Grundstückskauf - Genehmigungserklärung durch Verjkäufer fehlt

Diskutiere Grundstückskauf - Genehmigungserklärung durch Verjkäufer fehlt im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, wir hatten einen Notartermin um unseren Ende August zu Kauf des Grundstückes. Der Verkäufer (eine große Landesgesellschaft) hat eine...

  1. #1 misterbert, 18.10.2012
    misterbert

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    Hallo,

    wir hatten einen Notartermin um unseren Ende August zu Kauf des Grundstückes. Der Verkäufer (eine große Landesgesellschaft) hat eine vollmachtlose Vertretung geschickt.
    Jetzt warten wir schon seit 8 Wochen darauf, dass die Genehmigungserklärung seitens des Verkäufers beim Notar eingeht.
    Nach vielzähligem Hin und Her und Versprechungen seitens der Gesellschaft ist immer noch nichts passiert.
    Wir wollen nun Eigentümer des Grundstückes werden weil alles anderen Sachen für den Bau schon geregelt.
    Ein Rücktrittsrecht seitens der Verkäufers ist im Kaufvertrag nicht geregelt aber wahrscheinlich auch nicht nötig, die die Vertretung ja vollmachtlos war.
    Kann man den Verkäufer in so einem Fall in Verzug setzen? Ich weiß, dass dies keine Rechtsberatung ist, ich wollte nur mal einen Anhaltspunkt, ob es sich für mich vielleicht eine Rechtsberatung lohnt.

    Danke, Markus
     
  2. mreded

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    Aus eigener leidvoller Erfahrung. Der Vertreter war vollmachtslos - der hat also gar nichts zu entscheiden. Auch wenn er beim Notar eine wichtige Mine aufgesetzt hat. Du hast einseitig den Kauf erklärt. Bis aber der Eigentümer sein Signum darunter gesetzt hat ist das Ganze nicht rechtskräftig. Du hast vor allem auch keinen Anspruch darauf es rechtskräftig zu machen.
     
  3. BJ67

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    Du kannst aber durch aus Fristen setzen und dann die eigene Willenserklärung zurück ziehen. Das kann aber auch teuer werden.

    Wenn es, wie hier geschrieben, eine Gesellschaft des Landes ist, kann man denen schon mal etwas Druck verpassen.

    Und sind sie taub, kann man ja mittels Presse testen, ob sie wenigstens lesen können !
     
  4. #4 misterbert, 19.10.2012
    misterbert

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    Ich habe mich gestern noch intensiv bemüht, aber die richtigen Ansprechpartner zu bekommen will man mir anfangs einfach nicht zugestehen wollte. Ich ärgere mich über dieses Vorgehen maßlos. Trotzdem hab ich gestern eine Klärung für Anfang nächster Woche versprochen bekommen. Ich lass mich mal überraschen. Was mich auch wütend macht ist, dass ich vom Notar nicht darauf hingwiesen wurde, was das mit dem vollmachtlosen Vertreter bedeutet. Das hätte ich erwartet und ich hätte gleich eine Frist setzen können.
     
  5. BJ67

    BJ67

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    Normal ist es so, dass die Notare mal abgesehen, von dem Hinweis auf die Risiken beim vollmachtlosen Vertreter, gehalten sind, keine Verträge zu schließen, die auf unbestimmte Zeit schwebend unwirksam sind.

    Also, wenn der Vertrag z.B. von einer Baugenehmigung abhängt, wird der Käufer verpflichtet, diese bis zum x.x.xxxx bei zu bringen, sonst steht dem Verkäufer z.B. das Recht der Auflöung (aber nicht die Pflicht) des Vertrages zu.

    Ähnlich hätte es der Notar hier wohl auch halten müssen.

    Was sagt der Notar denn dazu ? Fragen kostet nichts.

    Und weshalb kam überhaupt der vollmachtlose Vertreter ?
     
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