Was von der Garage muß auf der Baulinie stehen?

Diskutiere Was von der Garage muß auf der Baulinie stehen? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo! Ich habe mal eine Frage an die erfahrenen Planer / Antragsteller: Anbei ein Ausschnitt meines B-Plans, einige dürften diesen ja...

  1. #1 DerBauherr, 19.10.2012
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    Hallo!

    Ich habe mal eine Frage an die erfahrenen Planer / Antragsteller:

    Anbei ein Ausschnitt meines B-Plans, einige dürften diesen ja bereits kennen :-)

    BPlan Ausschnitt.png

    Der Abstand zwischen Baulinie (rot) und Grundstückgrenze (grün) ist 5 Meter. Da ich auch mal mein Auto vor der Garage stehen lassen will ist das etwas knapp.
    Der B-Plan läßt sich nicht ändern (bitte hier nicht anfangen darüber zu diskutieren, das ist einfach so.)

    Jetzt die Frage: An der oberen Ecke (da wo die beiden Bäume eingezeichnet sind) soll die Doppelgarage hin - 1-geschossiger Garagenbau an 2-geschossigem Haus.
    Was von diesem eingeschossigen Bau muß den jetzt auf der Baulinie stehen?
    Angedacht von mir war 1 großes Tor. Zur Vergrößerung des Abstands zur Grenze soll das Tor jetzt 1 Meter zurückgesetzt werden.
    Mein Architekt will jetzt aus 1 großem 2 kleine Tore machen und die Mittelsäule auf die Baulinie setzen.

    Was sagt eure Erfahrung - erfüllt 1 großes Tor welches 1 Meter zurückgesetzt ist auch schon die Auflage der Bauline wenn quasi alles "außenherum" um das Tor auf der Bauline steht?


    Hoffentlich ist mein Anliegen klar, viele Grüße,

    Martin.
     
  2. #2 DerBauherr, 21.10.2012
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    Noch ein Nachtrag (und auch im wieder in der Liste etwas nach oben zu rutschen):

    Im B-Plan ist dieses Grundstück das Einzige, in dem nicht explizit ein Garagenstandort definiert ist. Alle anderen Grundstücke enthalten entweder eine definierte Hausgarage oder einen Anbau, der aber NICHT auf der Baulinie zu liegen kommen muß.

    Außerdem heisst es im Textteil, daß der Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Garageneinfahrt MINDESTENS 5 Meter betragen muß.

    Die verwaltungsrechtliche Frage ist jetzt, ob bei einem (hier zulässigen) Garagenanbau die Baulinie vielleicht garnicht mehr gilt ...

    Hoffe auf Antworten, viele Grüße,

    Martin.
     
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