Hallo ich bin neu hier im Forum und bin auf dieses beim Googlen gestoßen. Zu meiner Frage: Bei bewohne ein Haus Baujahr 1950. Mit 6 Wohneinheiten, jeweils 3 pro Seite. Der Duschbereich im Meinen Badezimmer soll neu gestaltet werden. Duschwanne demontiert und eine Neue. Wasser und Abwasserleitungen befinden sich Aufputz. Im Bereich der Dusche sollen diese gleich, unter Putz gelegt werden. Die Zuleitungen befinden sich unter einer einfachen Holzverkleidung. Dort hinein gehen, Abwasserleitung vom WC, Waschbecken und Duschablauf. Ebenso auch die Wasserleitungen, für den Spülkasten und Waschbecken (Kaltwasser) ebenso befindet sich das Erdungskabel in diesem Schacht. Ich habe eine Trockenbaufirma zu Angebotserstellung bestellt. Da der Kanal neu verkleidet werden soll. Der Herr meinte, dass dieser Versorgungsschacht in F 90 verkleidet werden muss, da es die Bauordnung so vorgibt. Meine Frage dazu: Ist es richtig, das derartige Schächte in F 90 gestaltet werden müssen? Gruß
Wenn es sich um den Schacht handelt, in dem Steige- und Fallstränge der Hausleitungen durch die Geschosse verlaufen - dann ist das fast richtig! Die einzelnen Wohneinheiten müssen F 90 von einander getrennt sein! Sind die Deckendurchgänge nicht F 90 erstellt oder ist das nicht möglich (Holzbalkendecke z.B.), so müssen die Schachtverkleidungen diesen Brandschutz übernehmen. Darauf achten, dass auch alle Leitungsdurchführungen durch die Schachtwand die Qualität F90 haben müssen!!! Dies gilt auch dann, wenn vorher nur irgendwelche komischen Verkleidungen da waren. Deren Bestandsschutz (so dieser je vorlag) ist durch die Veränderung der Leitungen entfallen!!!