
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    1. In die RNZ setzen oder Makler fragen
    2. Auch Bauern lesen Zeitung :shades
    3. In HD gibt es einen Gutachterausschuss bzw. im Technischen Bürgeramt mal nachfragen ob es für dieses Gebiet einen Bodenrichtwert gibt.
     
  13. R.B.

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    Dann schau mal auf den Webseiten der BG nach. Abgesehen davon, dass man sich bei Flächen < 25ar sowieso befreien lassen kann (BaWü), zählt bei größeren Flächen die Nutzung. Nur weil ich im Besitz (genauer gesagt Eigentümer) einer Wiese bin, muss ich noch nicht in die BG einzahlen. Vielleicht verwechselst Du da etwas. Ich kann ja keinen Unfall erleiden bei Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit, denn diese findet de facto nicht statt. Zudem bin ich durch meinen "normalen" Job unfall(pflicht)versichert.

    Natürlich verliert die BG ungern irgendwelche Beitragszahler, aber ich würde mich an Deiner Stelle mal schlau machen. Wenn die einfach die Daten vom Vorbesitzer übernommen haben, dann wird der Beitrag aufgrund falscher Daten erhoben. #

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 C. Schwarze, 18.10.2012
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  15. R.B.

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    Aber auch hier wird eindeutig auf die Bewirtschaftung hingewiesen, nichts Anderes habe ich geschrieben. Wenn ich die Flächen verpachte, oder im Fall von Wald die Arbeiten durch Fremdfirmen (Lohnfällung o.ä.) erledigen lasse, dann zahlen diejenigen die die Arbeiten ausführen ja bereits Beiträge an die BG.

    Gruß
    Ralf
     
  16. #16 C. Schwarze, 18.10.2012
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    bitte nochmal das Urteil lesen.
    Die Frau oben hat Wald, alleine der Besitz der Fläche reicht Pflichtmitglied zu sein. ohne wenn und aber.
     
  17. R.B.

    R.B.

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    In dem verlinkten Artikel steht nicht, dass ich als Eigentümer automatisch auch ein landwirtschaftliches Unternehmen bin.

    In dem Urteil ging es um eine Fläche die 2 Mal jährlich vom Kläger zur Heugewinnung gemäht wird. Sieht man sich das Urteil genauer an, dann ist dort zu lesen

    Ich weiß, dass die Beitragspflicht umstritten ist, und es gibt gute Gründe für und gegen diese Pflichtversicherung. Die Kosten dafür sind auch nicht hoch (Grundbetrag 60, -€ in BaWü zzgl. Flächenanteil etc.). Trotzdem bleibe ich dabei, dass Eigentum alleine noch keine Versicherungspflicht auslöst. Die BG sieht das naturgemäß anders, es geht ja um deren Einnahmen.

    Noch ein Auszug aus dem Urteil:

    Gruß
    Ralf
     
  18. #18 Wachtlerhof, 18.10.2012
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    Ralf, danke für Deine Ausführung.

    Aber es sind "leider" deutlich mehr als 25 Ar. Evtl. ist bei Acker- und Weideland eine Befreiung für "Nichtnutzer" möglich. Das kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Sobald aber Wald mit im Egentum ist, ist die Mitgliedschaft gesetzliche Pflicht, auch unabhängig von der Größe. Auch wenn keinerlei Wald-/Forstwirtschaftliche Nutzung/Bearbeitung erfolgt, regelt das Bayerische Waldgesetz die Verpflichtungen des Eigentümers. Und somit ist man automatisch gesetzlich zur Mitgliedschaft verpflichtet, auch als Privatperson. Eine Befreiung ist nicht möglich.

    LG - Gisela
     
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